Tagesordnungspunkt 2

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt im Land Sachsen-Anhalt (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - StrUG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6855


Frau Ministerin Grimm-Benne möchte den Gesetzentwurf gern einbringen.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien von CDU, SPD und FDP wurde die Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vereinbart. Diesem Auftrag entsprechend finden Sie Ihnen vorliegend den umfangreichen Entwurf für ein neu gefasstes modernes Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt im Land Sachsen-Anhalt.

Mit dieser Reform beabsichtigen wir, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet und zugleich die Rechte der untergebrachten Personen gestärkt werden. Ziel der Novellierung ist es, die Balance zwischen Sicherheit, Therapie und Resozialisierung zu wahren. Dabei setzen wir auf individualisierte und intensivierte Therapieangebote, die den Betroffenen realistische Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung eröffnen und unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermeiden.

Mit dem neu gefassten Entwurf werden folgende wesentliche Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und Bundesgerichtshofes umgesetzt.

Unter Beachtung der seit dem Jahr 2006 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Personen vor.

Im Weiteren kommt im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Erreichung des Resozialisierungsziels der Beachtung des Rechtsanspruchs auf Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen besondere Bedeutung zu, insbesondere um aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und die Lebenstüchtigkeit der untergebrachten Personen zu erhalten und zu festigen. Insbesondere der Nachsorge muss eine größere Bedeutung beigemessen werden.

Weiterhin, so besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung, muss die Entwicklung, Konkretisierung und Präzisierung der Eingriffstatbestände, insbesondere bei Zwangsbehandlungen in erforderlichem Maße weiterentwickelt werden. So wurden Eingriffstatbestände, soweit noch nicht vorhanden, neu geschaffen, klarer gefasst und in ihrer Struktur exakter aufeinander abgestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Besonders hervorheben möchte ich, dass mit dem Entwurf die Bestellung von Beschäftigten eines beliehenen Trägers zu Verwaltungsvollzugsbeamten und Verwaltungsvollzugsbeamtinnen in einem gesonderten Paragrafen geregelt sowie erstmals eine Verordnungsermächtigung für das zuständige Ministerium gesetzlich normiert werden soll. Durch die Verordnung werden die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit einschließlich der für die Prüfung notwendigen Nachweise sowie der Umfang einer polizeilichen Beteiligung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt und das Verfahren der Bestellung geregelt.

Zudem werden mit dem Entwurf die europäischen Datenschutzvorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt sowie ein Akteneinsichtsrecht der Mitglieder einer Antifolterkommission während der Besuche der Einrichtungen gesetzlich normiert.

Für die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs sind Behörden sowie Fachinstitutionen aus Bund und Land einbezogen worden. Zudem gab es bereits ein umfangreiches Fachanhörungsverfahren.

Eine Neufassung des Gesetzes zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt im Land Sachsen-Anhalt erscheint angezeigt, um insbesondere die Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Grundsätze des Motivierungsgebotes, der Individualisierung und der Intensivierung der Therapie sowie der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von untergebrachten Personen zu gewährleisten.

Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Es ist mir schon signalisiert worden, dass man noch eine umfangreiche Anhörung plant. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit während der Einbringung.