Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns heute hier mit einem Gesetzentwurf, dessen Name fast so lang ist, wie die Auswirkungen für die Betroffenen schwer sind. Die Unterbringung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs erfolgt ja nicht grundlos. Dabei geht es nicht nur um die Perspektive der Person, die in einer solchen Einrichtung untergebracht wird, sondern auch um die Perspektive der Person, die dieser durch ihr strafrechtlich relevantes Verhalten Schaden zugefügt hat, und das bis hin zu Tötungsdelikten.

In den vergangenen Wochen gab es eine ganze Anzahl von TV-Beiträgen und Veröffentlichungen zum Thema Maßregelvollzug, in denen ein sehr differenziertes Bild auf die Situation geworfen wurde, und das nicht ausgesprochen positiv.

Der vorliegende Entwurf der Landesregierung kommt für eine solche umfängliche Gesetzesinitiative zu einem recht späten Zeitpunkt. Die Begründung ist unter anderem, dass auch die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des schrecklichen Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt einfließen sollten. Dieses Gremium, dem ich selbst auch angehören darf, wird seinen Bericht aber erst zum Ende dieser Wahlperiode vorlegen können. Trotzdem enthält der Gesetzentwurf, über den wir heute erstmalig beraten, entsprechende Ergebnisse, gerade was die Regelungen und Voraussetzungen zur Bestellung von Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten angeht. Dieser Punkt gehört zu den insgesamt acht Punkten, die als wesentliche Inhalte der Gesetzesvorlage aufgeführt worden sind. In meinen Worten, neben den bereits genannten, sind das folgende Punkte:

erstens Schutzanspruch der Allgemeinheit unter Beachtung der Grundrechte der Untergebrachten,

zweitens Vermeidung von Unterbringungsdauern, die unverhältnismäßig lang sind,

drittens Neuregelung der Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen,

viertens Fokus auf das Thema Wiedereingliederung nach erfolgreicher Behandlung,

fünftens Selbstbestimmungsrecht der untergebrachten Personen,

sechstens Rechtsgrundlage für den Eingriff in die Grundrechte und

siebentens Regelung datenschutzrechtlicher Fragestellungen.

Für uns als Fraktion haben sich mit diesem Gesetzentwurf zahlreiche Fragestellungen ergeben. Dabei geht es nicht allein um einzelne Rechtsbegriffe oder Auslegungen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie die Nachsorge nach einer möglichen Entlassung aus dem Maßregelvollzug sichergestellt werden kann. Es geht aber auch um die Praxis bei der Umsetzung der notwendigen Zwangsmaßnahmen; denn das, was wir hier beschließen, muss auch im Alltag des Maßregelvollzugs umsetzbar sein.

Wir werden bei diesem Gesetzentwurf nicht um eine umfängliche Anhörung herumkommen. Zum Kreis der Anzuhörenden werden dabei auch die Betreuerinnen und Betreuer von Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, aber auch Menschen, die dort eigene Erfahrungen gesammelt haben oder als Angehörige einer solchen Person über eine eigene Perspektive verfügen und sich als Stimme dieses Personenkreises verstehen, gehören müssen.

Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zur Mitberatung. - Vielen Dank.