Tagesordnungspunkt 6
Erste Beratung
Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6854
Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Minister Richter. - Herr Richter, bitte schön.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2026, 2027 und 2028 soll das Tarifergebnis, das die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften am 14. Februar dieses Jahres vereinbart haben, zeit- und mit einer Einschränkung inhaltsgleich auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen werden.
Meine Damen und Herren! Das ist eine große Herausforderung. Wir reden über einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von über 27 Monaten und einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Millionen €, das das Land zu stemmen hat.
Vorgesehen sind eine Erhöhung um 2,8 % zum 1. April dieses Jahres, eine weitere Anpassung um 2 % zum 1. März des nächsten Jahres sowie eine einprozentige Erhöhung zum 1. Januar 2028. Entsprechend werden auch die dynamischen Bestandteile der Besoldung hier angepasst.
Der im Tarifabschluss vereinbarte Mindestbetrag von 100 € zum 1. April 2026 wird hierbei nicht auf den Beamtenbereich übertragen, um die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nicht weiter zu verringern; dies wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen. Das Abstandsgebot wird aus Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hergeleitet. Dort ist geregelt, dass zwischen den benachbarten Besoldungsgruppen das Abstandsgebot zu beachten ist. Verringert sich dieser Abstand auf weniger als 10 %, haben wir ein Problem der Verfassungswidrigkeit.
Ich verweise auf den Tarifabschluss von Dezember 2023, der im November 2024 umgesetzt wurde. Dort gab es einen Sockelbetrag von 200 €, den wir umgesetzt haben. Das verengt jetzt das Thema des Abstandes mit der Folge, dass wir sagen: Das Risiko, hier eine Verfassungswidrigkeit zu produzieren, wollen wir nicht eingehen; deshalb übernehmen wir das nicht.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung des ergänzenden Familienzuschlags. Dieser soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 von derzeit 350 € auf 600 € angehoben werden. Für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind soll die Dynamisierung für die Jahre 2026 bis 2028 nicht vorgesehen werden. Zudem sollen die Anwärtergrundbeträge zum 1. April 2026 sowie zum 1. März 2027 jeweils um 60 € und zum 1. Januar 2028 nochmals um 30 € erhöht werden.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Thema der entsprechenden Änderungen im Bereich der Schicht- und Wechselschichtarbeit eingehen. Das wollen wir durch eine Verordnung umsetzen. Hintergrund ist, dass der § 16 der Erschwerniszulagenverordnung anzupassen ist. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, das im Rahmen des Verordnungsverfahrens entsprechend umzusetzen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Finanzen.