Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein guter Tag für diejenigen, die Architektur in Sachsen-Anhalt, in Dessau studieren wollen, aber auch für diejenigen, die nach Sachsen-Anhalt kommen, um Architekt zu werden.

Es ist ein Gesetz, das sich insbesondere an die Architekten und die werdenden Architekten richtet, d. h. an eine Gruppe der Freiberufler. Es geht hierbei also um den Stand des Freiberuflers bzw. diejenigen, die den freien Beruf ausüben. Insofern geht es hierbei weniger um die Frage der Art und Weise des schnellen oder langsamen Bauens, sondern um die Frage der Rahmenbedingungen für zukünftige Architekten. - Das vielleicht noch einmal als Hinweis, Herr Büttner.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ah, ja!)

Wir feiern in diesem Jahr „100 Jahre Bauhaus Dessau“ und in dieser Stadt des Bauhauses werden die Architekten von heute und morgen ausgebildet. Sie haben folgendes Problem: Wenn sie mit dem Studium fertig sind, haben sie zwei Jahre, in denen sie eben nicht als Architekten in der Architektenkammer eingetragen sind, sondern warten müssen. Sie haben also nicht die Möglichkeit, Netzwerke zu bilden; sie haben nicht die Möglichkeit, die Vorzüge der Architektenkammer zu nutzen. Mit der vorgesehenen Änderung ist es möglich, ihnen diese Vorzüge zu eröffnen, ihnen den Weg in das Berufsleben zu erleichtern.

Das wird der Grund dafür sein, dass in Zukunft mehr junge Architektinnen und Architekten in Sachsen-Anhalt bleiben und hier als Architekten tätig sein werden. Man hat ihnen also etwas erleichtert.

Aber es geht eben nicht nur darum   der Minister hat es gesagt  , sondern auch um die Form der Rechtsausübung. Das heißt, dass man das nicht nur als Architekt allein oder als inhabergeführte Firma machen kann, sondern man kann das auch in Berufsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften machen. Auch das ist eine Vereinbarung für den freien Beruf des Architekten. Darum geht es in diesem Gesetz. Deshalb ist das ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, für diejenigen, die Architektur studieren, und für die Architektur in Sachsen-Anhalt insgesamt. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Silbersack, Sie sehen, dass der Kollege Herr Gürth von der CDU-Fraktion eine Frage an Sie hat. Diese würden Sie sicherlich gern beantworten wollen.


Andreas Silbersack (FDP):

Natürlich.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann darf er sie stellen. - Und es geht ab.


Detlef Gürth (CDU):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Silbersack! Ich habe zwei Dinge, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, worum es in dem Gesetz eigentlich geht. Das war nicht allen Rednern klar. Es geht nicht um das Thema Bürokratie, sondern es geht um die Gruppe der freiberuflichen Architekten und die Berufsausübung. Das ist maßgeblich auch für die Entwicklung des Landes.

Meine Frage, die sich daran anschließt, ist, ob man nicht bei der Befassung mit diesem Gesetz die Gelegenheit nutzen sollte, um auf ein anderes, in diesem Gesetz nicht zu regelndes, wichtiges Phänomen hinzuweisen, nämlich die öffentlichen Ausschreibungen.

Die gegenwärtige Praxis ist so, dass viele öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen so formulieren, dass die freiberuflichen Architekten de facto draußen sind und die von Investoren finanzierten riesengroßen Architektenbüros mit ganzen Mannschaften größere Chancen haben, einen solchen Auftrag zu bekommen. Damit geht die individuelle Leistung der Architekten verloren, doch diese ist genau das, was Freiberufler ausmacht. Sollten wir in diesem Zusammenhang nicht die Gelegenheit nutzen, darauf noch einmal hinzuweisen?


Andreas Silbersack (FDP):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gürth, ich danke Ihnen für die Frage. Das ist genau der Punkt. Wir als Gesellschaft müssen uns entscheiden, ob wir alles über große Gesellschaften lösen wollen, die Heerscharen von Architekten in ihren Strukturen haben, oder ob wir tatsächlich den ausgeübten freien Beruf haben möchten. Ich glaube, in Deutschland entstand die Idee vor mehr als 100 Jahren. Die freiberufliche Tätigkeit ist gewerbesteuerfrei, wenn man sie als solche ausübt. Auch darauf darf man hinweisen.

Es gibt einen offenen Brief von einer Vielzahl von Architekten   darauf beziehen Sie sich sicherlich  , die anmahnen, dass man bei öffentlichen Aufträgen nicht an denjenigen vorbeigehen darf, die quasi das Herzstück der Architektur sind, nämlich an den freien Berufen, an den Architekten selbst. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.