Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank dafür, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf aus einem Guss vorgelegt hat, um den Maßregelvollzug neu aufzustellen. Es ist kein Klein-klein-Änderungsgesetz, in dem man sich in all den Änderungsbefehlen verliert und umfangreiche Synopsen benötigt, um nachvollziehen zu können, was eigentlich wie und warum neu geregelt werden soll.
Die Verweise auf unterschiedliche Grundsatzentscheidungen und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sowie auf die EU-Richtlinien zeigen auf - das ist bei den Vorrednerinnen und Vorrednern schon deutlich geworden -, dass bei der zwangsweisen Unterbringung von Menschen dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben zudem - auch das wurde gesagt - im 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags Reformbedarfe im Maßregelvollzug identifiziert. Auch dessen Erkenntnisse müssen in die Beratung einfließen.
Dass wir dieses Gesetz in der laufenden Legislaturperiode beraten, ist so richtig wie ambitioniert. Im hochsensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, der freiheitseinschränkenden Maßnahmen und des überaus heiklen Abwägens zwischen dem Freiheitsrecht des einen und dem Schutz Dritter ist ein aktuelles, auf der Höhe der Rechtsprechung befindliches und der wissenschaftlichen Debatte folgendes Landesgesetz absolut geboten.
Eine Tiefenprüfung des Gesetzentwurfes war in den Tagen zwischen Veröffentlichung und erster Lesung schlechterdings unmöglich. Ich erkenne aber den Anspruch der Landesregierung, an dieser Stelle einen ausgewogenen und der komplexen Materie gerecht werdenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Stellen, an denen es grundsätzlichen oder kleinteiligen Nachsteuerungsbedarf gibt, werden wir im Gesetzgebungsverfahren inklusive Anhörung kritisch zu prüfen haben. Diese Zeit müssen wir uns nehmen, auch wenn die Diskontinuität droht. Aber ich glaube, diese Zeit brauchen wir - das haben die Vorrednerinnen und die Vorredner bereits deutlich gemacht.
Wir GRÜNE werden dabei im Blick haben, ob mit den vorgesehenen Lockerungen dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten freiheitsgerichteten und eingliederungsorientierten Vollzug wirklich schon ausreichend praktisch entsprochen wird. Schließlich sind diese weiterhin eng an die Vollstreckungsbehörde gekoppelt und bei bestimmten Delikten auch an deren Einwilligung.
Den gleichen kritischen Blick haben wir auf die Zwangsmaßnahmen. Diese werden an hohe Voraussetzungen und richterliche Genehmigungen gebunden. Dies ist ein Fortschritt, den wir als Kenia-Koalition in der vorherigen Legislaturperiode auch im PsychKG erreicht haben.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist weiter nachzufragen, ob Dokumentation, externe Kontrolle, Nachbesprechung und Vermeidung von Zwang im Alltag tatsächlich ausreichend abgesichert sind, insbesondere in Fällen von Fixierung und Beobachtung. Es liegt also - das ist deutlich geworden - einiges an Arbeit vor uns. Machen wir uns frisch ans Werk. So richtig viel Zeit bleibt eben nicht mehr. - Vielen herzlichen Dank.