Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition hat sich im Jahr 2021 auf den Weg gemacht und als klares Signal an unsere Beamtinnen und Beamten gesagt: Wir werden Tarifverträge für die Beamten zeit- und inhaltsgleich übernehmen. Ich sage ausdrücklich für die Freien Demokraten: An diese Verabredung wollen wir uns auch weiterhin halten.

Nun hat der Finanzminister für die Landesregierung deutlich gemacht: Ja, zeitgleich geht das, aber wir bekommen aufgrund bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ein Problem, wenn wir das inhaltsgleich ohne irgendwelche Änderungen übernehmen würden. Dieser Landtag ist gut beraten, rechtssicher zu agieren und keine neuen Risiken auf den Weg zu bringen. Deshalb werden wir in der Ausschussberatung auch sehr genau schauen, wie sich das verhält, worauf sich das in etwa bezieht bzw. wie viele Betroffene es gibt. Ich habe das jetzt nicht getan. Der Kollege von der AfD, Herr Kohl, hat die Fragen in den Raum gestellt. - In Anbetracht Ihrer vielen Mitarbeiter in der Fraktion hätte man das einmal eruieren können, dafür gibt es ja die Stellenpläne im Haushaltsplan. Diese wird es ja wohl hoffentlich auch in Ihrem virtuellen Landeshaushaltsplan geben.

Wenn man einmal meinen Bereich betrachtet - sehen Sie es mir nach, dass ich den Justizvollzug besonders im Blick habe  , dann stellt man fest, bei den ordentlichen Gerichten - das sind die Justizwachtmeister, die Justizhauptwachtmeister und der Erste Justizhauptwachtmeister mit A 5, A 6 - sind es in Summe 215 Stellen. Bei der Frage Justizvollzug müssen wir noch einmal ein bisschen schauen. Denn es trifft gerade die unteren A 5, die A 6, Teile noch von A 7, wenn man in den ersten Erfahrungsstufen, also noch nicht ganz hinten angelangt ist. Dort unterschreiten wir die 100 €. Deshalb sollten wir noch einmal schauen, was man diesbezüglich tun kann.

Ich will an dieser Stelle aber sehr deutlich sagen - das habe ich auch in den Gesprächen mit den Gewerkschaften immer wieder gesagt  : Die Variante, man vollzieht eine prozentuale Tarifsteigerung und versucht dann, für die untere Ebene noch einen zusätzlichen Mindestbeitrag vorzusehen, führt zu einer Nivellierung des gesamten Gefüges. Das trifft jetzt eben auf das Bundesverfassungsgericht, das gesagt hat, die Besoldungstabelle muss in sich stimmig sein. Deshalb treffen solche zusätzlichen Vereinbarungen - sie sind ein großer Erfolg der Gewerkschaften, denke ich - jetzt natürlich auf die Frage: Wie setzt man das um? Wollen wir wirklich - ich formuliere es jetzt einmal ganz brutal  , dass die geschätzten Mitglieder der Landesregierung mit B 11 oder B 11 und Zulage, wie der Ministerpräsident, wenn wir das prozentual hochrechnen, dann den Betrag X - er ist auf dem Weg zur Vierstelligkeit - im Monat mehr erhalten? Macht das wirklich Sinn? Ich glaube, deshalb sollten wir intern schauen, sollten wir im Ausschuss schauen, wo jetzt Missverhältnisse bestehen. Aber das, was die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, ist erst einmal ein guter Schritt. Wir werden das bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch perfekt machen. - Vielen Dank.