Olaf Meister (GRÜNE):

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner sind bereits auf den Änderungsantrag der einbringenden fünf Fraktionen eingegangen. Insbesondere Herr Kosmehl hat es in seiner Berichterstattung detailliert dargelegt. Wir hatten zum einen noch offen gebliebene Fragen im Zuge der AfD-Vetternwirtschaftsaffäre zu klären. Zum anderen waren sich aus der Anhörung ergebende Punkte zu bewerten und aufzunehmen.

Zentral für uns Bündnisgrüne war die Einigung auf die Deckelung auf maximal fünf Wahlkreismitarbeiter. Damit setzen wir dem von der AfD entwickelten Geschäftsmodell eine harte Grenze und erschweren den Missbrauch öffentlicher Gelder.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Das ist eine wichtige Konsequenz aus den bekannt gewordenen Selbstbedienungsfällen der AfD. Leider sehe ich auch weiterhin bei der AfD keine Bereitschaft, aus eigener Kraft die Dinge aufzuklären, aufzuarbeiten und zu beenden. Auch bezüglich einer sachlichen Auseinandersetzung hat der Herr Rausch deutlich gemacht, dass es ihm nicht wert ist. Das war kein inhaltlicher Punkt, bei dem er sich tatsächlich mit Dingen auseinandergesetzt hätte.

Wichtig sind auch zwei im Rahmen der Anhörung vorgesehene Änderungen, die beide das Landesverfassungsgericht stärken sollen. Es enthält das in der Verfassung verbriefte Recht, sich eine Geschäftsordnung zu geben und kann Entscheidungen zur Vollstreckung seiner Entscheidungen treffen.

Eingehen möchte ich noch auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion zu der Frage, ob die in der Parlamentsreform vorgesehene Notregelung, die zu einem Quorum bei der Richterwahl von weniger als zwei Dritteln führen kann, sinnvoll ist. Ich hätte sie gern vermieden, da sich die bisherige Zweidrittelregelung bewährt hat und große Akzeptanz genießt. Auch hoffe ich, dass sie nie zur Anwendung kommt. Die bisherige Regelung setzt aber eine grundlegende Gutwilligkeit der beteiligten Parteien voraus. Sie setzt voraus, dass die Gewaltenteilung und eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit als Werte verstanden werden, für die man bereit ist, Kompromisse zu machen. Wenn eine Gruppe jedoch destruktiv unterwegs ist und die bisherige Regelung als Chance sieht, das System - Stichwort Antisystempartei - auszuhebeln und zum Einsturz zu bringen, dann fehlt eben genau diese nötige Grundlage.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und von Stefan Gebhardt, Die Linke)

Die Lehren aus dem bisherigen Handeln rechtsextremer Parteien - wir haben es in Polen gesehen, wie haben es in Ungarn gesehen und wir haben auch die Situation in Thüringen gesehen - machen es daher erforderlich, diesen Schutz für ein funktionsfähiges Verfassungsgericht einzurichten.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Hendrik Lange, Die Linke)

Wenn die Befürchtungen unberechtigt sein sollten, dann wird ein zukünftiger Landtag den beschwerlichen Weg dieser Notmaßnahmen nicht gehen, sondern einfach mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. Das wäre auch gut so, aber wir müssen jetzt tatsächlich das machen, um die Handlungsfähigkeit des nächsten Landtags in der Frage zu sichern. - Vielen Dank.