Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir beraten heute in erster Lesung über das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Mit der grundlegenden Überarbeitung des alten Maßregelvollzugsgesetzes aus dem Jahr 2010 setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das zeigt auch der neue Titel des vorgesehenen Gesetzes.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Vollzug psychisch Kranker und suchtkranker Straftäter an aktuelle rechtliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen und Urteile anzupassen. Es gab einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Zum einen soll die Therapie einen höheren Stellenwert bekommen. Therapeutische Maßnahmen sollen stärker individuell auf die einzelnen Gefangenen zugeschnitten sein. Dabei gelten die Stichworte Individualisierung, Intensivierung, Motivierung. Dies soll dazu beitragen, unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu verhindern und durch das Behandlungs- und Betreuungsangebot eine realistische Entlassungsperspektive zu schaffen.

Ein weiterer Punkt ist der Rechtsanspruch auf die Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen, um nach und nach die Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen. Dabei gilt, dass das Maß des Freiheitseingriffs am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten und entsprechend zu legitimieren ist. Dazu gehört auch, dass während der Unterbringung unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherung Alternativen, wie z. B. das Probewohnen in Betracht gezogen werden können.

Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfordert zudem Präzisierungen von Eingriffstatbeständen, insbesondere bei Zwangsbehandlungen. Grundrechtseinschränkende Maßnahmen dürfen nur unter strikter richterlicher Kontrolle erfolgen. Dafür werden klare Standards und Verfahren festgelegt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da an dieser Stelle ein sehr sensibler Rechtsbereich geregelt werden soll, wollen wir eine gemeinsame Anhörung mit den Rechtspolitikern durchführen. Daraus können sich natürlich im Einzelnen noch Änderungen zu dem Gesetzentwurf ergeben. Ich bitte also um die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Rechtsausschuss. Wir wollen das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden.

Darüber hinaus plädiere ich an dieser Stelle für eine auskömmliche Finanzierung und einen engagierten Einsatz, sowohl für die forensische Psychiatrie als auch für Prävention, auch im Bereich der politischen Bildung. Gerade mit Blick auf dieses Thema müssen wir dringend investieren. Warum? - Das lehrt uns die Geschichte. - Vielen Dank.