Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen bringen heute ein Paket an Gesetzesänderungen im Polizeirecht zur Abstimmung. In Anbetracht der mir zur Verfügung stehenden Zeit werde ich mich auf die automatisierte Datenanalyse konzentrieren. Sie wird in der Öffentlichkeit unter dem Thema „Palantir“ diskutiert.
Die heute zur Abstimmung stehende Regelung zur automatisierten Datenanalyse birgt erhebliche Risiken, die für mich und meine Fraktion als überzeugte Bürgerrechtler die Zustimmung zu diesem Gesetz verunmöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mindeststandards für eine solche Regelung hinsichtlich der formell gesetzlichen Regelungstiefe, Kontrolle und Diskriminierungsverbote festgelegt und darüber hinaus auch die Anleitung gegeben, wie ein verhältnismäßiger Einsatz zu erreichen ist.
Sie hätten sich dort im Bausatz bedienen können und haben es nicht getan. Meine erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelung bleiben deshalb bestehen.
(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und Henriette Quade, fraktionslos)
Diese Zweifel haben die Sachverständigen in der Anhörung bestärkt, und die Koalitionsfraktionen haben diese im weiteren Verfahren nur ungenügend ausgeräumt.
Erstens. Das Verfassungsgericht schreibt ein aufsichtsrechtliches Kontrollsystem mit regelmäßigen Kontrollen im Betrieb vor. Davon ist hier überhaupt nichts zu lesen. Mehr noch: Die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen haben in den Anhörungen die Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz ignoriert - mit dem Verweis „Sorry, wir brauchen halt alle Daten und die aller Personen.“
Garniert wird das Ganze mit dem Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass datenschutzrechtliche Regelungen insbesondere durch die Anhörung der Landesbeauftragten sichergestellt seien. Was hier nötig ist, sind aber regelmäßige Stichproben mit Unterstützung von IT-Expertinnen und einer zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle. Das erfolgt ausdrücklich nicht.
Zweitens. Die gesetzliche Regelung umfasst eine uneingeschränkte Menge an Datensätzen, Personen und Analysemethoden. Einschränkungen sollen erst über Verordnungen kommen.
Damit haben wir als Gesetzgeber ein Problem. Ich kann aus der getroffenen Regelung nicht erkennen, welcher Personenkreis Zugriff hat, welche Daten herangezogen werden dürfen, wie diese gekennzeichnet werden und wann sie gelöscht werden. Wir sind der Gesetzgeber; wir müssen über die wesentlichen Eckpunkte entscheiden.
Drittens. Erlaubt werden soll neben der operativen auch die strategische Datenanalyse - das ist in den Redebeiträgen auch noch einmal herausgestellt worden - unter anderem zur Identifizierung gefährlicher Orte oder Tätergruppierungen.
Hier besteht die erhebliche Gefahr der Diskriminierung. Je höher die Komplexität der Algorithmen und abhängig davon, mit welchen Daten und wie lange der Algorithmus mit Hilfe von KI angelernt wurde, verselbstständigen sich die Ergebnisse.
Das Problem ist: Wissen wir von dem Bias? Wird die Polizei das im Arbeitsalltag berücksichtigen? - Wohl kaum. Gibt es daher gesetzliche Einschränkungen? - Nein, hier fehlt etwas.
Antrieb unserer Innenpolitik sollte nicht der Ruf nach Überwachung oder der Gang nach Karlsruhe sein. Meiner Überzeugung nach macht gute Innenpolitik aus, selbst eine Abwägung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu treffen, bei der die Regelung nicht der technischen Möglichkeit, sondern der Notwendigkeit folgt.
Damit sind wir beim Kern: Terrorabwehr erfordert es, schnell zu handeln, unterschiedliche Datensätze zu durchforsten, Informationen zusammenzuziehen und neue Erkenntnisse zu generieren. Das rechtfertigt meiner Ansicht nach auch erhebliche Eingriffe.
Die Erfahrung in den Bundesländern mit Palantir zeigt aber auch: Gebraucht wird es zur alltäglichen Schlagwortsuche, um verschiedene Datenbanken abzufragen oder Kfz-Diebstähle aufzuklären. Da steht die Arbeitserleichterung der Polizei im Vordergrund, aber dafür reicht auch eine Software ohne automatisierte Datenanalyse - eine, die demokratiekompatibel ist.
Im Übrigen gibt es keine einzige Studie zur Wirksamkeit einer automatisierten Datenanalyse. Das finde ich angesichts der offensichtlich riesigen Erwartungen, der Tiefe des Grundrechtseingriffs und der Kosten ziemlich dünn. Sich dafür in die Abhängigkeit von einem US-Unternehmen zu begeben, mit dessen Hilfe die USA zu einem autoritären Staat umgebaut werden, ist unverantwortlich.
(Zuruf von der CDU: Ist doch Unsinn!)
Genauso unverantwortlich ist es, diese Regelung vor der anstehenden Wahl in Sachsen-Anhalt zu verabschieden. Denn die Regelung liest sich wie Palantir und sie wirkt wie Palantir.
Um vielleicht noch die Frage des Kollegen, die er nicht beantworten konnte, an dieser Stelle zu beantworten: Ein Entschließungsantrag des Landtags bindet niemanden. Das ist eine reine Willenserklärung. Weder unsere heutige Regierung noch eine zukünftige Regierung ist durch einen Entschließungsantrag des Parlaments gebunden.
Herr Kosmehl, Sie werden gleich wieder erzählen, dass es auch Grüne gibt, die sich in irgendeiner Form für Palantir ausgesprochen hätten.
(Guido Kosmehl, FDP: Ausgesprochen? Sie haben es eingeführt!)
Ich will sehr deutlich sagen: Wir entscheiden heute hier in Sachsen-Anhalt darüber, ob wir das wollen, und ich sage Ihnen: Die GRÜNEN in Sachsen-Anhalt wollen das nicht.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Wir wollen auch die gesetzliche Grundlage dafür nicht schaffen. Wir sagen ganz klar: Wir werden keiner Regierung die Instrumente in die Hand geben, um dieses nicht demokratiefähige Programm hier einzuführen. - Herzlichen Dank.