Dr. Anja Schneider (CDU):

Liebe Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sie werden bei den Rednern wahrscheinlich das eine oder andere doppelt hören. Das macht nichts; wir sind nicht so viele und wir alle hören es ja immer nur ein bisschen fraktioniert. Insofern nehmen wir wenigstens alle etwas mit.

(Lothar Waehler, AfD: Jawohl!)

Bekanntermaßen ist Sachsen-Anhalt ein Flächenland, das mit der großen Herausforderung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zurechtkommen muss.

In unserem Land sind derzeit mehr als 170 Hausarztsitze unbesetzt. Das bedeutet lange Wege, lange Wartezeiten und die berechtigte Frage „Wer ist da, wenn ich ärztliche Hilfe brauche?“. Genau deshalb war die Einführung der Land- und Amtsarztquote im Jahr 2020 der richtige Schritt.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Wir haben jungen, engagierten Menschen aber auch eine echte Chance eröffnet, und zwar ein Medizinstudium, nicht allein abhängig von der Abiturnote, sondern von Motivation, Eignung und dem festen Willen, Verantwortung für medizinische Versorgung in unserem Land zu übernehmen. Wer sich verpflichtet, nach der Ausbildung zehn Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt oder im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, der erhält diese besondere Möglichkeit.

Im Jahr 2025 standen somit 32 Studienplätze für die hausärztliche Versorgung und fünf für den öffentlichen Gesundheitsdienst bereit. Die Ministerin sagte es bereits: Insgesamt wurden schon mehr als 130 Studienplätze auf diesem Wege vergeben. Das ist keine Symbolpolitik, kein Symbolprojekt, sondern das ist die konkrete Zukunftssicherung der medizinischen Versorgung auch in dünn besiedelten Gebieten.

Der vorliegende Gesetzentwurf rüttelt nicht an diesem Erfolgsmodell. Er verändert weder Ziel noch Inhalt. Es geht, wie gesagt, um die organisatorische Neuordnung, darum, Steuerung dort zu bündeln, wo die fachliche Nähe am größten ist. Künftig sollen die Aufgaben der zuständigen Stelle von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt übernommen werden.

Sie trägt bereits heute maßgeblich Verantwortung für ambulante und vertragsärztliche Versorgung. Sie führt Auswahlverfahren. Das wurde benannt. Sie kennt die Bedarfe vor Ort und steht in engem Austausch mit den Praxen im Land, nicht nur aus der Aktenlage, sondern aus der täglichen Versorgungspraxis heraus.

Gerade bei der Landarztquote geht es um die zielgenaue Steuerung. Das ist sehr wichtig, denn es reicht nicht, Studierende einfach zu verpflichten, später irgendwo auf dem Land zu arbeiten. Wir brauchen eine genaue Bedarfsanalyse und kontinuierliche Begleitung. Ebenso ist es bei der Amtsarztquote. Eine enge Verzahnung zwischen Ausbildung, Beruf und späterer Tätigkeit ist entscheidend.

Wichtig ist: Die Rechtsaufsicht verbleibt beim zuständigen Ministerium. Wir orientieren uns zudem an der Struktur des Landzahnarztgesetzes Sachsen-Anhalt vom Juni letzten Jahres, in dem eine vergleichbare Organisationsentscheidung bereits getroffen wurde.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht um Bürokratie. Es geht um die Frage, wie wir Verantwortung klug organisieren, damit die Versorgung langfristig gesichert ist. Der Gesetzentwurf stärkt ein bewährtes Instrument. Wir kennen es und wir sollten es auch weiterführen. Wir sollten Strukturen schaffen, die nahe an der Praxis sind. Gerade weil diese organisatorische Weichenstellung sorgfältig beraten werden sollte, beantragt die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung ausschließlich in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. - Vielen Dank.