Juliane Kleemann (SPD):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das, was wir heute machen, nämlich den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Klimaanpassungsgesetz zu überweisen, ist eine Reaktion auf menschliches Handeln und menschliches Existieren, eine Reaktion auf die Tatsache, dass in den letzten 200 Jahren aufgrund der menschlichen Tätigkeit in Wirtschaft und Landwirtschaft etc. etc. Klimaveränderungen stattgefunden haben, die uns heute beschäftigen müssen. Das ist also die Arbeit an einem Gesetz, das kein grünes Gesetz ist, sondern ein menschenfreundliches Gesetz;
(Zurufe von den GRÜNEN: Kein Widerspruch! - Das ist kein Widerspruch!)
denn es will dafür sorgen, dass wir auch mit unserer Lebensart noch eine Chance haben, in unseren Kommunen, in den Städten und in den Dörfern im ganzen Land, in die Zukunft zu gehen.
Wir wissen von der Wissenschaft, dass zunehmende Hitzebelastung, Dürre und Starkregen mit realen Folgen für die Gesundheit verbunden sind, insbesondere für die Gesundheit vulnerabler Gruppen sie sind schon genannt worden : Viele Ältere, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen sind davon in besonderer Weise betroffen. Es gibt Folgen für die Infrastruktur, für Wirtschaft und Landwirtschaft. Das ist real und nahezu jährlich zu erleben.
Wer sich die Verschiebungen auf dem phänologischen Jahreskalender anschaut, der sieht, dass Winter, Sommer, Herbst und Frühjahr andere Zeiten haben. Wer sich genauer damit beschäftigt, der weiß, dass Blumen blühen, während die Insekten, die sie normalerweise bestäuben bzw. davon leben, zu anderen Zeiten unterwegs sind, dass da also etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Wer Augen hat, zu sehen, und Ohren, zu hören, der nimmt das wahr. Die vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebene Broschüre „Der Klimawandel vor unserer Haustür“, eine Klimamodellauswertung für Sachsen-Anhalt, sowie die Klimasteckbriefe und Auswertungen zu extremen Wettereignissen legen das nahe.
Und auch darauf hat der Minister vorhin deutlich hingewiesen wir haben schlicht einen verfassungsgemäßen Auftrag, etwas für das Klima zu tun.
Dass die Landkreise und die kreisfreien Städte jetzt verpflichtet werden, bis 2031 solche Konzepte vorzulegen, ist für mich, Herr Kollege Aldag, vielleicht auch die Öffnung dafür, dass Menschen vor Ort kreativ sind und merken: Was können wir eigentlich in unseren Städten machen, wenn wir bestimmte Aufgaben haben? Zum Beispiel müssen wir Parkplätze bauen. Wie können die denn anders aussehen, wenn sie klimafreundlich sind? Vielleicht mehr Rasenpflastersteine oder andere Möglichkeiten?
Ich glaube jedenfalls, dass wir die Kreativität der Akteurinnen vor Ort und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger nicht unterschätzen sollten und dass dieses Klimaanpassungsgesetz wirklich auch Kreativität freisetzen kann. Von daher ist dieses Gesetz auch nicht reine Symbolpolitik, sondern es kann, wenn es gut funktioniert, ein Türöffner sein für eine zukunftsorientierte Gestaltung unserer Städte und Gemeinden unter der Überschrift „Wie passen wir uns dem Klima an?“.
Zu guter Letzt: Maßnahmen zur Klimaanpassung sind immer auch ein Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung. Hierzu zitiere ich gern den folgenden Satz:
„Wir denken Politik immer nachhaltig, machen Politik immer auch im Sinne der nachfolgenden Generationen und wollen die Schöpfung bewahren.“
Zu lesen wo? - Im Grundsatzprogramm der Christdemokraten aus dem Jahr 2024.
Ich bitte um Überweisung des Entwurfs zur federführenden Beratung an den UWE sowie zur Mitberatung an den Innen- und den Finanzausschuss.