Oliver Stegert (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion beginnt mit einem Satz, der auf den ersten Blick einfach klingt: Wer Leistungen empfängt, muss auch etwas zurückgeben. - So einfach ist die Realität aber nicht.
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es längst. Sie sind kein neues Instrument und sie werden in Sachsen-Anhalt bereits genutzt. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Praxis vor Ort. Arbeitsgelegenheiten können sinnvoll sein. Sie können Tagestruktur geben, sie können Sprachpraxis ermöglichen und sie können Menschen an einfache Tätigkeiten heranführen. Sie können ein erster Schritt sein.
Aber wir sollten auch ehrlich sein. Arbeitsgelegenheiten sind kein Ersatz für Integration in Arbeit. Sie können den Einstieg erleichtern. Das Ziel bleibt aus unserer Sicht klar: Integration in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
(Zustimmung bei der SPD)
Genau dort entstehen echte Perspektiven mit eigenem Einkommen, eigenen Beiträgen zur Sozialversicherung und echter Teilhabe am Arbeitsmarkt. Entscheidend ist deshalb auch immer der Blick auf die Umsetzung. Denn Arbeitsgelegenheiten entstehen nicht am grünen Tisch eines Landtages. Sie entstehen vor Ort, in Kommunen, in kommunalen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Trägern. Dort muss entschieden werden, wo zusätzliche Tätigkeiten sinnvoll organisiert werden können und wo nicht. Genau deshalb würdigt der Alternativantrag der Koalition ausdrücklich das Engagement der Städte, Landkreise, kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden und gemeinnützigen Träger, die bereits Arbeitsgelegenheiten geschaffen haben.
Der AfD-Antrag tut so, als müsse das Land den Kommunen erst erklären, wie das funktioniert. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Kommunen haben längst Erfahrungen gesammelt. Sie wissen, wo Arbeitsgelegenheiten funktionieren und wo sie an Grenzen stoßen.
(Frank Otto Lizureck, AfD: Wo denn?)
Deshalb setzen wir auf einen anderen Ansatz. Das Innenministerium hat bereits einen Leitfaden zur rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten veröffentlicht. Damit erhalten Kommunen und Träger konkrete Hinweise zur praktischen Umsetzung. Das ist der richtige Weg: Unterstützung der Praxis vor Ort statt zentraler Erlasspolitik.
Ein zweiter Punkt betrifft die immer wieder aufgeworfene Frage der Verpflichtung. Auch hier lohnt sich ein Blick ins geltende Recht. Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält bereits klare Regelungen. Arbeitsfähige Leistungsberechtigte können zu Arbeitsgelegenheiten herangezogen werden. Wer eine zumutbare Tätigkeit ohne Grund ablehnt, muss mit Einschränkungen bei den Leistungen rechnen.
Der Antrag der AfD-Fraktion vermittelt den Eindruck, als fehle es an Möglichkeiten. Tatsächlich geht es nicht um neue Gesetze, sondern um eine vernünftige Anwendung der bestehenden Regelungen. Genau deshalb halten wir zusätzliche landesweite Anweisungen für nicht erforderlich.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Arbeitsgelegenheiten können ein sinnvoller Baustein sein. Aber sie funktionieren nur dann, wenn sie praktikabel organisiert sind, wenn Kommunen, Träger sie tragen und wenn sie tatsächlich zur Integration beitragen.
Der Alternativantrag der Koalition beschreibt genau diesen pragmatischen Ansatz. Wir erkennen Arbeitsgelegenheiten als ein bewährtes Instrument an. Wir würdigen das Engagement von Kommunen und Trägern. Und wir setzen darauf, dass die bestehenden Regelungen konsequent genutzt werden. Neue Symbolpolitik brauchen wir dafür nicht. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Stegert. Es gibt eine Intervention von Herrn Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte schön.
Jan Scharfenort (AfD):
Ja, danke für Ihren Beitrag. Ich will nur einmal zusammenfassen, worum es uns geht. Das ist doch eigentlich ganz klar. Wir merken, dass es in Sachsen-Anhalt insgesamt nicht funktioniert. Die rechtlichen Voraussetzungen sind vorhanden; es gibt auch die Hilfestellung mit den Richtlinien - alles gut. Das heißt, wenn der politische Wille da wäre, könnte man.
Wenn ich jetzt einmal für meinen Landkreis spreche - Landrat ist Herr Dr. Burchhardt, SPD : Dort ist der politische Wille eben nicht vorhanden. Wenn man dann im Kreistag etwas beantragt, dann kommen solche Ausreden, das würde alles nicht gehen, übertragener Wirkungskreis usw. usf. Das heißt, wir sehen doch, dass bei vielen Landräten der politische Wille nicht vorhanden ist. Genau dazu soll unser Antrag dienen.
Man könnte das machen - das hat ja die Ministerin indirekt zugegeben. Auch bei ihr scheint mir der politische Wille nicht vorhanden zu sein. Nun hat aber unser Ministerpräsident es noch einmal in dem Zeitungsartikel klar bekräftigt. Also was denn nun? Eigentlich müssten er und damit auch die CDU bzw. seine Ministerin doch jetzt unserem Antrag zustimmen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Stegert.
Oliver Stegert (SPD):
Also, ich glaube, Frau Ministerin Zieschang hat dazu bereits alles gesagt, was es dort für Möglichkeiten gibt. Sie erzählen hier bei jedem Beitrag dasselbe. - Vielen Dank.