Wolfgang Aldag (GRÜNE):
Nein, kein Alarmismus. - Vielen Dank, Frau Präsidentin. -Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Jetzt bin ich irgendwie völlig raus.
(Lachen bei der FDP)
Egal. Es geht um das Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Dass wir das tun müssen, sollte klar sein. Die Auswirkungen der Klimakrise sind längst spürbar. Dürrejahre setzen Landwirtschaft und Wäldern zu, Hitzeperioden belasten ältere Menschen und Kinder, Starkregen führt zu beschädigten Straßen und Wegen. Das, und nicht die Anpassungsmaßnahmen, verursacht die enormen Kosten für die kommunalen Haushalte und das Land.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Klimaanpassung ist daher eine Frage der finanziellen Handlungsfähigkeit, der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheitsvorsorge.
(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)
Dass die Klimaanpassungskonzepte bei Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt werden, ist grundsätzlich richtig, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Aber Klimaanpassung ist eine strategische Managementaufgabe, keine Nebenbeitätigkeit. Sie betrifft Stadtplanung, Wasserwirtschaft, Katastrophenschutz, Gesundheit und Infrastruktur zugleich. Das ist keine einmalige Planungsleistung, sondern ein dauerhafter Prozess.
Deshalb müssen Landkreise und kreisfreie Städte für diese Aufgabe finanziell so ausgestattet werden, dass sie vollbeschäftigte Klimaanpassungsmanager*innen einstellen können. Diese sollten am Ende auch die Umsetzung der Konzepte begleiten. Eine Viertelstelle reicht dafür schlicht nicht aus. Diese Aufgabe gehört nicht nebenbei gemacht von jemandem, der sowieso schon am Limit arbeitet. Nach der Erstellung beginnt nämlich die eigentliche Arbeit. Maßnahmen müssen abgestimmt, koordiniert, priorisiert und umgesetzt werden. Das erfordert Fachkompetenz, Zeit und politische Steuerung. Wenn dann jemand mit einem Viertel-Auge ab und zu drüberschaut, ist gewiss, dass das Konzept ein trostloses, graues Schubladendasein führen und alle fünf Jahre zum Staubabschütteln herausgeholt wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt die bundesrechtlichen Mindestanforderungen, mehr jedoch nicht. Es ist schon bemerkenswert, dass selbst für diese Minimalumsetzung eineinhalb Jahre notwendig waren; denn das Bundesgesetz ist schließlich seit dem Sommer 2024 in Kraft. Politischen Gestaltungswillen und Ehrgeiz sucht man hier vergeblich. Es wurde die Chance verpasst, Klimaanpassung systematisch mit Klimaschutz zu verknüpfen.
(Zuruf von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Lenkungswirkung und Impulse zugunsten grüner Städte, umweltfreundliche Bauleitplanung oder emissionsarme Lösungen - leider Fehlanzeige. Guter Wille allein wird uns nicht durch die Klimakrise tragen. Vor diesem Hintergrund wäre der Entwurf für ein ambitioniertes Klimaanpassungsgesetz ein wichtiges Signal gewesen, nämlich: Wir nehmen die Risiken ernst, wir handeln entschlossen, wir investieren in Resilienz. Stattdessen erleben wir eine verwaltungstechnische Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben. Das mag formal korrekt sein, politisch genügt es nicht. Vorsorge heute spart immense Kosten morgen und schützt am Ende uns, unsere Infrastruktur und uns selbst. Genau daran sollten wir diesen Gesetzentwurf messen. Wir freuen uns auf die Diskussionen in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.