Monika Hohmann (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon gehört: Die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen ist entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein erfolgreiches Programm zur Bindung von Ärztinnen und Ärzten an das Land, die sogenannte Landarztquote, weiterhin zu unterstützen.

Um die Effizienz und Effektivität dieses Programms zu gewährleisten, ist beabsichtigt, die zuständigen Aufgaben an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt zu übertragen. Dieser Schritt soll die vertragsärztliche Versorgung im Land sicherstellen und gleichzeitig die hohe Qualität der medizinischen Dienstleistungen aufrechterhalten. Die KV ist bereits jetzt mit vielfältigen Aufgaben betraut, darunter z. B. die Verwaltung der ärztlichen Zulassungen, die Organisation der ärztlichen Weiterbildung sowie die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

Durch die Übertragung der spezifischen Aufgaben des Bindungsprogramms auf die KV wird deren Expertise genutzt, um die Ziele des Programms effektiver zu erreichen. Diese Maßnahme bringt Vorteile, aber natürlich auch Nachteile mit sich. Die Vorteile sind z. B. Expertise und Erfahrungen, die Synergieeffekte und auch die Flexibilität der KV. Die Nachteile könnten die Zentralisierung der Entscheidungsfindung, Einfluss auf die Qualität der medizinischen Versorgung oder aber auch bürokratische Hürden sein.

Insgesamt bietet der vorliegende Gesetzentwurf, der die Aufgaben der Bindung von Ärztinnen und Ärzten an das Land auf die KV überträgt, sowohl Chancen als aber auch Risiken. Während das Programm selbst als erfolgreich angesehen werden kann, bergen die damit verbundenen strukturellen Änderungen auch Nachteile. Ich glaube, es ist ganz gut, dass wir diese im Fachausschuss sorgfältig abwägen und beraten können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.