Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Mit Herz und Holly“, zwei wunderbare Landärztinnen in Sachsen-Anhalt mit viel Zeit für einfühlsame Gespräche, mittendrin in einem lebendigen Dorfleben, und bei aller aufopferungsvollen Arbeit gibt es in der idyllischen Umgebung immer Zeit für Familie, Freundschaften und Romantik. Ich schaue gerne in diese schöne Fernsehserie hinein, um das idealisierte Bild zu genießen und immer wieder mit der Realität zu vergleichen. Wer würde schon gern zusehen, wie eine junge Ärztin täglich Stunden mit Dokumentation verbringt und ihre Praxissoftware verflucht?

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Um nur einmal eines der Beispiele zu nennen, die mir dabei in den Sinn kommen. Für mehr reicht die Zeit jetzt nicht.

Wir müssen der Realität begegnen und genau dafür brauchen wir funktionierende, klare Strukturen im Hintergrund, denn wenn wir über Ärztemangel sprechen, dann reden wir oft über Zahlen, über offene Sitze, über Nachwuchs, über Quoten. Es geht um die Frage, ob Menschen in unserem Land verlässlich ärztliche Versorgung bekommen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

Die Landarztquote und die Amtsarztquote sind genau dafür geschaffen worden, um gezielt Nachwuchs zu gewinnen und ihn an Regionen mit besonderem Bedarf zu binden. Der heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf verändert dieses Instrument nicht inhaltlich. Er verändert die Struktur dahinter. Künftig soll die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die zuständige Stelle sein. Die Rechtsaufsicht bleibt beim Ministerium. Warum ist das sinnvoll? Weil wir es uns bei knappen Ressourcen und großem Bedarf nicht leisten können, dass Verfahren nebeneinanderherlaufen oder Zuständigkeiten unnötig doppelt organisiert werden. Versorgungssteuerung braucht System und System braucht Klarheit. Die KVSA ist die Institution, die die ambulante Versorgung im Land organisiert. Dort liegen die Bedarfsplanung, die Kenntnis der Regionen, die Nähe zu den Praxen. Es ist folgerichtig, dass auch die Steuerung eines Nachwuchsinstruments dort verortet wird. Das sorgt für Qualität im Verfahren und es sorgt für Verteilungsgerechtigkeit, weil Auswahl und spätere Versorgung nicht voneinander getrennt gedacht werden.

Gleichzeitig bleibt die staatliche Verantwortung klar. Die Rechtsaufsicht verbleibt beim Ministerium. Es handelt sich also nicht um einen Rückzug des Landes, sondern um eine strukturelle Bündelung. In Zeiten von Ärztemangel, Finanzdruck und teilweise falschen Anreizen im System müssen nicht immer wieder neue Programme erfunden werden. Manchmal müssen wir bestehende Instrumente einfach besser organisieren. Genau darum geht es heute.

Die Details gehören in die Ausschussberatung. Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. - Vielen Dank.