Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Umsetzung der Teile 1 und 2 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5712

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/6617

(Erste Beratung in der 94. Sitzung des Landtages am 22.08.2025)


Zum Gang der Verhandlungen wird uns Frau Tarricone berichten, und während sie zum Rednerpult schreitet, bitte ich Sie mit mir, die Schülerinnen und Schüler des Markgraf-Albrecht-Gymnasiums Osterburg zu begrüßen, die jetzt gerade auf der Tribüne Platz genommen haben.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir freuen uns sehr, dass Sie den Weg nach Magdeburg in die Landeshauptstadt gefunden haben und hier die Altmark und die Zukunft der Altmark zu einem gewissen Teil repräsentieren.

Also, Frau Tarricone, bitte schön.


Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte schon anwesende Abgeordnete!

(Siegfried Borgwardt, CDU, lacht)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies in seiner 94. Sitzung am 22. August 2025 den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5712 zur federführenden Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport beteiligt.

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes sollen die Teile 1 und 2 des Bundeswärmeplanungsgesetzes landesrechtlich umgesetzt werden. So ist unter anderem vorgesehen, die Verantwortung für die Wärmeplanung an die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen zu geben. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Deckung der Finanzierungsbedarfe der planungsverantwortlichen Stellen.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich erstmals in seiner 46. Sitzung am 3. September 2025 mit dem Gesetzentwurf befasst und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Bis zur erneuten Beratung in der 49. Sitzung am 26. November 2025 lagen acht schriftliche Stellungnahmen vor. Diese wurden als Vorlagen 1 bis 8 in den Informationssystemen des Landtags bereitgestellt.

Weiterhin wurde vor der erneuten Ausschussberatung ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen CDU, SPD und FDP eingereicht, welcher als Vorlage 9 vorliegt. Der Änderungsantrag berücksichtigt die im Zuge des schriftlichen Anhörungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse; unter anderem wurde die von einigen Angehörten geforderte Kostenklarheit aufgenommen.

Der federführende Ausschuss beriet in der 49. Sitzung am 26. November 2025 den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag. Im Ergebnis der Beratung fand der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Mehrheit von 7 : 2 : 3 Stimmen. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen votierte der Ausschuss dafür, den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfs in der so geänderten Fassung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich in seiner 87. Sitzung am 15. Januar 2026 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 3 : 2 Stimmen an.

Ebenfalls am 15. Januar 2026 kam der Ausschuss für Inneres und Sport in einer Sitzung zusammen, in welcher er sich auch mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasste. In dieser Sitzung legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dar, dass eine Änderungsempfehlung in Form einer Synopse erarbeitet wurde, welche sich jedoch noch in Abstimmung mit der Landesregierung befinde.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erklärte, dass er in den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen möglicherweise einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sehe. Der Ausschuss für Inneres und Sport diskutierte diesen Aspekt. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 8 : 2 : 1 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Erneut befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in seiner 51. Sitzung am 11. Februar 2026 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte.

Es wurde eine Beratung durchgeführt. Im Laufe der Beratung stellte die Fraktion der CDU einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung. Nach Fortführung der Sitzung formulierten die regierungstragenden Fraktionen einen mündlichen Änderungsantrag, welcher mehrheitliche Zustimmung fand. Mit 9 : 3 : 1 Stimmen wurde vom Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die heute vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag beschlossen, die die Annahme des Gesetzentwurfs in seiner geänderten Fassung empfiehlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, der in der Drs. 8/8617 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.