Hagen Kohl (AfD):

Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingehen, mit welchem das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt geändert werden soll. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Polizei im Wesentlichen drei neue Befugnisse bekommen.

Zum einen die Befugnis zur Abwehr der von Drohnen ausgehenden Gefahren. Das wäre mit der Generalklausel in § 13 SOG zwar schon jetzt möglich, aber eine Präzisierung ist zu begrüßen, da jetzt klar ist, wer für die Drohnenabwehr verantwortlich ist. Die Veranstalter von Großveranstaltungen und Weihnachtsmärkten können somit die Drohnenabwehr in ihren jeweiligen Sicherheitskonzepten unberücksichtigt lassen. Das erleichtert ihnen die Arbeit ungemein.

In einem zweiten Schritt können jetzt, sofern nicht schon geschehen, die polizeilichen Konzepte für die Drohnenabwehr erstellt und die technischen Einsatzmittel beschafft werden.

Weiterhin soll in Fällen häuslicher Gewalt in Kombination mit Wohnungsverweisen oder Aufenthalts- und Kontaktverboten die Übermittlung des Aufenthalts der gewaltbereiten Person mittels elektronischer Fußfessel möglich werden. Auch nach der Ausschussberatung sind wir nicht überzeugt davon, dass diese Maßnahme die Sicherheit gefährdeter Personen im Kontext häuslicher Gewalt maßgeblich verbessern wird. Aber daran soll unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf nicht scheitern; denn letztlich hat nunmehr die Landespolizei die Befugnis zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, umgangssprachlich „Taser“ genannt, erhalten soll. Wir begrüßen das ausdrücklich, weil dadurch die Lücke zwischen dem Einsatz von Reizgas und dem Einsatz einer Schusswaffe geschlossen wird.

An einer Online-Befragung des Innenministeriums im letzten Jahr zum Thema „Taser“ beteiligten sich 2 392 Polizeibeamte. Von diesen befürworteten 80 % die flächendeckende Einführung des Tasers. 69 % der Befragungsteilnehmer gaben an, sich bereits in Situationen befunden zu haben, in denen der Einsatz des Tasers zielführend hätte sein können.

Die wichtigste Erkenntnis aus der Anhörung im Innenausschuss war meiner Meinung nach, dass die Einsatzerfahrungen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass der Taser in jedem zehnten Fall zu Fehltreffern führt, das heißt, dass nicht beide Pfeilelektroden treffen und somit keine lähmende Wirkung eintritt. Wichtig wäre also, dass Taser beschafft werden, die ohne händisches Nachladen mehrmals hintereinander Pfeilelektroden verschießen können. Solche Geräte gibt es bereits und nur diese sollten unserer Meinung nach beschafft werden.

Nun komme ich zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, mit welchem die Polizei ebenfalls verschiedene Befugnisse im SOG erhalten soll. So soll die Höchstdauer des Präventivgewahrsams für terroristische Gefährder verlängert werden. Die Verlängerung des Präventivgewahrsams auf 14 Tage zuzüglich der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu 14 Tage sowie nachfolgend um bis zu sieben weitere Tage halten wir für angemessen und sachgerecht. In Anbetracht der Schwere der potenziellen Straftaten sowie des enormen Personalaufwandes, welcher mit einer 24/7-Überwachung verbunden ist, befürworten wir die Änderung der Höchstdauer des Verhinderungsgewahrsams.

Letztlich soll die Möglichkeit der operativen strategischen Datenanalyse geschaffen werden. Dabei sollen polizeiliche Informationen im Land, zwischen den Ländern und mit dem Bund besser zusammengeführt und ausgewertet werden können. Das soll die Arbeit der Polizei allgemein und insbesondere der Beamten im Bereich der Gefährdungsanalyse erheblich erleichtern.

Das Thema automatisierte Datenanalyse bzw. Analysesoftware wird in unserer Gesellschaft kontrovers diskutiert. Viele Menschen haben die Sorge, für den Staat zum gläsernen Bürger zu werden. Dahinter steckt die Angst der Bürger vor staatlicher Repression, welche aus den Erfahrungen in der Coronazeit und aus der strafrechtlichen Verfolgung von Bürgern, welche sich kritisch, aber legitim in den sozialen Medien gegenüber politischen Verantwortungsträgern äußern, herrührt. Wir nehmen die Sorgen der Bürger vor staatlichem Missbrauch von Analysesoftware ernst und werden diesen Sorgen mit unserem Abstimmungsverhalten Rechnung tragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.