Jan Riedel (Minister für Bildung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Social Media ist längst auch Teil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen und auch von Kindern geworden und es ist natürlich schon längst auch Teil Ihres alltäglichen Lebens, das kann man auf den Plattformen von Social Media sehr schön beobachten.

(Marco Tullner, CDU: Von Ministern auch!)

- Ja, auch von Ministern.

(Zuruf: Nicht ganz so erfolgreich!)

- Ja, das stimmt, nicht ganz so erfolgreich.

Aber bereits Kinder unter 14 Jahren nutzen digitale Plattformen intensiv zur Kommunikation, Information und Freizeitgestaltung. Damit sind soziale Medien also kein Randphänomen mehr, sondern ein zentraler Sozialisationsraum. Gleichzeitig zeigen unterschiedliche Studien, wie zuletzt die der Leopoldina, wachsende psychische Belastungen, Erfahrungen mit Cybermobbing sowie Unsicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten.

Gerade Kinder unter 14 Jahren verfügen häufig noch nicht über die notwendige emotionale und mediale Reife, um Risiken wie Desinformation und digitale Ausgrenzung richtig einzuordnen. Kinderschutz muss deshalb auch digital gedacht werden. Notwendig sind also eine frühzeitige und verbindliche Medienbildung in Schulen, klare Schutz- und Interventionsstrukturen bei Cybermobbing, auch technische Lösungen sowie gezielte Unterstützungsangebote für die Erziehungsberechtigten.

Die Frage eines altersbedingten Verbots der Nutzung von sozialen Medien ist somit eine fachpolitische Entscheidung, die verschiedene Politikbereiche betrifft, wie Kinder- und Jugendschutz, Bildung, Medienrecht und auch natürlich Digitalisierung.

Insbesondere auf europäischer Ebene wird die Einführung eines Social-Media-Verbots für Kinder geprüft. Das Europäische Parlament einigte sich im November 2025 auf eine rechtlich nicht bindende Entschließung, die ein Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien fordert. Zudem wird eine harmonisierte EU-Altersbegrenzung für den Zugang sowie zu Video-Sharing-Diensten angestrebt. Bis zum Sommer 2026 will die Kommission über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheiden.

Australien hat bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt. Spanien, Frankreich, Großbritannien und Dänemark erwägen ebenfalls entsprechende Gesetzesvorhaben.

Ja, meine Damen und Herren, auch in Deutschland wird sich nun intensiv mit dieser Frage und mit dieser Aufgabe auseinandergesetzt. Mit Inkrafttreten des Sechsten Medienänderungsvertrages wurden die Regelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag angepasst. Dieser enthält unter anderem Regelungen für einen verbesserten technischen Jugendmedienschutz. Damit soll der Zugang zu ungeeigneten Inhalten und Apps von vornherein über das Betriebssystem altersgerecht eingeschränkt werden. Somit können die Erziehungsberechtigten einen Schutzmodus aktivieren. Anbieter von Betriebssystemen werden also verpflichtet, entsprechende technische Voraussetzungen zu treffen.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Schutzvorrichtung aktiv betätigen, da sie standardmäßig nicht aktiviert ist. Grundsätzlich soll diese Einstellung auf allen Handys, Smart-TVs und Spiele-Konsolen genutzt werden können, die Zugang zu Telemedien ermöglichen. Die Verantwortung für die Mediennutzung verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Durch die One-Button-Lösung soll die Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung jedoch erleichtert werden.

Die Digitalministerkonferenz hat sich im November 2025 ebenfalls mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum befasst und die Bundesregierung gebeten, sich nur in enger Abstimmung mit den Ländern für europäische Regelungen einzusetzen und mit den Regelungen zum Jugendmedienschutz auf nationaler Ebene zu verzahnen. Im Herbst 2025 hat Bundesministerin Karin Prien eine Expertenkommission eingesetzt, die Konzepte erarbeiten soll, wie Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser geschützt werden können. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2026 vorliegen.

CDU und SPD haben sich, wie Sie wissen, für gesetzliche Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten ausgesprochen und befürworten ein vollständiges Verbot für Kinder bis 14 Jahre und eine altersgerechte, angepasste Nutzung für Jugendliche bis 16 Jahre. Sie sehen also, auf vielen Ebenen laufen vielfältige Anstrengungen.

Man muss aber an dieser Stelle auch unterscheiden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Diskussion um ein Social-Media-Verbot wird aus meiner Perspektive zu oft und zu pauschal mit dem Thema Handy-Nutzung in Schule verbunden und durcheinandergeworfen.

(Zustimmung von Stephen Gerhard Stehli, CDU)

Wir sollten es uns an dieser Stelle nicht zu einfach machen. Reden wir auf der einen Seite über technische Lösungen, also über die Frage der Authentifizierung auf solchen Plattformen, dann sind oben genannte Verfahren, auch das, was in Australien und anderen Ländern passiert, sicherlich geboten, und das wird auf Bundes- bzw. Europaebene zu besprechen und auch zu regeln sein. Oder sprechen wir auf der anderen Seite über einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten, auch und gerade im schulischen Raum, dann ist diese Regulierung eine Frage unseres Bundeslandes und unserer Schulen.

Nahezu alle Länder haben seit dem Jahr 2024 neue Regelungen auf den Weg gebracht oder bestehende verschärft und einige Länder, nämlich acht von unseren 16 Bundesländern, haben sogenannte Handy-Verbote erlassen. Dazu gehören z. B. Bayern und Sachsen, Brandenburg, Bremen usw.

Das Ministerium für Bildung setzt jedoch nicht auf reine pauschale Handy-Verbote. Wir wollen Schulen nicht pauschal vorschreiben, wie sie mit diesen digitalen Endgeräten der Schülerinnen und Schülern umgehen sollen, sondern ihnen Orientierung und Werkzeuge an die Hand geben für eine verantwortungsvolle Regelung in jeder Schule. Ziel ist ein reflektierter Umgang mit digitalen Medien zum Schutz und zur Stärkung unserer Schüler.

Wie bereits in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses berichtet, erstellt das Bildungsministerium derzeit einen Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht. Dieser schreibt dezidiert vor, dass alle Schulen die Nutzung digitaler Endgeräte verbindlich zu regeln haben. Flankiert wird dieser Erlass mit einer Handreichung und einem Regelbaukasten, der den Schulen passgenaue Lösungen für eine Hausordnung, Elternbriefe, Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz usw. zur Verfügung stellen soll.

Die Nutzung sozialer Medien muss also, wie ich es gerade erwähnte, auf einer anderen Ebene rechtlich geklärt werden. Lassen Sie uns nicht in eine unreflektierte Verbotsdebatte abgleiten. Das müssen Schulen vor Ort entscheiden,

(Beifall bei der SPD)

und zwar mit den Sozialpartnern auf der Basis der Schulregeln, auf der Basis der Schulform, des Alters, der Lage der Schule usw. Das werden wir nicht zentral diktieren, meine Damen und Herren.

Aber im schulischen Kontext ist es wichtig, die Medienkompetenz, nämlich die Schlüsselqualifikation auch für die Zukunft verbunden mit der digitalen Kompetenz, zu schulen, um Teilhabe an der modernen Mediengesellschaft zu gewährleisten. Dazu gibt es vielfältige Grundlagen. Ich verweise nur auf § 1 des Schulgesetzes, dem gemäß Schüler zu individueller Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in einer von neuen Medien geprägten Gesellschaft zu befähigen sind.

Ich verweise z. B. auf die Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2016. Die darin formulierten Anforderungen an den Bildungsbereich sind in den Bundesländern verbindlich umzusetzen. Darin wird ein Kompetenzrahmen festgelegt. Dieser beschreibt die Kompetenzen, über die Schüler am Ende ihrer Pflichtschulzeit verfügen sollen, um aktiv und selbstbestimmt an der digital geprägten Gesellschaft teilzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für Grundschulen und für alle weiterführenden Schulen gibt es schon jetzt dezidierte Angebote. In der Grundschule sind das die Leitidee „Leben, Lernen und Handeln in der digitalen Welt“, aber auch das sogenannte Internet-ABC; davon haben Sie vielleicht schon einmal gehört. In den weiterführenden Schulen gibt es das Fach „Leben und Lernen in der digitalen Welt“; es hat dort eine besondere Bedeutung. Außerdem gibt es die curriculare Einbindung der Kompetenzen in einer digitalen Welt in alle Fachlehrpläne in den allgemeinbildenden Schulen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und natürlich auch in den berufsbildenden Schulen. Somit ist also der Umgang mit der digitalen Welt, die Kompetenz eine der Grundlagen für alle Lehrpläne und für die Grundsatzbände in den jeweiligen Schulformen.

Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht, Inhalte zum Datenschutz, zur Medienproduktion usw. werden natürlich auch im Bereich der Fortbildung durch das Landesinstitut an die Kolleginnen und Kollegen weitergetragen.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, dass wir also kein Grundlagenproblem haben. Wir haben genügend Regularien, wir sind gut aufgestellt bei der Frage, wie wir die Kompetenzen in die Schulen tragen. Aber wir haben sicherlich durch diese Debatte, die jetzt bundesweit, aber auch landesweit geführt wird, einen Anlass mehr, noch intensiver in unseren Schulen die Schulung dieser Kompetenz zu realisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns alle eint der Gedanke, dass es eine zentrale Herausforderung ist, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt zu befähigen und zu schützen. Wir erleben ein Spannungsfeld von elterlicher Verantwortung, der Chance für Bildung, Kreativität und Teilhabe, der Gefährdung der psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, der Vereinbarkeit mit europa- und datenschutzrechtlichen Regelungen und natürlich der Durchsetzbarkeit von Sanktionen bei Verstößen im schulischen Rahmen.

Social Media bietet die Chance für Teilhabe und Information, doch ohne wirksame Schutzkonzepte entsteht ein strukturelles Risiko für Kinder und Jugendliche. Prävention, Aufklärung, rechtliche Regelungen und klare Verantwortlichkeiten sind daher zentrale Bausteine einer modernen Bildungs-, Medien-, Kinder  und Jugendpolitik. Wir sollten in diesem Diskurs weiter voranschreiten. - Vielen Dank.