Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die DOMO Caproleuna GmbH ist ein strukturbestimmtes Unternehmen am Standort Leuna. Das ist unstreitig; Herr Gallert hat es dargestellt und Sven Schulz in seiner Regierungserklärung auch. Diese Insolvenz hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Chemie-Industriestandort Sachsen-Anhalt, auf den Standort Leuna und natürlich auf die Beschäftigten am Standort.

Lassen Sie mich an dieser Stelle versichern, dass wir als Landesregierung im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um den Standort zu erhalten.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Lassen Sie mich aber auch einige Ausführungen zu einem Insolvenzverfahren - in dem Fall ist es noch ein Insolvenzantragsverfahren - machen. Wir befinden uns gerade in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, und erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben wir andere Voraussetzungen. Ich kann Ihnen auch sagen - das ist kein Geheimnis -, dass der Verwalter in dem Fall ein schwacher Verwalter ist; das ist ein Begriff. Insoweit liegen die Tätigkeiten weiter in der Verantwortung der Geschäftsführung von Caproleuna. Sie braucht aber die Zustimmung des Verwalters. Das ist der Unterschied. Wenn es ein starker Verwalter wäre, würde die Geschäftsführung bei ihm selbst sein.

Die Beurteilung der Insolvenzgründe, aber vor allem der Fortführungs- und Sanierungsmöglichkeiten oder auch der Veräußerung des Unternehmens an einen Investor liegt beim Insolvenzverwalter. Er wiederum muss sich mit dem Gläubigerausschuss, in dem Fall mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss, im Einzelnen abstimmen. Ich sage Ihnen auch, ich darf hier gar nicht darüber sprechen, wie viele Investoren es gibt. Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass man darüber sprechen darf. Die Gläubiger in dem Gläubigerausschuss sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In § 69 können Sie das nachlesen.

Insoweit sind die Voraussetzungen nicht so, dass ich hier darlegen kann, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, bis zum 31. März, wer Investor ist, was geboten wird usw. All das ist im Gläubigerausschuss streng vertraulich zu behandeln. Darüber dürfen wir, ich sage einmal, gar nicht das Wissen haben und das dürfen hier gar nicht entsprechend darstellen.

Sie haben zutreffend gesagt   insoweit haben sich InfraLeuna und auch Leuna-Harze selbst öffentlich dazu geäußert  , dass sie ein indikatives Angebot abgegeben haben. Der Insolvenzverwalter ist jetzt gefordert zu schauen, ob die entsprechenden Fortführungs- und Sanierungsmöglichkeiten gegeben sind. Das müssen wir abwarten. Ich kann aber sagen, wenn das so zutreffend ist und die Entscheidung in diese Richtung geht, dann werden wir das selbstverständlich im Rahmen unserer Möglichkeiten begleiten und entsprechend unterstützen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, von Ulrich Thomas, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)

Es geht nicht - das sage ich allerdings auch in der Deutlichkeit; das ist der beihilferechtlichen Situation geschuldet und allerdings in dem Fall auch der Situation des Landeshaushaltes  , dass wir, wie Sie es auch gefordert haben, ein Co-Invest-Programm auflegen. Wir wissen alle, das ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Insoweit sind Sie gar nicht in der Lage und dürfen es auch nicht, mit einem entsprechenden Invest-Programm dieses Unternehmen zu unterstützen.

Was haben wir getan? - Wir haben uns an die Bundesregierung gewandt, an das Bundeswirtschaftsministerium, an die Ostbeauftragte mit der Bitte, einen Vorschlag, den wir gemacht haben, entsprechend umzusetzen, nämlich die Möglichkeit, ein Massedarlehen für insolvente, strukturbestimmende Unternehmen im Rahmen einer Regelung aufzunehmen. Das wäre dann die Möglichkeit ein entsprechendes Darlehen für die Weiterführung der Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen und natürlich damit die Durchführung des M&E-Prozesses, d. h. die strategische Planung, Vorbereitung, Durchführung und Integration von Unternehmensfusionen und -übernahmen, entsprechend zu unterstützen.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass wir die Möglichkeit sehen, über Artikel 107 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Ausnahme zu Absatz 1 zu begründen. Dieser besagt nämlich ausdrücklich, dass diese Beihilfen unzulässig sind. Wir haben bisher keine Antwort von der Bundesregierung, aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir davon sicherlich noch einiges hören werden und dass wir das entsprechend weiter unterstützen werden.

Darüber hinaus ist richtig, dass es im Augenblick keine rechtlichen Voraussetzungen gibt, um für die Sicherheit entsprechende Zuschläge verlangen zu können. Im Übrigen ist auch das Thema, dass die Investoren dann möglicherweise sagen, sie gehen ein Land weiter. Das muss man sehen. Insoweit ist es die Frage, ob wir auf der Ebene der Bundesregierung in der Lage dazu sind, entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

Was wir allerdings vorhaben, ist eine Änderung des SOG, um über eine öffentliche Last eine Schuld für das Massedarlehen anzumelden. Damit werden wir demnächst in den Landtag kommen und hier eine entsprechende Regelung vorschlagen.

Lassen Sie mich bitte noch ausführen zu dem Thema Ersatzvornahme. Sie hatten es angesprochen. Die Ingenieure haben uns im Ergebnis jetzt bestätigt, dass wir die Anlage tatsächlich aufgrund des Zeitablaufs vor dem 31. März gar nicht herunterfahren können. Aber ich sage auch, wir bereiten das vor, weil wir die Anlage für den Fall, dass ein Investor nicht gefunden wird, herunterfahren werden, weil dann andere Voraussetzungen gar nicht mehr vorliegen. Dann müssen wir das machen.

Insoweit sind wir im Augenblick auch noch dabei, zusammen mit dem Insolvenzverwalter eine Lösung dafür zu finden, dass wir   auch aus dem Betrieb zu nur 30 % entstehen Erträge   betragsmäßig zumindest Teile dieser Erträge verwenden können, um die Aufwendungen, die wir haben, entsprechend zu mindern. Diese Entscheidung wird sicherlich Anfang nächster Woche, ich sage einmal, so oder so getroffen werden, sodass wir diese Voraussetzung möglicherweise doch noch erfüllen können.

Insgesamt ist es alles andere als ein schöner Vorgang. Sie haben darauf hingewiesen. Wir haben   das wird auch im Finanzausschuss nächste Woche noch einmal Thema sein   noch einen weiteren Antrag auf überplanmäßige Ausgaben und sind jetzt tatsächlich bei knapp 75 Millionen €. Sollte die Situation eintreten, dass wir als Land die Anlage herunterfahren müssen, wird es auch noch weitere Beträge geben müssen, um das letztlich zu finanzieren.

Insoweit müssen wir jetzt natürlich alle Voraussetzungen dafür schaffen, damit wir in der Zukunft zumindest in der Lage dazu sind, über das Thema Masseschulden, sollte so ein Fall noch einmal vorkommen und sollten die rechtlichen Voraussetzungen genauso so vorliegen, wie Sie es beschrieben haben   das ist so  , das eine oder andere an Beträgen zurückzufordern.

Wir werden sicherlich in den Ausschüssen darüber weiter berichten, wie das Ergebnis dann sein wird. Wie gesagt, die Hoffnung haben wir noch lange nicht aufgegeben, dass wir doch noch einen Investor haben werden. Für den Fall, dass das nicht der Fall ist, werden wir die Anlage allerdings herunterfahren. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Minister Richter, es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert. - Herr Gallert, bitte schön.


Wulf Gallert (Die Linke):

Herr Richter, komplizierte Situation, zweifellos. Ich habe eine Frage. Und zwar kommen diese extremen Verluste, die jetzt während der Produktion entstehen   zumindest ist das die Aussage, die ich kenne  , dadurch zustande, dass es eine extreme Unterauslastung mit diesen 30 % gibt. Der entsprechende Insolvenzverwalter hat auch schon einmal versucht, die Dinge ein bisschen höher anzusetzen, damit sozusagen die Verluste dadurch verringert werden, dass die Anlagen besser ausgelastet werden.

Jetzt wissen wir, dass im Umweltausschuss gesagt worden ist, das nützt uns überhaupt nichts; denn wir kommen ja ohnehin nicht an die Masse heran. Die Insolvenzmasse wären ja sozusagen auch die Produkte, die man erzeugt hat. Wenn jetzt aber die Situation so ist, wie Sie sie beurteilen, nämlich dass wir sagen, wir hätten durchaus eine Chance, zumindest einen Teil unserer Gelder, die wir hineingesteckt haben, in einem solchen - vielleicht - Insolvenzverfahren zurückzuerhalten, wobei ich ausdrücklich hoffe, dass wir gar nicht in diese Situation kommen, weil wir einen neuen Investor haben - ich sage ganz ehrlich, uns sind die 74 Millionen € egal, wenn wir dadurch aus der ganzen Situation wieder herauskommen -, warum macht es aus unserer Perspektive nicht Sinn, die Produktion zu erhöhen, wenn wir davon ausgehen, dass wir von dem, was an Produkten erzeugt wird, etwas bekommen würden für den Fall, dass es nicht weitergeht?


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Ich habe ja erklärt, dass wir in einer schwierigen Situation sind und dass wir mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung schließen wollen, die aber abhängig davon ist, dass auch die Gläubiger mitmachen. Diese Klärung müssen wir jetzt herbeiführen. Wir werden sie sicherlich bis morgen auch herbeigeführt haben, um dann nächste Woche schlauer zu sein.

Es ist nicht ohne Weiteres so, dass wir in der Lage wären, das von uns aus zu bestimmen, Herr Gallert.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Richter.