Dr. Katja Pähle (SPD):
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir nun eine auch sehr zeitintensive Debatte ab. Wir haben es von Frau Kleemann gehört. Wer sich noch an die Ministerin Birgitta Wolff erinnert - einige Kolleginnen und Kollegen werden das tun ,
(Marco Tullner, CDU: Gern sogar, sehr gern sogar!)
der weiß, dass die Idee, dass wir ein neues Hochschulmedizingesetz brauchen, nicht erst in dieser Legislaturperiode entstanden ist. Deswegen ist es gut, dass wir das heute zu einem Abschluss bringen, wie ich finde, zu einem sehr guten Abschluss. Auf die Bedeutung hat Herr Minister Willingmann schon hingewiesen. Es ist gut, dass das Wissenschaftsministerium tatsächlich Entwicklungen der letzten Jahre und auch manche Ideen, die in diesen vielen Jahren einmal andiskutiert wurden, noch einmal intensiv geprüft hat, abwägt hat und dann auch einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Wie gesagt, das Hochschulmedizingesetz wird jetzt nach 21 Jahren - so alt ist die aktuelle Fassung - novelliert. Das Hochschulgesetz, das wir in diesem Rahmen mitberaten haben, hat noch nicht so viele Jahre auf dem Buckel. Ja, die Änderungen, die wir dort vorgenommen haben, sind einfach deswegen nicht so umgreifend, weil wir die letzte Fassung erst in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben.
Ich möchte an dieser Stelle aber einmal kurz auf den Hinweis von Herrn Lange und Herrn Meister zum Thema Prüfungen eingehen.
Es hat sich tatsächlich gezeigt, dass diese Regularien für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aller Wahrscheinlichkeit nach gar kein Regelungsproblem sind, sondern ein Umsetzungsproblem. Das hat etwas mit Fachlogiken bzw. mit Menschen in den Prüfungsämtern zu tun, die aufgrund ihrer Fachdisziplin unterschiedlich darauf gucken.
Jeder Prüfling, der eine Prüfung nicht ablegen kann, geht zu einem Arzt. Die Frage ist, ob das Prüfungsamt die ärztliche Krankschreibung anerkennt. Das ist keine Regelung, die wir neu fassen müssen, dass ein Arzt das feststellt; das ist schon so. Die Frage ist tatsächlich, wie die Hochschule damit umgeht. Ich habe Vertrauen in unsere Hochschulen, dass sie das tatsächlich gut und eigenständig regeln werden. Und das zeigt sich an vielen, vielen Stellen auch.
(Hendrik Lange, Die Linke: Dann gäbe es nicht so viele Beschwerden!)
Und wir wissen genau, dass es aus verschiedenen Fachrichtungen kommt. Auch darauf sind die Hochschulleitungen angesprochen worden. Deswegen vertraue ich darauf, dass dieses Problem auch da gelöst wird, wo es gelöst werden kann.
Ich möchte als letzte Rednerin in dieser Debatte nur auf zwei Aspekte eingehen, wobei der eine Aspekt ja schon mehrfach genannt wurde, nämlich der zweite große Erfolg des Fachschaftsrates Medizin. Das, was wir jetzt im Hochschulmedizingesetz geglättet haben, ist die aktuell noch geltende Zusammensetzung des erweiterten Fakultätsrats. Diese Unwucht bestand übrigens schon seit dem Jahr 2004, und zwar aufgrund des damaligen Hochschulgesetzes, weil man in einem Umstrukturierungsprozess der beiden Universitätskliniken auch daran werden sich einige hier im Hohen Haus noch erinnern
(Guido Kosmehl, FDP: Herr Tullner war es! Herr Tullner war es!)
die Sorge hatte, dass in den bisher geltenden Zusammensetzungen dieser Prozess nicht gut durchgesteuert werden konnte. Deswegen gab es Sonderregelungen für die Fakultätsräte der beiden medizinischen Fakultäten. Wie bei den Fachbereichsräten der anderen Fächer auch wurden erweiterte Fakultätsräte geschaffen, in denen unabhängig vom sonst geltenden Gruppenproporz alle Professorinnen und Professoren saßen und bis heute auch sitzen.
Aber anders als bei den anderen Fachbereichsräten kam diese Erweiterung eben nicht nur bei Berufungsverfahren zum Tragen, sondern insbesondere auch bei Studien- und Prüfungsordnungen und bei Beschlüssen über das Lehrangebot. Das hat tatsächlich dazu geführt, dass die Studierenden im Rahmen ihrer Fakultät quasi nichts mitbestimmen oder irgendwie bewegen konnten, wenn die Professorenmehrheit einfach ein Bollwerk dagegen bildete.
Gedacht war das als Übergangsregelung. Jetzt wissen wir alle: Übergangsregelungen haben manchmal das ewige Leben. Wir lösen das jetzt. Es ist gut so, dass das in der Anhörung von den Mitgliedern des Fachschaftsrates so geäußert wurde. Wir als Parlament haben das aufgenommen und die Koalition hat das genauso mit denen, die mitgestimmt haben, auf den Weg gebracht.
Ich möchte zum Abschluss meiner Rede noch zwei Worte zur Finanzierung der Universitätsklinika verlieren. Ja, wir haben in den letzten Jahren viel auf den Weg gebracht, hier in Magdeburg und auch in Halle. Neben dem, was Kollege Tullner angesprochen hat, möchte ich auch das hallesche Projekt des Theoretikums in dem Rahmen noch einmal in den Mund nehmen.
(Zustimmung von Marco Tullner, CDU, und von Hendrik Lange, Die Linke - Guido Kosmehl, FDP: Ach!)
Denn wir wissen: Der Bereich der Universitätsmedizin braucht auch zukünftig unsere Unterstützung, und zwar an beiden Standorten. Ob eine Holdingstruktur die richtige Form ist, darüber kann man diskutieren. Das werden wir sicherlich in einer neuen Legislaturperiode tun und ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis wir kommen.
Was für alle Mitglieder des Hohen Hauses aber unzweifelhaft, glaube ich, sicher sein sollte, ist: Wir brauchen beide Klinika zur ärztlichen Versorgung, auch in den ländlichen Regionen. Ich sage als Hallenserin: Halle bleibt und Magdeburg auch. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Da kann man gar nicht widersprechen!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Es gibt eine Nachfrage, und zwar von Frau Heiß. - Frau Heiß, bitte.
Kristin Heiß (Die Linke):
Ganz kurz, weil Sie die Finanzierung angesprochen haben, Frau Dr. Pähle. Mein Kollege Hendrik Lange hat ja zumindest einen Teilaspekt angesprochen. Im vergangenen Jahr waren die Universitätskliniken zweimal bei uns im Finanzausschuss, weil die Kreditlinien erhöht werden mussten. Wir haben uns auch damals schon dafür eingesetzt, dass das Verfahren insgesamt, was die Finanzierung der Universitätskliniken angeht, einfach transparenter wird, und dass wir als Haushaltsgesetzgeber auch besser einbezogen werden.
Daher ist unsere Kritik: Zum einen können sich die Universitätskliniken ja auch an Unternehmen beteiligen. Daran wurde zwar etwas geändert, nämlich dass im Prinzip das MF und, ich glaube, der Aufsichtsrat dort hineingucken können, wir aber nicht. Das finden wir schwierig. Dazu würde mich Ihre Meinung interessieren. Wie Sie das sehen? Also, sollte nicht auch der Haushaltsgesetzgeber wissen, was genau die Universitätskliniken machen und was Kosten verursacht?
Zum anderen steht auch darin, dass die Haftung der Universitätskliniken die könnte erweitert werden , der Zustimmung des Aufsichtsrates und des MF bedarf, aber nicht der Zustimmung des Finanzausschusses bzw. des Parlaments. Auch das finden wir schwierig. Denn dadurch können sie sozusagen mehr Schulden machen oder stärker in die Haftung gehen, und am Ende sind wir doch diejenigen, die das bezahlen müssen. Wie sehen Sie das? Dazu habe ich jetzt von Ihnen nichts gehört. Wir sehen das kritisch.
(Marco Tullner, CDU: Das war aber eine lange Frage!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Dr. Pähle, bitte schön.
Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Frau Heiß. Die Aufgabe dieser Möglichkeiten und auch der erweiterten Möglichkeiten für die Uniklinika, Kredite aufzunehmen und sich bspw. auch an anderen zu beteiligen, ist nach meiner Auffassung die moderne Antwort auf sich verändernde Prozesse.
Kollege Lange hat vorhin das Herauslösen der beiden Klinika aus dem Cash-Pooling angesprochen. Man kann darauf tatsächlich sehr kritisch schauen, ob das eine gute Idee war. Aber fest steht, dass in der jetzigen Situation beide Klinika auch unterjährig in der Lage sein müssen, zum Teil auch schnell, Kredite aufzunehmen und diese oftmals aber auch sehr schnell wieder abzulösen. Eigentlich ist das so habe ich es immer verstanden eine Privatisierung des Cash-Poolings. Deswegen sind wir da nicht so skeptisch wie Sie.
Vor allen Dingen sehen wir die Sorge, die Kollege Lange ausgedrückt hat, nämlich dass am Ende dann alles auf die Frage hinausläuft, ob wir die Uniklinika privatisieren oder nicht. Denn der Prozess kann ja quasi aus Ihrer Sicht zumindest habe ich das den Worten entnommen nur in den Untergang führen. Diesbezüglich sind wir nicht so zukunftspessimistisch.
Wir brauchen eine Änderung und die hat mit diesen Regularien ehrlicherweise nicht unbedingt etwas zu tun. Wir brauchen eine gute, verlässliche und faire Finanzierung der Universitätskliniken, und zwar nicht nur durch die Länder, sondern auch über die Mittel, die über die Krankenversorgung in die Klinika eingespeist werden.
Es macht einen Unterschied, ob ich selbst im DRG-System einen Patienten mit einer Hüfte im Kreiskrankenhaus behandle oder in der Universitätsmedizin, weil dort einfach andere Methoden zur Anwendung kommen. An diesem Punkt muss sich etwas ändern, wenn wir die finanzielle Situation der beiden Klinika besser aufstellen wollen. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Interesse. Aber das Problem lösen wir nicht im Rahmen dieses Gesetzes. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle.