Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ja, es trifft zu: Eine zu hohe bürokratische Belastung schränkt die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ein und stellt derzeit eines der wichtigsten Handlungsfelder für die Wiederbelebung der Wachstumskräfte der Wirtschaft Deutschlands und Sachsen-Anhalts dar. Ich glaube, hinter dieser Feststellung können wir uns alle versammeln.
Bei allen kritischen Anmerkungen und vielen Hürden und Hemmnissen, die Uli Thomas angesprochen hat, möchte ich doch auf die aktuell großen Anstrengungen hinweisen, die sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene unternommen werden, um bürokratische Belastungen für die Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, im Handwerk und in den freien Berufen, zu reduzieren. Ich nutze auch gern die Gelegenheit, um Ihnen insbesondere zu den vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten durchgeführten Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der aktuellen Legislaturperiode zu berichten.
Seit dem Jahr 2021 wurden und werden vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Bürokratiebelastung der Wirtschaft zu reduzieren. Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch eine kurze Anmerkung als Finanzminister. Ich glaube, die Steuerverwaltung ist eine der modernsten Verwaltungen. Sie ist durchautomatisiert. Wenn ich mir im Augenblick das Thema automatisierte Steuererklärungen anschaue, die später zu einer automatisierten Veranlagung führen das Ganze ist KI-unterstützt , dann komme ich zu dem Schluss, dass wir auf einem Weg sind, die Steuerpflichtigen doch massiv zu entlasten.
(Marco Tullner, CDU: Das ist eine Ankündigung von Steuersenkungen!)
- Steuersenkungen werden, Marco Tullner, natürlich nicht stattfinden können. Denn wir wollen weiterhin die Voraussetzungen für ein gutes Leben im Land Sachsen-Anhalt schaffen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, wie man das Zuwendungsrecht anders anwenden kann. Wir sind bei der Umsetzung des Infrastruktursondervermögens in der Lage sind, auch ohne entsprechende baufachliche Prüfungen die Maßnahmen umzusetzen. Wir sind also ein kleines Stück vorangekommen. Das sollte ein Ansporn für die Zukunft sein.
Zurück zu den Aktivitäten des MWL. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist schon angesprochen worden. Lassen Sie mich zunächst auf eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Vorhaben eingehen, das politisch mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt wurde, und zwar die am 1. September 2025, also im vergangenen Jahr, im Landtag beschlossene Modernisierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt. Bei diesem hatte sich in der Praxis gezeigt, dass der Aufwand für Firmen durch die im Gesetz enthaltenen Dokumentationspflichten stark gestiegen war und sie vor große Herausforderungen stellte.
Alle relevanten Betroffenen aus der Praxis waren aufgerufen, gemeinsam Anwendungshindernisse zu benennen und neue Lösungsansätze zu definieren. Über die erarbeiteten Vorschläge wurde innerhalb der Koalition diskutiert und es wurden aus meiner Sicht gute Kompromisse gefunden. Das Ziel bestand darin, ein schlankes und rechtssicheres Vergaberecht zu schaffen, das auf aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen flexibel reagieren kann, ohne zentrale Schutzstandards aufzugeben.
(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)
Mit den vorgenommenen Änderungen wird die öffentliche Auftragsvergabe einfacher, schneller und mittelstandsfreundlicher. Mit der Reform wurde das Vergabegesetz digitaler, bürokratieärmer und praxisnäher gestaltet.
(Zustimmung bei der CDU)
Die Änderungen betreffen dabei z. B. den Anwendungsbereich des Gesetzes, die digitale Einreichung von Informationen und Erklärungen, die Auftragswerteverordnung oder die Anhebung der Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren. Zum Beispiel liegt die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen sowie bei Bauleistung bei 100 000 €, früher waren das 15 000 € bzw. 20 000 €. Beschränkte Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungen sind bis 221 000 € möglich, vorher waren es 100 000 €. Bauleistungen sind bis 5,538 Millionen € möglich, vorher war es 1 Million €. Änderungen betreffen außerdem die Ausklammerung kleiner Lose, die Anpassung bei der Sanktionspraxis und Erleichterungen bei den Nachweispflichten. Für Unternehmen, insbesondere für das Handwerk und für kleine regionale Anbieter, bringt das Gesetz eine spürbare Entlastung.
Kommen wir zum Zuwendungsrecht, zur Gewährung von Förderung und zu der Nutzung von Pauschalen. Im Zuwendungsrecht wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vereinfachungen geschaffen, welche die Bürokratiebelastung für Unternehmen reduzieren, soweit sie Fördermittelempfänger sind. So wurden bspw. die Förderung, Abrechnung und Prüfung des Personaleinsatzes durch Zuwendungsempfänger erheblich vereinfacht und eine digitale Abwicklung des Förderverfahrens zugelassen. Darüber hinaus wurde die Förderfähigkeit von Abschreibungen anerkannt. Eine Förderfähigkeit ab Antragstellung vermeidet komplizierte terminliche Abgrenzungsfragen, wenn mehrere Verfahrensschritte bspw. bei Förderaufrufen zu durchlaufen sind.
Generell wurden zahlreiche Regelungen geschaffen, die den Verwendungsnachweis vereinfachen. Ein Beispiel: Im Rahmen der Förderrichtlinie Forschung und Entwicklung werden vereinfachte Kostenoptionen angewandt. Hierbei werden Pauschalen für die Förderung von Personal Angestellte, Geschäftsführer und eine Restkostenpauschale für sonstige Ausgaben zugrunde gelegt. Da somit die Ausgaben nicht einzeln nachgewiesen werden müssen, ergibt sich eine enorme Arbeitsersparnis für die Unternehmen und damit auch ein konkretes Beispiel für Bürokratieabbau.
Kommen wir zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Um Anträge im Gewerbebereich bei der zuständigen Behörde einzureichen, können Unternehmen zukünftig Online-Services nutzen. Diese ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Nutzung von Verwaltungsleistungen inklusive der Einreichung von erforderlichen Unterlagen. Dieses Angebot wird stetig weiterentwickelt und nach und nach im Land Sachsen-Anhalt flächendeckend bereitgestellt. Die Grundlage dafür ist bekanntermaßen das Onlinezugangs-Änderungsgesetz. Wir haben sehr viele Jahre dafür gebraucht, aber wir sind jetzt ein erhebliches Stück weitergekommen und sind auch vorbereitet, hier die nächsten Maßnahmen ergreifen zu können.
Kommen wir zum Bund und der EU. Da der weit überwiegende Teil der die Unternehmen in Sachsen-Anhalt betreffenden Bürokratiebelastung auf Gesetze und Regelungen der EU und des Bundes zurückgeht, sucht die Landesregierung immer wieder den intensiven Austausch mit der EU- Kommission und dem Bund, um auf den konkreten Entlastungsbedarf hinzuweisen. Dies betrifft bspw. nationale Statistikregelungen, das Bauvertragsrecht, das EU-Omnibus-Entlastungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder ganz aktuell den Umwelt-Omnibus mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie ins nationale Recht.
Zudem engagiert sich das MWL mit entsprechenden Anträgen im Bundesrat. Auch die Wirtschaftsministerkonferenz befasst sich regelmäßig mit der Thematik Bürokratieabbau und adressiert in ihren Beschlüssen hierzu konkrete Forderungen an den Bund. So äußerte sich bspw. die Wirtschaftsministerkonferenz im Juni vergangenen Jahres zum Bürokratieabbau für Start-ups und Unternehmensnachfolge. Insbesondere wurde die Bundesregierung aufgefordert, bei der innerstaatlichen Umsetzung europäischer Vorgaben streng darauf zu achten, dass Verschärfungslasten der Wirtschaft und der Unternehmen in Deutschland vermieden werden. Das Bundeswirtschaftsministerium wurde aufgefordert, die Handlungsempfehlungen des Praxischecks konsequent auf ihre Umsetzungsfähigkeit zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zeitnah in die Wege zu leiten.
Auch im Koalitionsvertrag des Bundes wird gefordert, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Weiterhin adressierte die Wirtschaftsministerkonferenz die notwendigen Änderungen auf EU- und Bundesebene bei den Lieferketten-Sorgfaltspflichten. Konkret wurde unter anderem hinsichtlich der europäischen Lieferkettenrichtlinie gefordert, die Berichts- und Nachweispflichten auf das Mindestmaß zu reduzieren und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich zu begrenzen. Hinsichtlich der Lieferketten-Sorgfaltspflichten befindet sich die EU-Richtlinie auf dem Weg der Änderung. Mit der offiziellen Verabschiedung der Änderungen durch das Europäische Parlament am 16. Dezember letzten Jahres sind die Trilogverhandlungen abgeschlossen. Die Regelungen sollen bis 2028 in nationales Recht umgesetzt werden mit den neuen Schwellenwerten. Sie sollen erst in Unternehmen mit mehr als 5 000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden € gelten.
Ein weiteres Beispiel. Wir haben uns anlässlich eines Entschließungsantrags des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bürokratieabbau im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eingebracht. Es handelt sich um einen Änderungsantrag, mit dem eine Forderung von Nordrhein-Westfalen zur Streichung der Investitionserhebung bei Betrieben und verarbeitendem Gewerbe aufgrund gravierender Auswirkungen auf die Datenlage für die Wirtschaftspolitik der Länder durch eine allgemeine und weitreichende Forderung zur Reduktion der Statistikbelastung ersetzt werden soll. Es ging uns dabei um die Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen durch amtliche Statistik. So soll eine grundlegende Neukonzeption der Unternehmensstatistiken erfolgen. Wir haben uns auch aktiv in die AG Staatsmodernisierung eingebracht. Bund und Länder haben in diesem Rahmen eine föderale Modernisierungsagenda erarbeitet, die konkrete Maßnahmen beinhaltet.
Richtungsweisende Beschlüsse haben die Ministerpräsidenten am 4. Dezember des letzten Jahres gefasst, die nun im Jahr 2026 und auch im Jahr 2027 umgesetzt werden. So wollen Bund und Länder, wo immer sinnvoll und fachlich möglich, bis zum Jahr 2027 vom Instrument der Genehmigungsfiktion mehr Gebrauch machen. Dazu sollen die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern geändert werden. Weitere vorgesehene Maßnahmen sind die Reduzierung von Nachweis- und Evaluationspflichten, das Ersetzen von Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist, und die Reduzierung der Anzahl von Planungsgenehmigungen und Planfeststellungsverfahren. Zuletzt soll mit der beabsichtigten Aufhebung des § 38 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten eingeschränkt werden.
Ich komme zur Schlussbemerkung. Meine Damen und Herren! Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung einen anderen Eindruck vermittelt, konnten beim Bürokratieabbau in den vergangenen Jahren schon deutliche Fortschritte erzielt werden. Damit soll aber nicht gesagt werden, dass in dem Bereich kein Potenzial für weitere Entlastung besteht. Das wird das zeigt die Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf gesehen und umgesetzt. Hinzu kommen Verschlankungen in den behördlichen Prozessen, bspw. durch eine konsequente Umsetzung von Digitalisierung.
Generell bleibt der Abbau unnötiger Bürokratie ein zentrales Anliegen des Wirtschaftsministeriums und auch der gesamten Landesregierung. Bei allen negativen Anmerkungen, die wir immer wieder hören, sind wir, denke ich, auf einem richtigen Weg. Es ist noch sehr viel Luft nach oben. Packen wir es also an. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Sie haben trotzdem zwei Fragesteller auf den Plan gerufen. Es sind Herr Lizureck und dann Frau Heiß. - Herr Lizureck, bitte.
Frank Otto Lizureck (AfD):
Vielen Dank. - Auch schönen Dank für die Ausführungen. Ich habe dabei einen ganz anderen Eindruck. Erstens kommt mir das so ein bisschen wie Wahlkampf vor. Ein halbes Jahr vor dem Ende der Legislaturperiode wird man wach bei wichtigen Themen. Ich komme jetzt zum Sinn meiner Aussage und zur Fragestellung. Auf allen möglichen Treffen mit der Wirtschaft, zuletzt in Böhlen beim Treffen am Chemie-Dreieck, wird immer wieder bekräftigt, dass die Firmen an der Bürokratie quasi total scheitern und es immer schlimmer wird. Wie erklären Sie sich das? - Sie sprechen hier von Erfolgen. Bei den Firmen kommt nichts an. Letztlich haben Sie auch all unsere Anträge zum Bürokratieabbau abgeschmettert.
Eines noch. Wie stellen Sie sich das vor? Wie wollen Sie denn Bürokratie abbauen, wenn Sie eine Bestimmung herausnehmen und durch die nächste Bestimmung ersetzen? - Damit wird nichts abgebaut. So halten Sie immer schön den Gleichstand. - Danke schön.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Minister Richter.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Also, ich habe nicht gesagt, dass wir perfekt sind.
Frank Otto Lizureck (AfD):
Nein, davon sind wir weit entfernt.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ich habe aber auf das hingewiesen, was wir hier in den letzten viereinhalb Jahren auf den Weg gebracht haben, um auch dem Eindruck entgegenzuwirken, dass alles ganz schlecht ist und dass unsere Wirtschaft unter der Bürokratie sozusagen erstickt, was Sie jetzt gerade gesagt haben. Das ist so nicht zutreffend. Wir haben natürlich noch erheblichen Bedarf, tatsächlich einfacher vorzugehen, und müssen uns darüber auch mit dem Bund und der EU auseinandersetzen. Ich nenne nur das Zuwendungsrecht und verweise darauf, welche Vorgaben wir allein durch die EU haben. Das ist ein langer Weg, aber wir gehen diesen Weg. Mir war es wichtig, einmal das alles aufzuzeigen, was wir gemacht haben und was wir vorhaben. Das hat Uli Thomas vorhin angesprochen. - Das ist meine Antwort darauf.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Lizureck.
Frank Otto Lizureck (AfD):
Herr Richter, ich habe einfach die Meinung wiedergegeben, die in der Wirtschaft herrscht. Letztendlich zieht sich durch alle Medien, durch alle Pressemedien immer wieder die Aussage, dass die Bürokratie in Deutschland total ausgeufert ist und die Firmen an ihrem Wirken hindert.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Richter, wollen Sie darauf reagieren oder wollen wir gleich zur nächsten Frage kommen?
(Lachen bei der CDU und bei der SPD)
Sie möchten darauf reagieren.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ich glaube, wir müssen tatsächlich differenzieren zwischen den unterschiedlichen Voraussetzungen, die dazu geführt haben, dass wir in der Wirtschaft Probleme haben. Das sind sicherlich auch bürokratische Hemmnisse, aber es sind auch viele andere Themen, die hierbei zusammenkommen, die möglicherweise, subjektiv, den Eindruck erwecken, dass die Bürokratie unser größtes Problem ist.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Jetzt kommt Frau Heiß an die Reihe.
Kristin Heiß (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Richter, Sie haben das Thema Digitalisierung der Verwaltung angesprochen. Auch Herr Thomas ist darauf eingegangen. Damit das mit der Digitalisierung der Verwaltung umgesetzt werden kann und damit Bürokratieabbau passieren kann, haben Sie als Landesregierung im Corona-Sondervermögen einen gut dreistelligen Millionenbetrag eingeplant. Das waren ursprünglich mehr als 300 Millionen €. Sie haben die Mittel mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 sogar nach erhöht. Also, es sind jetzt fast 600 Millionen €, allein für die Digitalisierung der Verwaltung. Ich habe noch einmal in den vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2025 geguckt. Darin ist zu sehen, dass von diesen 600 Millionen € noch genau 310 Millionen € übrig sind. Das heißt, Sie haben jetzt nicht einmal mehr ein Jahr Zeit, zehn Monate, um 310 Millionen € in die Digitalisierung der Verwaltung zu stecken, damit das alles besser und schneller wird. Ich frage mich ehrlich: Wie wollen Sie das schaffen? Wenn Sie es nicht schaffen, dann ist das Geld ja weg. Im Jahr 2027 muss es dann aber weitergehen. Also, wie ist denn der Plan der Landesregierung?
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Frau Heiß, Sie haben eines noch nicht erwähnt: Wir haben auch einen Einzelplan 19. Dieser Einzelplan 19 beinhaltet auch ganz erhebliche Beträge; diese Mittel sind im Übrigen auch gut abgeflossen. Ansonsten hätten wir bezüglich des vorläufigen Jahresabschlusses ganz andere Themen gehabt.
Es ist zutreffend, dass erhebliche Beträge bei den Maßnahmen 41, 42, 43 noch offen sind. Im letzten Jahr sind mehr als 300 Millionen € aus dem Corona-Sondervermögen abgeflossen. Ich gehe davon aus, dass wir auf eine Summe von mehr als 500 Millionen € kommen werden, sodass wir insgesamt bei einem Abfluss zwischen 80 % und 85 % sind. Sie werden sehen, dass noch ein erheblicher Teil in die Digitalisierungsmaßnahmen fließen wird.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister.