Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An dem vorliegenden Gesetzentwurf gab es von rechts außen heftigste Kritik: „undemokratischer Schnellschuss“ konnte man im Netz lesen. Das ist eine sehr schräge Parallelwelt. Es ist zum Teil sehr verstörend, was man dort so liest. Die AfD versteht das Gesetz als Abwehrmaßnahme gegen sich. Das hat Herr Rausch eben auch noch einmal deutlich gemacht. Das sagt mehr über die AfD als über die Einbringer des Gesetzentwurfs.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Die Idee, sich länger zusammenzusetzen   wir haben tatsächlich etwa ein Jahr zusammengesessen   und Änderungen vorzunehmen, hat nur indirekt etwas mit der AfD zu tun. Wir sind auch unter dem Eindruck der chaotischen Konstituierung des Thüringer Landtags

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der Linken und bei der SPD)

die verschiedensten unserer Regelungen und Normen durchgegangen, immer unter der eigentlich völlig neutralen Fragestellung: Kommt die Regelung auch dann noch zu einem praktikablen Ergebnis, wenn es Amts- oder Mandatsträger gibt, die destruktiv unterwegs sind?

Ich gebe ein harmloses Beispiel für das Vorgehen, um es einmal zu verdeutlichen. Der Landtagspräsident muss den Wahltermin festsetzen. Das war in der Geschichte unseres Landes in den zurückliegenden fast vier Jahrzehnten und auch heute völlig unproblematisch. Damit hatten wir nie ein Problem. Was wäre denn aber jetzt, wenn ein neuer Landtagspräsident sich einfach weigert? Er macht es einfach nicht. Die Thüringer kamen in ihrer Landtagssitzung schon ins Schleudern mit einem destruktiv wirkenden Alterspräsidenten, der gar keine großen Funktionen hat, der hat gar keine Aufgaben. Das brachte die an den Rand einer Verfassungskrise.

Unsere Rechtslage geht davon aus, dass die Amtsinhaber konstruktive Leute sind. Das waren sie auch immer. Darauf sollten wir uns aber nicht verlassen. Das ist der Link zur AfD, wieso wir diese Fragestellung tatsächlich haben: Das ist Ihr Verhalten.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der Linken und bei der SPD)

Herr Kosmehl ist darauf eingegangen. Die Schriftführer sind ein Beispiel aus unserem Landtag, bei dem Sie sich eben nicht an die Gepflogenheiten halten. Wenn das schon bei einer so kleinen Sache wie den Schriftführern passiert, was passiert denn dann, wenn es hier um tatsächlich entscheidende Dinge geht?

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der Linken)

Die Lösung für den Punkt ist einfach: Wenn der Wahltermin nicht bestimmt würde, träte ersatzweise ein errechneter Termin in Kraft. Im Netz konnte man lesen: Sie ändern das Wahlrecht! - Nein, nein, nein. Es ist kein Eingriff in irgendwelche Rechte. Der Präsident setzt auch weiterhin diesen Termin fest. Es gibt aber eine Absicherung; falls irgendetwas passiert, dann wissen wir in Sachsen-Anhalt, wann gewählt wird. Das steht dann im Gesetz.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der Linken)

Dieser Gedanke zieht sich durch den Gesetzentwurf. Besonders wichtig ist das Landesverfassungsgericht. Wir wollen eine Regelung, die die Arbeitsfähigkeit des Gerichtes sichert, auch wenn der Landtag, aus welchen Gründen auch immer, blockiert ist. Zentrale Erfordernisse für ein funktionierendes Gericht gehören in den Schutz der Verfassung. Entscheidungen des Gerichts binden alle staatliche Gewalt - so, das haben wir jetzt auch aufgeschrieben.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Das ist auch die Lehre daraus, wie in Polen mit der Verfassungsgerichtsbarkeit umgegangen wird und wie Rechtsextreme tatsächlich angreifen. An Dr. Tillschneiders Frage eben war deutlich zu erkennen, in welche Richtung solche Gedankengänge gegen die Gewaltenteilung gehen.

Der Landtagspräsident. Wir haben hier die Parlamentstradition, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. Daran wollen wir gern festhalten. Trotzdem muss er oder sie gewählt werden. Was passiert denn, wenn sich diese Mehrheit, anders als das in den vergangenen Jahren war, nicht findet? - Dafür brauchen wir eine Regelung. Das regeln wir nun. Danach können Vorschläge auch aus anderen Fraktionen kommen. Entscheiden muss aber ganz demokratisch dieser Landtag mit seiner Mehrheit.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei der FDP)

Die Kündigung von Staatsverträgen macht der Landtag. Er beschließt sie ja auch. Wieso sollte das eigentlich auseinanderfallen? Das ist also eine völlig logische Regelung. Es gibt aber unterschiedliche Auslegungen. Wir stellen das klar.

Die Landeszentrale für politische Bildung beruhte bisher nicht auf einem Gesetz. Sie erhält nun eine gesetzliche Grundlage. Das ist der Bedeutung der Institution angemessen. Das hat zur Folge, dass natürlich auch die Auflösung einer Landeszentrale dann auch durch das Parlament muss und es dazu einer gesetzlichen Regelung bedarf. Wir Bündnisgrünen hätten das gern noch viel detaillierter geregelt, am liebsten mit einem eigenen Gesetz. Das vorliegende Gesetz   das ist auch klar   stellt aber einen Kompromiss zwischen den einbringenden Fraktionen dar, sodass wir an diesem Punkt nur eine Minimalvariante sehen. Wir sind gern bereit, in der nächsten Legislaturperiode über konkretere Ausgestaltungen zu reden.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Auch die Rückkehr zur alten Immunitätsregel war aus unserer Sicht ein Kompromiss. Ich halte das für wenig hilfreich. Wieder über Parkverstöße diskutieren und in der Presse lesen ... Na ja. Es ist aber eine tragbare Regelung. Das war den Verhandlungspartnern wichtig. Insofern tragen wir das mit.

Erfreulich ist eine fast unscheinbare Regelung bei der Änderung des Fraktionsgesetzes. Es ist nun endlich klar, wer eigentlich berechtigt ist, Fraktionskosten zurückzufordern, wenn es Fehlverwendungen gab   Kollege Kosmehl ist darauf eingegangen  : Der Landtagspräsident ist es. Es soll aber auch geregelt werden, wie es weitergeht, wenn Fraktionen das falsch finden. Das ist völlig legitim. Dann gibt es den Rechtsfonds.

Der Pensionsfonds ist erwähnt worden. Den sichern wir gegen zweckwidrige Entnahmen. Das ergibt Sinn.

Am Ende   das überschattete etwas den Gesamtprozess  - kam noch die Bekämpfung der Vetternwirtschaft hinzu. Das war ursprünglich gar nicht unser Anliegen. Wir konnten uns auf das Überkreuzbeschäftigungsverbot einigen. Wir GRÜNEN möchten gern noch   das weitere Verfahren wird zeigen, ob man dazu noch Regelungen findet   die Mitarbeiterzahl deckeln und eine Transparenzregelung einführen. Wir werden sehen, wie das kommt.

Ist nun am Ende alles gut? Sind unsere Regeln jetzt sicher? - Nein. Wir haben Lücken geschlossen, wir haben gemacht, was geht. Ein neuer Landtag wird mit Mehrheit aber, abseits der Verfassung, freie Hand haben, Dinge zu ändern. Das ist so in einer Demokratie. Das ist gut so. Aber eine Demokratie ohne Demokraten oder eine Demokratie, in der die Demokraten in der Minderheit sind, hört auf Dauer auf zu existieren. Das hält keine noch so gut durchdachte gesetzliche Regelung auf. Den besten Schutz unseres Rechtsstaates haben die Menschen in der Hand, nämlich bei jeder Wahl. - Danke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der Linken und bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Meister.