Dr. Falko Grube (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Wir haben als Koalition versprochen, wir arbeiten bis zum Ende. Wir haben jetzt noch ein halbes Jahr bis zur Wahl. Damit wir das Versprechen einhalten können, haben wir den Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben,
(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
als Fraktionsentwurf eingebracht, damit wir es eben schaffen, das tatsächlich bis zum Ende die letzte Sitzung ist für Juni avisiert im Landtag zu beschließen.
Mit der Einführung des Deutschland-Tickets Sie kennen die Diskussion hat sich die Frage gestellt, ob dieses Deutschland-Ticket auch für die Fähren im Land gelten kann. An einigen Orten im Land, z. B. in Magdeburg, ist die Fähre Teil des ÖPNV, an anderen Stellen ist es nicht so. Gefühlt ist die Fähre öffentlicher Personennahverkehr. Wenn man davorsteht, dann erschließt sich, ehrlich gesagt, nicht, warum man als Person dafür ein eigenes Ticket lösen muss, wenn man das Deutschland-Ticket hat. Das wird in Zukunft geregelt.
Die Voraussetzungen sind klar: Der Betreiber muss eine Anfrage stellen im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger. Das Verkehrsministerium als zuständiges Ministerium muss das feststellen. Dann können die Fähren in den ÖPNV-Plan eingearbeitet und als ÖPNV-Einrichtungen betrieben werden.
Das löst nicht alle Probleme, die die Fähren haben, die wir mit den Fähren haben. Es gibt ihnen nicht mehr Geld, jedenfalls nicht nach dem Gesetzentwurf, und es löst auch nicht die Frage nach der Baulastträgerschaft, die wir hier in einer sehr umfangreichen Anhörung erörtert haben.
Ich bin gespannt darauf zu erfahren, was von der kommunalen Ebene zu dieser Frage in der Anhörung die kommunalen Spitzenverbände werden anzuhören sein kommen wird, ob sich die Haltung geändert hat. Damals ich will daran erinnern wollten die Kommunen das zum großen Teil nicht, weil sie Angst davor hatten, dass sie mit dem Übergang der Baulastträgerschaft vor Ort nicht mehr so flexibel darüber entscheiden können, wann die Fähre fährt. Wenn also die Baulastträgerschaft beim Land liegt und das Verkehrsministerium sagt, wir machen um 14 Uhr dicht fiktiver Fall , dann hätte man das vor Ort nicht anders entscheiden können. Das wollten viele Kommunen nicht.
Was uns besonders wichtig ist als SPD, das ist die Frage nach den Kosten der Schülerbeförderung. Seit vielen Jahrzehnten, muss man fast sagen, ist es bei 31 Millionen € gedeckelt. Das wird jetzt dynamisiert. Es wird angepasst an die Höhe der Regionalisierungsmittel, die dem Land Sachsen-Anhalt zugewiesen werden. Ich will schon jetzt für meine Fraktion eines für die Verhandlung ankündigen. Wir wollen, dass festgeschrieben wird, dass sie nicht sinken können. Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren aufwachsende Regionalisierungsmittel haben, aber es kann natürlich irgendwann auch einmal anders sein.
Es ist gut, dass die Kommunen endlich eine Dynamisierung bei den Kosten der Schülerverkehre bekommen. Es darf nicht sinken. Das werden wir im Gesetzgebungsverfahren an der Stelle noch zu klären haben.
Ansonsten: Es ist ein gutes Gesetz. Tun Sie ein gutes Werk, überweisen Sie es an den Ausschuss. Am Ende kann es dann beschlossen werden. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke.