Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Die Themen der kommunalen Selbstverwaltung und die Arbeit in den entsprechenden Gremien, zu denen auch die Ortschaftsräte zählen, sind für uns als CDU eine echte Herzensangelegenheit. Die Antragseinbringer verfolgen mit ihrem Anliegen sicherlich nur gute Absichten,

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

aber gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Das trifft leider auch in diesem Fall zu.

Ich versuche auf einige problematische Punkte einzugehen, die dieser Antrag beinhaltet. Fangen wir mit der Tatsache an, dass es ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist. Wir haben im Kommunalverfassungsgesetz klar geregelt, dass die jeweiligen Gemeinden bzw. ihre Vertretungen über die Mittel entscheiden, die die Ortschaftsräte zur Stärkung der lokalen Strukturen und des Lebens vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen. Eine geplante pauschale Überweisung von 5 000 € würde diesem Entscheidungsrecht entgegenstehen.

Außerdem muss man sich überlegen, wie dieses Geld vor Ort seine Wirkung entfalten kann. Sie wollen eine Pauschale zahlen, und diese für alle in der gleichen Höhe, egal ob es sich um Wolfen handelt, mit immerhin 15 000 Einwohnern und Einwohnerinnen, oder um Pechau, einen Ortsteil von Magdeburg, der im schönsten Landtagswahlkreis unseres Landes liegt, mit knapp 500 Einwohnern. Das entspricht knapp 10 € für jeden Menschen, der in Pechau wohnt, und knapp 33 ct für jeden Menschen, der in Wolfen wohnt. Ist das der neue Gerechtigkeitssinn der GRÜNEN? - Das kann ich mir kaum vorstellen, sonst müsste ich die Meinung über Ihre Partei doch ein Stück weit revidieren.

Ich bin regelmäßig persönlich bei den Ortschaftsräten in meinem Wahlkreis unterwegs. Natürlich würden sich die Mitglieder der Ortschaftsräte über Mittel zur freien Verwendung freuen. Wer würde das nicht? Aber die Probleme, die ich vor Ort höre, beschäftigen sich im Wesentlichen mit anderen Themen. Nicht zuletzt geht es darum, ob die kommunalrechtlich verankerten Rechte der Ortschaftsräte auch tatsächlich in der Realität umgesetzt werden, z. B. wenn es um Anhörungen geht zu Sachverhalten, die die Ortschaft direkt betreffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn die Größe des Gesamthaushaltes die Summe von 5 Millionen € als relativ gering erscheinen lässt, so ist das doch nicht der Fall. Nun soll dieses Geld durch die Landesregierung bereitgestellt werden in einem Doppelhaushalt, der vielleicht gar nicht kommt; denn möglicherweise haben wir im nächsten Jahr einen einfachen Haushalt. Darüber werden dann die Landesregierung und der Landtag zu entscheiden haben.

Im Übrigen ist auch nicht geregelt, wie die Kontrolle der entsprechenden Mittel, die übergeben werden, erfolgen kann. Natürlich stehen wir als Landtagsfraktion allen Vorschlägen zur Stärkung der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich offen gegenüber. In diesem Sinne werden auch wir einer Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zustimmen.