Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon etwas erstaunt über den Redebeitrag des Kollegen der AfD-Fraktion. Weshalb? Er hat viele Vorschläge unterbreitet und die AfD-Fraktion stellt sich selbst gern als eine Fraktion dar, die richtig anpacken möchte. Dann habe ich selbst noch einmal sicherheitshalber nachgeschaut: Einen Änderungsantrag haben Sie an keiner Stelle eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, wenn man anpacken möchte und es als zweitgrößte Fraktion nicht einmal schafft, einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf einzubringen, dann ist man nicht die Fraktion, die anpackt, sondern dann ist man die Fraktion, die Arbeitsverweigerung im parlamentarischen Prozess begeht. Das haben Sie heute wieder einmal gezeigt.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wer Spitzenmedizin will, der braucht dafür auch moderne Strukturen. Moderne Strukturen entstehen nicht von selbst. Sie brauchen ein zeitgemäßes Gesetz. Genau darum geht es heute: Wir modernisieren das Hochschulmedizingesetz. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Beispielsweise ist der Wettbewerb um Fachkräfte deutlich intensiver geworden. Die medizinischen Innovationen entwickeln sich rasant. Kooperationen sind komplexer und wirtschaftliche Anforderungen höher geworden. Ein Gesetz muss genau diese Realitäten widerspiegeln. Deshalb stärken wir mit dieser Novelle die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Universitätsklinika. Wir geben ihnen Flexibilität, ohne die notwendige parlamentarische Kontrolle aufzugeben, was in meinen Augen ein sehr wichtiger Aspekt ist.

Zustimmungsregelungen bleiben klar definiert, Verantwortung bleibt eindeutig zugeordnet, aber die Strukturen werden beweglicher. Wir sorgen zudem für mehr Planungssicherheit. Die Regelungen zur Mindesthöhe der Landeszuweisungen schaffen Verlässlichkeit für langfristige Investitionen und strategische Entwicklungen. Hochschulmedizin braucht stabile Rahmenbedingungen, gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten.

Ein weiterer wichtiger Modernisierungsschritt betrifft die Kooperation zwischen Universitätskliniken und anderen Krankenhäusern. Kooperationen gab es bereits. Universitätskliniken und andere Krankenhäuser konnten auch bislang schon zusammenarbeiten. Neu ist jedoch, dass wir diese Zusammenarbeit gesetzlich klarer geregelt haben und damit strukturierter und rechtssicherer ausgestalten.

(Beifall bei der FDP)

Ein Aspekt, der uns wichtig ist und den wir auch im exekutiven Handeln weiter begleiten werden bzw. das Ministerium dabei begleiten werden, ist aber auch die Zusammenarbeit der Universitätskliniken untereinander. Ich glaube, auch da haben wir an einigen Stellen noch Luft nach oben.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt bereits ein Konzept, das die Zusammenarbeit etwas enger gestalten soll. Das werden wir natürlich weiter begleiten und darauf achten, dass das Ganze umgesetzt und ggf. auch noch intensiviert wird.

In der Praxis stärkt das Ganze eine sinnvolle Arbeitsteilung. Universitätskliniken konzentrieren sich dann auf hochspezialisierte, komplexere Fälle, während die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung in den regionalen Krankenhäusern bleibt. Durch die Bündelung anspruchsvoller Eingriffe an spezialisierten Standorten steigen die Erfahrung des Personals und damit die Qualität für die Patientinnen und Patienten in der Versorgung. Das dürfen wir niemals außer Acht lassen. So verbessern wir also die bestehenden Strukturen und stärken die Versorgung in ganz Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus präzisieren wir Zuständigkeiten in den Gremien. Aufgaben von Aufsichtsrat, Klinikumsvorstand und Fakultätsorganen werden deutlicher geregelt. Entscheidungswege werden nachvollziehbarer. Auch das ist eine Frage moderner Governance.

Wir haben darüber hinaus in den Beratungen den ursprünglich eingebrachten Vorschlag zu den Gleichstellungsbeauftragten wieder geändert, weil wir aus unserer Sicht bereits eine gute bestehende Regelung haben und nicht wollen, das gute Gleichstellungsbeauftragte dies aufgrund ihres Geschlechts nicht mehr werden können.

(Beifall bei der FDP)

Wie der Minister bereits erwähnt hat, sorgen wir auch für mehr Handlungsfähigkeit, bspw. beim Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät, und zwar genau deswegen, weil es dort eine historisch gewachsene Regelung - so möchte ich es einmal nennen - gab. Wir sorgen jetzt dafür, dass die Fakultätsräte handlungsfähiger werden und dass die gleichen Regelungen wie auch in anderen Fakultäten gelten.

(Beifall bei der FDP)

Viele dieser Änderungen sind im Detail speziell, aber in der Summe entsteht ein modernes, klares und vor allem praxistaugliches Hochschulmedizingesetz mit spürbaren Erleichterungen für die Hochschulmedizin in Sachsen-Anhalt. Wir modernisieren Strukturen, wir verbessern Kooperationsmöglichkeiten, wir stärken die Eigenverantwortung und wir schaffen mehr Planungssicherheit. Genau das braucht eine leistungsfähige Hochschulmedizin im Jahr 2026. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussvorlage. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Pott.