Tagesordnungspunkt 21
Erste Beratung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6655
Einbringer ist Herr Gludau. - Sie haben das Wort, bitte sehr.
Maximilian Gludau (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute als Koalition einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr ein, mit dem wir an mehreren Stellen kleine, aber wichtige Verbesserungen herbeiführen wollen. Anlass für die Veränderungen sind die Veränderungen, die sich unmittelbar oder mittelbar durch das Deutschlandticket ergeben haben.
Das Deutschlandticket ist für diejenigen, die auf einen gut ausgebauten Nahverkehr zurückgreifen können, ein preislich sehr attraktives Angebot. Mitunter können Nutzer mehr als 100 € gegenüber ihren bisherigen Monatskarten sparen. Das hat allerdings zur Folge, dass der Anteil der staatlichen Finanzierung von Bus und Bahn deutlich zugenommen und der Betrag, den die Fahrgäste selbst als Fahrkartenkäufer leisten, entsprechend abgenommen hat. Dadurch stellt sich die Frage neu, welche Leistungen aus Steuermitteln als öffentlicher Personennahverkehr zu bezeichnen sind und unter welchen Bedingungen diese bezahlt werden sollen. Dazu möchte ich auf drei Punkte eingehen.
Zum Ersten wollen wir künftig ermöglichen, dass Fähren Teil des öffentlichen Personennahverkehrs werden. Hier ist zu betonen, dass Betreiber und Aufgabenträger dies freiwillig entscheiden sollen. Voraussetzung muss zudem sein, dass die jeweilige Fähre tatsächlich eine Funktion wie andere Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr übernimmt. Das soll entsprechend auch vom zuständigen Ministerium bestätigt werden.
Eine Zuordnung zum öffentlichen Personennahverkehr ist insbesondere für Finanzierungsfragen interessant, wobei es auch dabei nur um eine Verschiebung innerhalb eines Landkreises und nicht zwischen den Aufgabenträgern geht.
Zum Zweiten wollen wir den öffentlichen Personennahverkehrsplan besser in das Verkehrssystem insgesamt einbetten. Mitunter hört man, man müsse das Auto so unattraktiv machen, dass die Menschen stattdessen Bus und Bahn nutzen. Das ist für uns der völlig falsche Ansatz. Wir wollen den Menschen ein gutes Mobilitätsangebot machen.
Gerade im ländlichen Raum wird dazu weiterhin das Auto gehören. Wer auf das Auto nicht verzichten kann, der soll aber auch den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Dafür muss das Angebot besser mit den Bedürfnissen des Individualverkehrs abgestimmt werden. Dazu gehören bspw. Parkplätze und sichere Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat das in dieser Legislaturperiode richtigerweise stark unterstützt.
(Zustimmung bei der FDP)
Der Plan zum öffentlichen Personennahverkehr soll zudem noch stärker darauf ausgerichtet werden, unwirtschaftliche Parallelverkehre möglichst zu vermeiden. Das ist ein Anspruch, den wir als Haushaltsgesetzgeber im Interesse der Steuerzahler haben.
Als dritter Punkt ist zu nennen, dass wir im Schülerverkehr zunehmend klassische Schülermonatskarten durch das Deutschlandticket ersetzen werden. Das hat Folgen für die Finanzierung des Schülerverkehrs, und zwar durchaus positive für die Aufgabenträger. Die Vergünstigungen des Schülertickets werden durch das Land pauschal aus den Regionalisierungsmitteln ausgeglichen. Beim Deutschlandticket entsteht den Aufgabenträgern dieser Rabattverlust nicht. Die freiwerdenden Mittel werden, wie vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, stattdessen für Verbesserungen im Linienverkehr, und zwar im Ausbildungsverkehr, genutzt.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Deshalb ist es folgerichtig, die Zuweisung an der Entwicklung der Regionalisierungsmittel zu orientieren. So können die Aufgabenträger besser planen, und gleichzeitig sichern wir ab, dass der Schülerverkehr auch in Zeiten des Deutschlandtickets einen besonderen Stellenwert behält.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Die übrigen Anpassungen lassen sich am besten als Verfahrenserleichterung bei den Finanzierungsströmen zusammenfassen. Hervorheben möchte ich die Ausweitung der Frist in § 8 Abs. 3 des Gesetzes. Die kommunalen Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs sind verpflichtet, 17,5 % der Zuweisungen des Landes nicht für den laufenden Betrieb, sondern für Investitionen zu verwenden. Wir wollen den Zeitraum, in dem das zu erreichen ist, von vier auf sechs Jahre erhöhen. Investitionen können so stärker dem tatsächlichen Bedarf folgen.
Nicht zuletzt werden bspw. Busse und Straßenbahnen technologisch immer anspruchsvoller. Lieferschwierigkeiten und Probleme bei der Abnahme sind infolgedessen leider mittlerweile üblich. Es ist deshalb sachgerecht, den Kommunen und Verkehrsunternehmen in einem längeren Betrachtungszeitraum mehr Flexibilität einzuräumen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diese kleine Novelle möglichst zügig verabschieden, und bitte um Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. -Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Marco Tullner, CDU)