Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gestärkte Hochschulgremien, die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren, das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften - das alles und noch viel mehr
(Olaf Meister, GRÜNE: Haben wir schon!)
haben wir schon, seit dem Jahr 2020.
(Zustimmung und Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Olaf Meister, GRÜNE: Sehr gut!)
Das hat damals dazu geführt, dass wir allgemein dafür gelobt wurden, eines der modernsten Wissenschaftsgesetze in der Bundesrepublik zu haben.
Wir haben die Wettbewerbsfähigkeit unserer Universitäten und Hochschulen gesteigert. Wir haben eine private Hochschule damit animiert, den Sitz von Berlin hierhin zu verlegen - die Steinbeis Hochschule ist hier. Wir hatten erstmalig Erfolg in der Exzellenzstrategie.
Offengeblieben war das Hochschulmedizingesetz. Es ist komplementär. Deshalb ist es gut, dass nunmehr hier heute abschließend über das Hochschulmedizingesetz beraten werden soll. Gestatten Sie mir dazu einige Ausführungen im Anschluss an das, was die Abg. Kleemann schon vorgestellt hat.
Universitätsmedizin bedeutet: Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Sicherstellung eines Versorgungsauftrages, Forschung und inzwischen auch Koordinierung. Denn in der Universitätsmedizin - das haben wir während der Coronapandemie gesehen - ist es wichtig, dass man der tragenden Rolle dieser Ankerfunktion zwischen den Kliniken gerecht wird. Das haben unsere beiden Universitätsklinika in Magdeburg und in Halle getan.
Wir bilden jährlich mehr als 400 Studierende in der Humanmedizin und 41 Studierende in der Zahnmedizin aus,
(Christian Hecht, AfD: Bilden Sie auch Studenten aus?)
immatrikulieren sie. Mit dem Landarztgesetz werden in der Human- und der Zahnmedizin mehr als 30 angehende Humanmedizinerinnen und -mediziner und, neu, auch vier angehende Zahnmedizinerinnen und -mediziner für mehrere Jahre verpflichtet, eine Tätigkeit in Sachsen-Anhalt aufzunehmen, wenn sie bei uns das Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Ganze funktioniert, weil die Universitätsmedizin eben Ausbildungsstätte ist. Darüber hinaus werden wichtige Berufe im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem dort fachkundig ausgebildet. Kurzum: Universitätsmedizin hat Ankerfunktion.
Sie ist natürlich Mitbewerber in einem Markt. Sie wissen, dass bspw. die Universitätsklinik in Magdeburg vor mehr als einem Jahr den Zuschlag für die Übernahme der Pfeifferschen Stiftungen bekommen hat. Fast alle Beschäftigten konnten übernommen werden; es konnten die Gesundheitsversorgung an dieser Stelle stabilisiert und ein reger Austausch zwischen diesen Einrichtungen herbeigeführt werden. Ähnliches haben wir am Standort in Halle mit der sehr engen Kooperation mit dem Klinikum Bergmannstrost oder bspw. auch mit dem in der vergangenen Woche gesetzten Spatenstich für das Pandemieresilienz-Zentrum in Halle erreicht.
Meine Damen und Herren! Das Land investiert enorme Gelder in den Ausbau beider Universitätsmedizinstandorte. Das ist auch richtig und gut. Und dennoch ist die Universitätsmedizin in schwerem Fahrwasser - bundesweit. Kaum ein Klinikum, das nicht mit Defiziten zu kämpfen hat. Das hat einen einzigen, allerdings seit Jahren bestehenden Grund: Die Finanzierung der Universitätsklinikleistungen über Fallpauschalen ist unzureichend. Sie ist falsch für dieses System. Die Sonderrolle der Universitätsklinik im Gesundheitssystem wird an dieser Stelle nicht ausreichend berücksichtigt. Diesbezüglich muss sich etwas tun. Man hätte schon in der letzten Legislaturperiode etwas tun müssen; man muss es in dieser tun. Wir brauchen eine Reform der Finanzierung von Krankenhäusern und natürlich auch eine der Universitätsklinika.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)
Ich schicke dies voraus, um zu verdeutlichen, wie wichtig es uns ist, dass die Universitätsmedizin wirtschaftlich mehr Eigenverantwortung bekommt und mit Zustimmung des Finanzausschusses Kredite für Investitionen aufnehmen kann. Die Idee dahinter ist natürlich, dass diese kreditfinanzierten Investitionen die Leistungsfähigkeit steigern und darüber hinaus dafür sorgen, dass unsere im Bundesvergleich noch verhältnismäßig kleinen Universitätsklinika eine ansehnliche Größe erhalten. Das ist nichts Kosmetisches, sondern es geht vor allen Dingen darum, inwieweit man dem Versorgungsauftrag Rechnung tragen kann und darüber hinaus natürlich auch der Forschung. Denn das ist eine wesentliche Aufgabe von Universitätsmedizin.
Die Universitätsmedizin soll Planungssicherheit bei Investitionen bekommen; denn die Zuweisungen, die wir im Jahr 2022 in Höhe von etwa 11 Millionen € pro Klinikum festgelegt haben, sollen künftig als Mindestzuwendung dauerhaft gelten. Das ist eine wichtige Grundlage.
Weiter 2111
K 2111-2120
Darüber hinaus wollen wir den Rechtsrahmen für engere Kooperationen von Universitätsklinika und Krankenhäusern im Lande schaffen, also dafür sorgen, dass Universitätsmedizin auch außerhalb von Halle und von Magdeburg stattfindet, etwa durch den Campus Dessau der Universitätsmedizin in Magdeburg
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
oder durch den Campus Wernigerode-Quedlinburg durch das Universitätsklinikum Halle.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)
Das sind künftige Versorgungsnetzwerke. Hinter diese sollten wir uns in vollem Maße stellen.
Darüber hinaus geht es um technische Dinge. Mitentscheidungsrechte der Fakultätsräte, hauptamtliche Dekane, Bestellungszeiträume der Klinikvorstände - das alles wird angepasst. Angepasst wird im Hochschulgesetz bei der Gelegenheit unter anderem auch ich habe vorhin schon von unserem modernen Hochschulgesetz gesprochen die Möglichkeit, den Bachelor of Law zu vergeben. Das ist an anderer Stelle schon durch Kollegin Weidinger eingeführt worden. Das Thema wird derzeit noch im Rechtsausschuss beraten. Wir schaffen gerade die Rechtsgrundlage im Hochschulgesetz, damit nämlich künftig dieser Bachelor of Law mit vergeben werden kann.
Kurzum: Es geht um eine Vielzahl kleiner Regelungen. Es geht darum, unser bereits jetzt funktionierendes und, wie gesagt, sehr modernes Hochschulrecht noch etwas moderner auszugestalten, um weiterhin attraktiv zu bleiben. 54 000 Studierende in unserem Land, aus nah und fern, aus dem Ausland, genauso wie aus der eigenen Heimat sind ein schönes Zeichen dafür, dass unsere Universitäten und Hochschulen gut aufgestellt sind. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Maximilian Gludau, FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister.