Andreas Henke (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der unserer Polizei neue, weitreichende Befugnisse einräumen soll   wir haben es jetzt schon mehrfach gehört  : die Erweiterung des Präventivgewahrsams, die automatisierte Kennzeichenerfassung, die automatisierte Datenanalyse, den Einsatz von Tasern und die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt.

Ich darf an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen: Auch für meine Fraktion ist klar: Polizeirecht muss mit neuen Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung und mit neuen Entwicklungen in der Technik Schritt halten. Neue Instrumente werden auf jeden Fall gebraucht, aber jede Erweiterung staatlicher Befugnisse muss verfassungskonform sein und muss Grundrechte achten.

(Zustimmung bei der Linken)

Genau daran bestehen erhebliche Zweifel bei diesem Gesetzentwurf.

(Zustimmung bei der Linken)

In der Anhörung haben mehrere Sachverständige deutlich gewarnt. Eine Vertreterin vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, die Landesdatenschutzbeauftragte und eine Vertreterin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte halten insbesondere den neuen § 30a zur automatisierten Datenanalyse für verfassungsrechtlich problematisch.

(Guido Kosmehl, FDP: Deshalb haben wir ihn geändert!)

Das sind juristische Einschätzungen auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Karlsruhe hat an dieser Stelle klare Maßstäbe gesetzt. Eine automatisierte Datenanalyse braucht eine hinreichend konkretisierte Gefahr, klare gesetzliche Grenzen und wirksame Kontrollen. Diese Voraussetzungen erfüllt dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht vollumfänglich.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Ein zentrales Problem ist der Betroffenenkreis. § 30a erfasst nicht nur Verdächtige oder Beschuldigte, sondern auch Zeuginnen, Zeugen oder mögliche Opfer können in die Datenanalyse mit aufgenommen werden, ihre Namen können gespeichert werden. Im Ergebnis heißt das: Wer eine Anzeige erstattet oder eine Aussage macht oder zufällig aus irgendeinem Grund in einer Ermittlungsakte auftaucht, der kann in dieses Analysesystem einbezogen werden. Damit können auch unbescholtene Menschen in den Fokus staatlicher Auswertung gelangen. Das halten wir an dieser Stelle für unverhältnismäßig.

Hinzu kommen zu niedrige Eingriffsschwellen. Die Datenanalyse soll bereits zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder bestimmter Katalogtaten möglich sein, und zwar ohne eine konkretisierte Gefahr für eine konkrete Situation oder Person. Für einen so tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung reicht das für uns nicht aus.

Die Koalitionsfraktionen reagieren darauf mit einem Entschließungsantrag und sprechen von digitaler Souveränität und europäischen Lösungen. Das klingt an der Stelle gut, ändert aber nichts am Gesetz. Der Betroffenenkreis bleibt zu weit, die Eingriffsschwellen bleiben zu niedrig und auch die Kontrolle bleibt unzureichend. Deshalb haben wir zu diesem Gesetzentwurf zwei Änderungsanträge eingebracht.

(Zustimmung bei der Linken)

Wir wollen zum einen die pauschale Einbeziehung von Zeugen, Opfern und weiteren unbeteiligten Personen aus § 30a streichen, wir wollen die automatisierte Datenanalyse auf Fälle einer erheblichen konkretisierten Gefahr begrenzen, wir wollen eine verpflichtende Dokumentation aller Nutzungen und Zugriffe und wir wollen einen Parlamentsvorbehalt für die strategische Datenanalyse, damit der Landtag über Einführung und Änderung dieser Technologien entscheiden kann.

(Zustimmung bei der Linken)

Das folgt aus unserer Sicht direkt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und aus den Hinweisen der Sachverständigen in der durchgeführten Anhörung.

Einen Punkt möchte ich aber ausdrücklich positiv hervorheben, nämlich die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt. Sie wird helfen, Betroffene besser vor Gefährdern zu schützen.

(Zustimmung bei der Linken)

Entscheidend ist aber, dass der Gewaltschutz künftig nicht nur technisch gedacht wird. Es braucht klare Verfahren, eine verlässliche Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und ausreichende Ressourcen für Beratung und Unterstützung der Betroffenen. Genau das greifen wir in unserem zweiten Änderungsantrag auf.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen, und zwar nicht, weil wir moderne Polizeiarbeit ablehnen,

(Guido Kosmehl, FDP: Doch!)

sondern weil Sicherheit und Grundrechte zusammengehören.

(Zustimmung bei der Linken)

Ein Gesetz zu beschließen, das bereits im Gesetzgebungsverfahren von Sachverständigen als verfassungsrechtlich problematisch bewertet wird, hilft nicht den Bürgerinnen und Bürgern und erst recht nicht unserer Polizei. Es schafft Rechtsunsicherheit und lädt zu Verfassungsbeschwerden geradezu ein. Deshalb bitten wir an dieser Stelle um Unterstützung für unsere Änderungsanträge. - Vielen Dank.