Daniel Rausch (AfD):
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Mitglied im Angelverband Sachsen-Anhalt bin ich natürlich erfreut darüber, dass mit der vorliegenden Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf Erleichterungen für unseren Nachwuchs geschaffen werden. Es war nämlich niemandem logisch zu erklären, warum er mit seinem Jugendfischereischein nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht weiterhin Friedfische fangen darf. Eine erneute Prüfung ist mit der Änderung des Gesetzes nicht mehr nötig. Die jungen Leute haben wertvolle Erfahrungen gesammelt und sind an Hege und Pflege herangeführt worden.
Mit der Möglichkeit, den Fischereischein bereits mit zwölf Jahren zu erwerben, wird die Mitarbeit in Angelvereinen noch attraktiver. Damit können die Jugendlichen erste Erfahrungen mit der Raubfischfischerei sammeln und können von den Älteren lernen.
Auf weitere Änderungen möchte ich nicht eingehen;
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Das ist gut.
Daniel Rausch (AfD):
denn es wurde bereits alles gesagt. Der Gesetzentwurf ist gut, die Beschlussempfehlung ist eindeutig. Ich denke, der Gesetzentwurf findet hier breite Zustimmung.
In Anbetracht der noch abzuarbeitenden Tagesordnung sehe ich keinen weiteren Redebedarf. Wir werden der Beschlussempfehlung und der Gesetzesänderung zustimmen. - Danke.