Wir steigen in die Tagesordnung ein und beginnen mit
Tagesordnungspunkt 37
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2026
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6653
Herr Kosmehl möchte gern einbringen. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.
Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Parlamentsreformen sind nichts Neues in einer parlamentarischen Demokratie. Immer wieder müssen wir darüber nachdenken, Regelungen - auch Regelungen, die uns selbst betreffen - in unserem Abgeordnetengesetz, aber auch in der Geschäftsordnung des Landtags zu hinterfragen, anzupassen oder zu erneuern. Hinzu kommt - aber auch das ist keine Seltenheit oder Einmaligkeit , dass es natürlich einer breiten Mehrheit bedarf, um Regelungen der Landesverfassung zu ändern oder neu zu fassen. Aus gutem Grund haben wir in der parlamentarischen Demokratie hohe Hürden für die Änderung einer Verfassung gesetzt. Deshalb müssen wir, wenn wir die Verfassung ändern, eben mehr sein als nur eine einfache Regierungsmehrheit.
Wir haben uns deshalb auf den Weg gemacht, um Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2026 vorzulegen, der neben der Änderung der Geschäftsordnung und des Abgeordnetengesetzes in Artikel 1 auch die Änderung der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt vorsieht. Wenn wir uns diesen Artikel 1 etwas näher anschauen, wird deutlich, dass es eine bestimmende Änderung gibt, nämlich die Änderung in Artikel 76 der Landesverfassung zum Landesverfassungsgerichtsgesetz. Es gibt weitere Änderungen, auf denen vielleicht nicht so sehr ein Schwerpunkt liegt, bei denen es aber, glaube ich, wichtig ist, dass sie in der Verfassung dargestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und auch der parlamentarischen Demokratie ist die Gewaltenteilung, d. h. dass neben der Legislative als erster Gewalt und der Exekutive, der ausführenden Gewalt, auch die Judikative gestärkt wird und ihre Arbeit tun kann. An der Spitze der Judikative steht das Landesverfassungsgericht. Es wacht über unsere Verfassung. Es ist das einzige Gericht in Sachsen-Anhalt, das feststellen kann, ob eine Regelung verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir sicherstellen, dass das Landesverfassungsgericht genau dieser Aufgabe auch nachkommen kann.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Nach der Erfahrung - das sage ich ausdrücklich ohne Bewertung , die wir in den letzten beiden Legislaturperioden machen mussten, wissen wir, dass es nicht immer einfach ist, die Quoren für bestimmte Wahlen zu erreichen. Das gilt auch für die Richter des Landesverfassungsgerichts. Man muss Vorsorge für den Fall treffen, dass eine Wahl durch das Parlament aus welchen Gründen auch immer - weil es fragmentiert ist, weil es bestimmte Sperrminoritäten gibt oder weil es keinen Willen dazu gibt, sich zu verständigen - fehlschlägt, damit das Landesverfassungsgericht trotzdem noch seiner Aufgabe nachkommen kann und Entscheidungen treffen kann und nicht, weil die Amtszeit der gewählten Richter ausläuft, plötzlich nicht mehr existent ist. Das dürfen wir nicht zulassen. Noch einmal: Das Landesverfassungsgericht ist ein wichtiges Organ. Es wacht darüber, dass das Parlament und die Regierung ordnungsgemäß und verfassungsgemäß arbeiten. Deshalb brauchen wir diese unabhängige Distanz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Dafür werden wir jetzt eine Regelung treffen.
Wir haben dann zugleich einen Schritt gewagt, den ich für absolut richtig halte, nämlich das, was wir bisher seit über 30 Jahren einfachgesetzlich im Landesverfassungsgerichtsgesetz geregelt haben, auf eine neue Stufe zu setzen, und zwar auf die Stufe, dass diese Regelungen Teil unserer Verfassung sind und somit nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Wir glauben, dass die bisherigen Regelungen zum Landesverfassungsgericht so wichtig sind, dass wir sie nicht nur weiter anwenden wollen, sondern dass wir sie auch noch besonders schützen wollen, indem wir ein hohes Quorum für Änderungen festsetzen. Das gilt zukünftig für alle Mehrheiten im Land Sachsen-Anhalt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Wir wollen nach den Ereignissen des letzten Jahres auch zu einer alten Regelung zur Immunität zurückkehren. Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren einen anderen Weg gegangen - teilweise auch als Vorreiter , dem außer Brandenburg, glaube ich, kein weiteres Land gefolgt ist. Alle anderen Länder bzw. Landtage sind bei ihrer ursprünglichen Regelung, wie wir sie 1992 in unsere Landesverfassung aufgenommen hatten, geblieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es insbesondere auch nach den Ereignissen des letzten Sommers ein Umdenken geben musste, ob wir nicht doch zu der alten Regelung zurückkehren sollten, nämlich zu einer klaren Definition, dass Immunität besteht und wie die Immunität aufgehoben werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das bedeutet nicht - das will ich an dieser Stelle deutlich sagen , dass wir alle nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können, sondern es regelt nur ein Verfahren, wie man mit einem Abgeordneten oder Teilbereichen wie Fraktionen umgehen muss. Wir sind auch Verfassungsorgan und deshalb muss man besondere Sorgfalt darauf verwenden.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken und bei der SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden - auch dies mit Blick auf die Erfahrungen in den letzten beiden Legislaturperioden - auch noch einmal überlegen, wie wir mit gewählten Ämtern umgehen. Ich rufe immer dazu auf, dass der Landtag die Regelungen, die für Fristen bzw. Neuwahlen gelten, entsprechend erfolgreich umsetzen können sollte. Aber wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass das nicht immer gelingt. Deshalb haben wir auch noch eine Regelung für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs aufgenommen, für das bisher eine starre Altersgrenze gilt und für das keine Wiederwahlmöglichkeit besteht. Zukünftig soll eine Weiterführung der Amtsgeschäfte für maximal für zwölf Monate möglich sein. Auch das soll in die Verfassung aufgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben des Weiteren, wie ich anfangs schon gesagt habe, Regelungen zum Abgeordnetengesetz, zum Fraktionsgesetz, aber auch zur Geschäftsordnung aufgenommen.
In Bezug auf das Abgeordnetengesetz will ich deutlich machen, dass wir - wenn auch nicht von Anfang an, sondern zugegebenermaßen erst im Laufe der Gespräche - eine Regelungsnotwendigkeit dergestalt erkannt haben, dass wir Überkreuzbeschäftigungen zukünftigen ausschließen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Wir machen das ausdrücklich im Sachsen-Anhalt-Style. Wir haben die Regelungen aus Bayern also nicht eins zu eins adaptiert. Über diese Regelungen kann man sich ja trefflich streiten, z. B. ob es wirklich sinnvoll ist, nicht nur das Ist von Verwandtschaftsverhältnissen in Betracht zu ziehen, sondern auch in der Vergangenheit vorhandene Verwandtschaftsverhältnisse, die z. B. wegen Scheidung nicht mehr bestehen. Bayern trifft dazu weitgehende Regelungen bis zum Verwandtschaftsverhältnis vierten Grades usw. Nein, wir haben es an unsere bestehende Regelung angepasst und dann die Überkreuzbeschäftigung entsprechend geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In das Fraktionsgesetz haben wir etwas aufgenommen, was verschiedene Fraktionen in den Debatten der letzten Jahre immer einmal wieder angeregt hatten, nämlich dass wir endlich klarstellen, was denn eigentlich passiert, wenn der Landesrechnungshof in seinem Bericht schreibt, dass er zur Einschätzung kommt, dass die Fraktionen Gelder falsch verwendet haben. Wie läuft es dann mit der Rückzahlung?
Dazu werden wir in § 8 Abs. 2 eine Regelung aufnehmen, die den Präsidenten, natürlich nach Anhörung der jeweiligen Fraktionen, dazu ermächtigt zu entscheiden und die Rückzahlungsansprüche entsprechend geltend zu machen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch an dieser Stelle gilt: Wenn der Präsident das macht, dann steht natürlich der Rechtsweg offen, wenn man mit der Entscheidung des Präsidenten nicht einverstanden ist.
Herr Präsident, wenn Sie mir an der Stelle erlauben, das zu sagen: Nur Mut, auch für Ihre Abwahl ist ein hohes Quorum notwendig.
(Lachen und Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Nicht nur die eigene Fraktion kann darüber entscheiden. Das haben Sie auch nie gemacht. Sie sind als Landtagspräsident gegenüber allen Fraktionen der Ansprechpartner.
Deshalb glaube ich, dass es eine richtige Regelung ist, jetzt ein klares Verfahren festzulegen, damit dieses ich will es nicht „Schwarze-Peter-Spiel“ nennen Hin- und Herschieben der darf nicht, der kann nicht, das ist nicht geregelt beendet wird. Denn alle, auch die Öffentlichkeit, erwarten, dass man dann, wenn etwas Entsprechendes festgestellt wird, zu viel oder falsch ausgegebene, öffentlich erwirtschaftete und uns gegebene Fraktionskostenzuschüsse entsprechend zurückzahlen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Artikel 4 beschäftigt sich logischerweise mit weiteren Regelungen im Landesverfassungsgerichtsgesetz. Wir haben ja einiges auch noch einmal in die Verfassung aufgenommen. Wir haben noch einmal klarer geregelt, dass die Geschäftsstelle eingerichtet wird und dass das ist auch dankenswerterweise bisher die Praxis das Landgericht Dessau-Roßlau das Verfassungsgericht natürlich bei der Geschäftsstelle etwas unterstützen kann. Ich glaube, das macht Sinn und das funktioniert auch sehr gut.
Bevor ich noch zu weiteren Punkten komme, will ich vielleicht ganz kurz nur sagen, in Artikel 5 schlagen wir Änderungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz vor. Auch das ist keine neue Debatte. Das ist etwas, was wir hier an verschiedenen Stellen durchaus immer auch besprochen haben. Da gab es Fraktionen, die haben sogar zusätzliche Feiertage gefordert. Sie haben dazu nie Gesetzentwürfe vorgelegt. Aber die Forderung ist ja nicht so, dass man sich nicht darüber unterhalten kann.
Wir haben, glaube ich, auch hierzu einen guten Kompromiss gefunden, weil es in unser aller Interesse ist das will ich mit Ernsthaftigkeit sagen immer wieder in jedem Jahr an den 8. Mai zu erinnern,
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
an dem der Krieg in Europa beendet wurde, der von Deutschland ausging. Dem zu gedenken, ist Aufgabe aller Demokraten; das sage ich hier ausdrücklich.
Uns war es besonders wichtig, natürlich auch alle oder wesentliche Teile der Geschichte unseres Landes, der Menschen in unserem Land aufzugreifen. Deshalb ist der 17. Juni,
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
der in Halle, in Magdeburg, in Bitterfeld-Wolfen die Menschen auf die Straße treibt, als Freiheitstag so wichtig; auch diesem werden wir gedenken.
Und wir haben uns noch einmal angeschaut, ob die Regelungen zu den stillen Feiertagen noch in dem Maße erhalten werden müssen. Ich sage ausdrücklich ich bin auch der CDU-Fraktion sehr dankbar dafür , dass wir an dieser Stelle einen, wie ich glaube, guten Kompromiss gefunden haben, nicht alles wegzuwischen auch diese Forderung hätte es geben können , sondern dass wir sehr behutsam damit umgegangen sind.
Zuletzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Sie auf die Änderungen der Geschäftsordnung hinweisen. Und genau bei dieser Geschäftsordnung wird sich nachher in der Debatte vielleicht der Streit entspinnen. Wir haben Regelungen getroffen, die sicherstellen sollen das ist der Anspruch der Antragsteller , dass eine Konstituierung des Landtages der nächsten Wahlperiode funktioniert und erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Trotzdem werden wir dabei davon ausgehen, dass bestimmte Mehrheitsverhältnisse, auch Fraktionsstärken, natürlich beim Vorschlagsrecht respektiert werden müssen. Wer sich mit den Geschäftsordnungen der anderen Landtage auskennt, der wird feststellen, dass Sachsen-Anhalt bisher die starrste Regelung für die Frage des Vorschlags für den Präsidenten hat. Das ist ja die erste Position, die man in einer konstituierenden Sitzung wählen muss. Wir sagen, ja, das muss auch so weiterhin sein.
Aber wenn es nicht zustande kommt, aus welchen Gründen auch immer,
(Felix Zietmann, AfD: Weil ihr keine Demokraten seid! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Aus welchen Gründen auch immer! - Lachen bei der AfD)
dann muss es möglich sein, dass alle anderen Fraktionen auch ein Vorschlagsrecht haben.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Aber auch sie brauchen eine Mehrheit. Auch dieser Vorschlag braucht dann eine Mehrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Damit Sie auch sehen, dass wir natürlich versucht haben zu sparen, werden wir zukünftig die zusätzlichen Entschädigungen für die Vizepräsidenten von jetzt 50 % auf ein Drittel reduzieren. Das ist sozusagen ein ordentlicher Schritt.
Ich will am Ende meiner Einbringung sagen: Wir werden das bitte in den Ältestenrat überweisen und dort Gespräche führen. Wir werden auch eine schriftliche Anhörung durchführen, in der sich natürlich alle, der Landesrechnungshof, das Verfassungsgericht, aber auch die kommunalen Spitzverbände und die Kirchen, noch einmal dazu äußern können und sollen. Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten.
Ich will noch eines sagen, weil mir das persönlich sehr wichtig ist: Ich stehe hier, weil ich der letzte der parlamentarischen Geschäftsführer bin, der den Hut aufhatte, diese Gespräche insgesamt zu führen. Ich will daran erinnern und dafür danken, dass der Kollege Markus Kurze mit den ersten Vorschlägen kam und sich sehr intensiv darum bemüht hat.
(Zustimmung bei der CDU)
Danach hat es Rüdiger Erben übernommen und mit sehr viel Engagement vorangetrieben. Er ist viel zu früh verstorben.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Wir hätten ihn gern hier gehabt. Ich hätte gern auf diese Einbringungsrede verzichtet. - Deshalb herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen.