Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeit, arbeitslose Menschen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, ist in den letzten Tagen in der politischen Debatte durchaus stark in den Fokus gerückt. Dieses Werkzeug kann aber bereits heute genutzt werden. Die Maßnahme dient dazu, Langzeitarbeitslose an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen und sie dadurch mittel- bis langfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Verpflichtung hat aber noch einen ganz anderen Zweck, sie stärkt nämlich die Gerechtigkeit und die Fairness gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld finanzieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: In welchem Maße wird diese Möglichkeit aktuell in Sachsen-Anhalt genutzt? Wie wird die Wirkung davon eingeschätzt, dass Menschen an die Arbeit herangeführt werden? Was sind die Gründe dafür, dass die gemeinnützige Arbeit vielleicht auch nicht als Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt genutzt wird?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Pott! Da wir gleich eine Aktuelle Debatte dazu führen werden, habe ich mir von meinem Haus die aktuellen Daten dazu in einem Vermerk zur Vorbereitung auf die Landtagssitzung geben lassen, und ich bitte darum das ist zwar unüblich in einer mündlichen Fragestunde, aber Sie haben ganz spezielle Daten erfragt , dass ich das ablesen darf. Denn das ist ein ziemlich wichtiger Komplex und ich möchte dabei nicht im Vagen bleiben oder Sie auf Sitzungen des Wirtschaftsausschusses oder des Sozialausschusses verweisen.
Herr Pott, Sie haben die sogenannten AGH-Maßnahmen angesprochen, also Arbeitsgelegenheiten. Diejenigen, die in den jeweiligen Gremien der Jobcenter sitzen, sei es im Kreistag oder im Stadtrat, kennen die sogenannten § 16d-Maßnahmen, die sogenannten SGB II-Maßnahmen. Das sind die sogenannten AGH, von denen Sie gesprochen haben. Dabei ist das Profil erst einmal nicht auf eine Arbeitsaufnahme gerichtet. Vielmehr sollen diese Maßnahmen sogenannte arbeitsmarktferne Menschen durch zusätzliche wettbewerbsneutrale Arbeiten im öffentlichen Interesse zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit befähigen.
Sie begegnen diesen Maßnahmen überall im gesellschaftlichen Leben, insbesondere bei den Tafeln, bei Senioren, bei Vereinen, die sich um gemeinnützige Tätigkeiten kümmern. Dort sind diese AGH-Maßnahmen vorzufinden. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und sind auch keine Gegenleistung für Sozialleistungen das ist ganz wichtig , sondern sie dienen als langfristige Brücke zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Leider liegen die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vor. Diese erwarten wir in den nächsten drei Monaten. Im Jahr 2024 nahmen in Sachsen-Anhalt rund 7 200 Personen an diesen Maßnahmen teil. Im Monatsdurchschnitt wurden hierfür 3 551 AGH-Plätze vorgehalten. Bezogen auf die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt in unserem Land ist das die höchste Teilnehmerquote bundesweit. Wir haben dabei also immer schon eine herausragende Position. Diese Daten sind alle aus den Jobcentern.
Ob das nun KoBa oder Jobcenter sind Sie wissen, das sind alles Bundesmaßnahmen , sie legen in den Ausschüssen jedenfalls was die Örtlichkeit betrifft fest, wo diese stattfinden; denn das interessiert Sie insbesondere das Ganze muss wettbewerbsneutral sein. Als wir früher sehr viele AGH-Maßnahmen hatten, gab es immer Streit mit der örtlichen Handwerkerschaft oder mit anderen Bereichen darüber, dass diese AGH-Maßnahmen im Prinzip Beschäftigung verdrängen, indem sehr viele Maßnahmen „Unter dem Deckmäntelchen“ will ich das jetzt nicht nennen. Aber es war mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Fachkräftesuche immer ein bisschen schwierig.
AGH-Angebote sind flächendeckend vorhanden. Man hat aber festgestellt, dass für arbeitsmarktnahe Personen, also diejenigen, die kurzfristig arbeitslos geworden sind, AGH-Maßnahmen das haben Sie schon angesprochen die schnelle Wiedereingliederung erschweren können. Denn AGH sind eben nur für Personen, bei denen man nicht sieht, dass sie schnell in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Sie haben von negativen Effekten gesprochen. Es gibt den sogenannten Lock in-Effekt. Dieser beeinträchtigt insofern, als die Leute das Gefühl haben, dass sie ja den ganzen Tag unterwegs sind und etwas machen. Das wirkt sich aus auf das Verhalten bei der Suche nach einem richtigen Job und auch auf die Integrationsbereitschaft, direkt in den Arbeitsmarkt hineinzukommen.
Als man das festgestellt hat insbesondere hat das das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gesagt , hat man im SGB II eine neue Regelung geschaffen, nämlich § 16d Abs. 5. Dieser besagt, dass nur derjenige eine AGH bekommt, der ansonsten nicht vermittelbar ist. Deswegen ist das gegenüber anderen Eingliederungsleistungen nachrangig. Unser Ziel ist es immer, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Deswegen hat man festgelegt, dass es weitere Eingliederungsmaßnahmen gibt, bevor man in die AGH geht. - Das ist das, was ich Ihnen ein bisschen umfassender mitteilen kann.
Markus B. berichtet bei uns im Ausschuss regelmäßig darüber. Mittlerweile klagen auch schon einige Träger darüber, dass es so wenige AGH-Maßnahmen gibt. Aber man muss sagen: Unser Ziel ist es im Grunde genommen, Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Ich glaube, sind Sie mit mir einig darin, dass das der bessere Weg ist. - Herzlichen Dank.