Tagesordnungspunkt 35

Wahl von Ersatzpersonen als stellvertretend stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) der achten Amtsperiode durch den Landtag

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 8/6504


Diesen Wahlvorschlag wird Frau Ministerin Grimm-Benne einbringen.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Landesjugendhilfeausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern sowie deren Stellvertretungen. In § 10 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 9 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes sind Institutionen aufgeführt, die eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl durch den Landtag vorschlagen. Gleiches gilt für die stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder.

Per schriftlicher Mitteilung haben die stellvertretend stimmberechtigten Mitglieder Lisa B. und Mika T. jeweils ihren Rücktritt aus dem Landesjugendhilfeausschuss erklärt. Für ausgeschiedene Mitglieder sind neue Mitglieder zu benennen und zu wählen.

Mein Haus schlägt als vorschlagsberechtigte Stelle Frau Svenja Heinrichs als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss vor.

Der Kinder- und Jugendbeauftragte als ebenfalls vorschlagsberechtigte Stelle hat mit Schreiben vom 12. August 2025 Herrn Mirko Petrick als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied benannt.

Gesetzliche Ausschlussgründe, die gegen die Wahl der oben genannten Personen sprechen, konnten nicht festgestellt werden, sodass sie dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen werden. Die paritätische Besetzung ist gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz unseres Landes anzustreben. Die Vorgabe der paritätischen Besetzung gilt besonders für die stimmberechtigten Mitglieder. Das Land Sachsen-Anhalt strebt die paritätische Besetzung auch im Hinblick auf die stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder an. Dieses Ziel wird bezogen auf die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder einschließlich deren Stellvertreterinnen weiterhin erreicht.

Ich bitte Sie, dem Vorschlag zuzustimmen. - Warum bringe ich diesen Vorschlag immer wieder in Form einer Wahl in den Landtag ein? Ich will Ihnen sagen, dass wir Ihnen das als Ministerium sozusagen ersparen wollten, indem wir diese Wahlen durch einen Besetzungsvorschlag ersetzen, weil es in dieser Legislaturperiode häufig vorgekommen ist, dass Leute in den Landesjugendhilfeausschuss entsandt wurden und wieder abgesetzt wurden, und zwar je nachdem, wo diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt waren. Wenn sie nicht mehr hauptamtlich für diesen Bereich tätig waren, dann sind sie ersetzt worden.

Ich bitte Sie herzlich, darüber nachzudenken, ob in dem Ausführungsgesetz, das wir beschlossen haben, nachjustiert werden sollte, um zu prüfen, wie dies gestaltet werden könnte. Dies ist meine persönliche Auffassung, weil ich denke, dass dieser Wahlakt immer wieder dazu führt, dass wir bspw. zu dieser späten Stunde darüber reden und niemand mehr zuhört. Das war der Punkt.