Stefan Gebhardt (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zuerst kurz etwas zu den letzten Sätzen von Herrn Siegmund sagen.

Herr Siegmund, ich möchte dem doch widersprechen. Es gibt in der Enquete-Kommission kein offizielles Dokument und es gibt keinen Zwischenbericht, in dem festgestellt wurde, dass es eine strukturelle Benachteiligung der Linken oder der AfD gibt. So etwas gibt es in unseren Zwischenberichten - das sind die offiziellen Dokumente - nicht. Der Abschlussbericht liegt nicht vor. Ich kann zumindest für meine Fraktion ausschließen, dass wir so etwas dort angemeldet haben. - Das war nur kurz zur Klarstellung.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Wir finden diesen Antrag problematisch - so will ich es einmal sagen  , weil allein in Punkt 1 aus unserer Sicht so etwas wie die Quadratur des Kreises versucht wird. Man verlangt von der Landesregierung, dass sie sich auf Social-Media-Plattformen präsentiert, die - ich zitiere  : „ein angemessenes Maß an Datenschutz, Nutzer*innenschutz und rechtlicher Verantwortung gewährleisten.“

Gleichzeitig will man aber, dass die Landesregierung auf Social-Media-Plattformen präsent ist, mit denen man zuverlässig die Bürgerinnen und Bürger des Landes erreicht. Welche sind das dann? Mit welchen Social-Media-Plattformen, die wirklich den Vorstellungen von Datenschutz und von Rechtssicherheit entsprechen, erreicht man die Bürgerinnen und Bürger? - Ich glaube, es gibt an jeder, ob das nun Instagram, „Facebook“, „X“ oder „TikTok“ ist, zumindest datenschutzrechtlich immer große Kritik.

Das macht übrigens auch die Formulierung, die die GRÜNEN gewählt haben, deutlich. Herr Striegel, was ist denn „ein angemessenes Maß an Datenschutz“? - Ich glaube, unter dem unbestimmten Rechtsbegriff versteht dann jeder etwas anderes. Der eine findet das angemessen, der andere findet jenes angemessen. Mit dieser Formulierung können wir als Fraktion tatsächlich wenig anfangen.

Zugespitzt wird das noch in Punkt 4 Ihres Antrags, in dem Sie sagen: die Landesregierung wird gebeten, „ihre Inhalte verstärkt über alternative geeignete Plattformen zu verbreiten[…]“.

Mit welchen alternativen Plattformen erreicht man denn wirklich die Bürgerinnen und Bürger in der Masse, wie man sie erreichen will und erreichen muss? Das ist doch die Schwierigkeit, vor der wir stehen. Ich glaube nicht, dass uns ein solcher Beschluss dabei weiterhelfen würde.

Kurz zum Alternativantrag. Der besteht aus vier Feststellungen und Begrüßungen. Sie laden die Opposition jetzt nicht unbedingt ein zuzustimmen, indem man als Opposition eines nach dem anderen, was die Landesregierung gemacht hat, begrüßen soll. Allerdings ist der letzte Punkt interessant, der inhaltlich quasi deckungsgleich ist mit dem letzten Punkt im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Landtag bittet die Landesregierung, sich weiterhin auf bundespolitischer und europäischer Ebene für faire, transparente und rechtskonforme Rahmenbedingungen digitaler Kommunikation [...] einzusetzen.“

Das können wir selbstverständlich unterstützen. Deswegen werden wir uns beim Alternativantrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank.