Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als erstes möchte ich klarstellen, dass wir im Landtag von Sachsen-Anhalt sehr kräftige Stimmen haben, die das Thema Pflege immer wieder ansprechen. Ich möchte aus meiner Fraktion die Pflegewissenschaftlerin Dr. Anja Schneider erwähnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Jetzt darf ich zu dem Antrag inhaltlich einige Ausführungen machen. Als die generalisierte Pflegeausbildung eingeführt worden ist, war ich kein Fan davon. Ich bin bis heute nicht davon überzeugt, dass das der absolut richtige Schritt war. Ihren Antrag werden wir trotzdem ablehnen und ich werde jetzt ausführen, worin meine Skepsis begründet war und warum Ihr Antrag trotzdem nicht zustimmungsfähig ist.

(Ulrich Siegmund, AfD: Ich bin gespannt!)

Als die Vereinheitlichung der Ausbildung stattgefunden hat, kam es natürlich auch darauf an, die Inhalte der Ausbildung zusammenzufassen. Das ging nicht ohne Kürzungen. Gerade aus dem Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, allgemein als Kinderkrankenschwestern bezeichnet, bekomme ich relativ viele Rückmeldungen, dass Verbesserungsbedarf gesehen wird, und zwar gerade, weil diese Berufsausbildung für junge Menschen mit Abitur offensichtlich von ganz besonderem Interesse war.

Es gibt zudem Schwierigkeiten, alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das betrifft insbesondere die Frage, ob die vorgesehenen Einsatzorte tatsächlich auch vorhanden sind. Wenn sich z. B. ein Krankenhaus aus der Kooperation verabschiedet, dann haben diejenigen, die ihre Ausbildung bei einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung absolvieren, entsprechende Schwierigkeiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine weitere Herausforderung ist wie bei jeder Ausbildung, die Sicherung der Qualität der Ausbildung insgesamt. Diesbezüglich wurden inzwischen diverse Fortschritte erzielt. Es geht dabei um die Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften und Personen, die die Praxisausbildung gestalten. Das ist eine Daueraufgabe.

Beklagt wird darüber hinaus, dass die Pflegefachkräfte eine zusätzliche Ausbildungszeit brauchen, um auf den entsprechenden Arbeitsplätzen bedarfsgerecht eingesetzt werden zu können. Doch das ist kein Einzelphänomen, sondern es trifft auf beinahe alle Ausbildungen zu.

Die relativ hohen Abbrecherquoten sollten allen Beteiligten Anlass zur Sorge geben. Wir müssen nach Möglichkeiten suchen, um diese zu senken, und zwar angefangen von der Vermittlung eines realistischen Ausbildungs- und Berufsbildes, über Ausbildungseinrichtungen, die sich angemessen um die zukünftigen Fachkräfte kümmern, schon aus reinem Eigeninteresse, bis hin zu passgenauen Hilfen, wenn es zu Schwierigkeiten während der Ausbildung kommt. Das gilt aber, wie gesagt, für viele Ausbildungsberufe.

Bei allen geschilderten Herausforderungen macht die Abschaffung einer generalisierten Pflegeausbildung keinen Sinn. Soll etwa Sachsen-Anhalt einen eigenen Weg gehen und sich damit aktiv gegen das im Jahr 2020 eingeführte Pflegeberufegesetz einsetzen? Aus meiner Sicht wäre das falsch. Nach dem Motto: In Sachsen-Anhalt können Sie diesen Beruf erlernen, aber wenn sie in ein anderes Bundesland gehen, dann können sie maximal mit einer entsprechenden Nachschulung eingesetzt werden.

Ein solches Denken widerspricht den Bedürfnissen einer modernen Arbeitswelt und damit den Interessen der jungen Menschen in unserem Land. Wir sprechen uns für eine gezielte Weiterentwicklung der generalisierten Pflegeausbildung aus. Einen Schritt zurück, und zwar getreu dem Motto „früher war alles besser“, ist hier und an vielen anderen Stellen weder zielführend noch zukunftsgerecht. Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen.