Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Manchmal, lieber Siegfried Borgwardt, lohnt es sich, fast 24 Jahre im Landtag zu sein, dann kann man auch das eine oder andere sehr Kluge sagen.
(Zuruf von Marco Tullner, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es heute Morgen schon in der Aktuellen Debatte sehr deutlich gesagt: Wir Freien Demokraten, nicht nur in Sachsen-Anhalt, nicht nur im Landtag von Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit, stellen uns jeglicher Form von Extremismus in den Weg.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Es ist egal, woher der Extremismus kommt.
Es ist richtig, dass unsere Sicherheitsbehörden, insbesondere auch das Landesamt für Verfassungsschutz, immer auch dort Schwerpunkte setzt, wo es Schwerpunkte zu setzen gilt, weil die Fallzahl hoch ist, weil das Personenpotenzial groß ist und weil die Auswirkungen entsprechend groß sind. Das heißt aber nicht zumindest für das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt kann man das sagen , dass man bei den anderen Phänomenbereichen nicht hinschaut, sondern dass man auch denen klar entgegentritt.
Was mich an dieser Debatte aber stört ich weiß, alle Kollegen, die vor mir geredet haben, geschätzte Kollegin Pähle, geschätzter Kollege Gebhardt, tun das auch aus ihrer Erfahrung heraus : Es wirkt das erlaube ich mir zu sagen, lieber Kollege Gebhardt , immer ein bisschen so, als wenn man nur den Blick nach rechts wirft. Man verkennt schon, dass auch in Sachsen-Anhalt bspw. Hilfsdienste für Lina E. und die „Hammerbande“ geleistet wurden. In Sachsen-Anhalt sind Meldedaten abgefasst worden, also auch hier hat Linksextremismus stattgefunden.
(Beifall bei der FDP)
Auch den müssen wir klar bekämpfen, auch wenn es ein kleineres Phänomen ist
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lacht)
als der Rechtsextremismus in unserem Land.
Ich will kurz auf den Antrag eingehen, weil auch dieser Antrag natürlich wieder von einer ganzen Reihe von Fehlern strotzt.
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja?)
Vielleicht erklären Sie mir einmal, Herr Büttner, wie Sie glauben, dass das Land Sachsen-Anhalt ein Vereinsverbot aussprechen kann. Das wäre wirklich einmal interessant. Das fordern Sie ja. Sie fordern die Landesregierung auf, ein Vereinsverbot zu erlassen. Nach meinem Kenntnisstand gut, ich bin Jurist, ich schaue immer nach ist das tatsächlich Bundeszuständigkeit. Das wird vom Bundesinnenministerium, und zwar egal von welcher Couleur es geführt wird, entsprechend in allen Phänomenbereichen genutzt, nämlich auch um Netzwerke zu zerschlagen.
Es geht auch um die Frage des § 129a StGB. Das ist ein Auslegungsparagraf. Wir haben gerade eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen zu „Knockout 51“. Der BGH ist der Meinung, das ist keine Terrororganisation, kein terroristisches Netzwerk, das ist nur eine kriminelle Bande. Ja, dann ist der § 129a StGB, der sich auf terroristische Vereinigungen bezieht, in dem Fall kein geeignetes Mittel.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Kosmehl.
Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident, ich komme zum Ende.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ganz schnell.
Guido Kosmehl (FDP):
Aber die Leute gehen trotzdem nicht straffrei aus. Wir werden die Extremisten trotzdem finden und in einem rechtsstaatlichen Verfahren ordentlich bestrafen. - Vielen Dank.