Tagesordnungspunkt 23
Zweite Beratung
Unterstützung der „Autobahn-Feuerwehren“ und weiterer besonders belasteter Ortswehren
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/4795
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6480
(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 21.11.2024)
Berichten wird uns zu dem gesamten Vorgang der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, bitte schön.
Guido Kosmehl (Berichterstatter):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4795 hat der Landtag in der 78. Sitzung am 21. November 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Ziel des Antrags war es unter anderem zu evaluieren, welche freiwilligen Feuerwehren durch die Nähe zur Autobahn und das damit einhergehende Unfallgeschehen überdurchschnittlich gefordert und belastet sind. Die örtlichen Wehrleitungen sollen in eine Bedarfsanalyse einbezogen werden, deren Resultate wiederum sollen in die Auflage eines Förderprogramms münden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 38. Sitzung am 5. Dezember 2024 mit dem vorgenannten Antrag und verständigte sich darauf, in der 42. Sitzung am 24. April 2025 eine Anhörung mit Fachleuten und Betroffenen durchzuführen. Hierzu wurden der Landesfeuerwehrverband, Feuerwehrverbände auf Kreisebene, Gemeinden sowie die kommunalen Spitzenverbände eingeladen. Insbesondere die schriftliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt warf neue Fragen auf, welche in einer erneuten Erörterung im Rahmen der 48. Sitzung am 27. November 2025 erörtert wurden.
Die gewonnenen Erkenntnisse wurden bei erneutem Aufruf des Antrags in der 50. Ausschusssitzung am 15. Januar 2026 beraten. Anlässlich dessen legten die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP eine Beschlussempfehlung vor. Dieser Vorschlag adressiert zunächst den Titel, welcher sich zu „An Autobahnen und Bundesstraßen gelegene freiwillige Feuerwehren in Sachsen-Anhalt“ ändert.
In Punkt 1 wird das Engagement autobahnnaher freiwilliger Feuerwehren gewürdigt. Punkt 2 trifft die Feststellung, dass die aus dieser Lage folgenden Notwendigkeiten bereits Eingang in die Risiko- und Bedarfsanalysen der Wehren finden. Punkt 3 begrüßt, dass den erhöhten psychischen Belastungen in der Ausbildung Rechnung getragen wird. Punkt 4 setzt sich mit der Vorplanung der Löschwasserversorgung an Bundesautobahnen auseinander. Punkt 5 schließlich fordert die Landesregierung auf, für die Erschließung weiterer Zugänge zu Löschwasser an Autobahnen für die Feuerwehren auf die Autobahn GmbH des Bundes zuzugehen.
Bei der folgenden Schlussabstimmung wurde die Ihnen in der Drs. 8/6480 vorliegende Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.