Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor sage und schreibe Frau Hohmann hat es gerade erwähnt elf Jahren wurde in Sachsen-Anhalt das Wohn- und Teilhabegesetz evaluiert. Die damaligen Empfehlungen lagen seitdem weitgehend unbeachtet im Sozialministerium. Im Jahr 2021 wurde einmal kurz der Staub abgepustet mit einem einzigen Satz im Koalitionsvertrag: Das WTG soll zeitnah novelliert werden. - Nun ja, jetzt, fünf Jahre später, beraten wir es heute in der ersten Lesung. Das ist erfreulich und zugleich angesichts der Bedeutung des Themas überfällig.
Aber lassen Sie uns gern nach vorne schauen. Entscheidend ist, was nun vorliegt. Und dazu lässt sich festhalten: Die Novelle greift zentrale Punkte auf. Sie schärft die Abgrenzung zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Wohnformen und damit auch das Prüfgeschehen der Heimaufsicht. Sie stärkt den Gewaltschutz, präzisiert Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und überarbeitet die Verordnungen zum WTG.
Das wirkt auf den ersten Blick rechtssystematisch und auch inhaltlich schlüssig. Gleichwohl werden wir dazu im Ausschuss sicherlich noch intensive Debatten führen. Dazu werden die Fachwelt, der GBD und auch wir als Fraktion sicherlich noch Redebedarf haben.
Ein klarer Fortschritt ist die verbindliche Meldung freier Plätze in den Einrichtungen. Nur mit verlässlichen tagesaktuellen Daten können wir Betroffenen und pflegenden Angehörigen wirklich zu einem Pflegeplatz verhelfen. Ich freue mich, dass ein früheres grünes Anliegen jetzt konsequent umgesetzt wird. Der zwischenzeitliche Landtagsbeschluss, die Daten lediglich aus bestehenden Quellen für die Heimfinder-App zusammenzutragen, hat sich offenkundig nicht bewährt. Die gesetzliche Verankerung schafft nun Klarheit und sie schafft Rechtssicherheit.
Aus grüner Sicht bleiben aber insgesamt noch zwei zentrale Lücken. Erstens das Recht auf ein Einzelzimmer. Privatsphäre und Rückzug sind auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit elementar. Bei einem Heimeinzug ein Zimmer mit einer fremden Person teilen zu müssen, ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die UN-Kinderrechtskonvention normiert ein Recht auf Privatsphäre für unsere Jüngsten. Aktuell haben wir für Strafgefangene ein Recht auf eine Einzelzelle festgelegt. Aber für ältere Menschen soll das nicht gelten? - Das ist kaum zu vermitteln.
Es braucht soziale Begegnung, aber dafür braucht es Gemeinschaftsräume und Konzepte, aber keine Mehrbettzimmer. Ein Recht auf ein Einzelzimmer bedeutet natürlich ausdrücklich keine Pflicht dazu. Flexible Lösungen sind möglich und sie sind wichtig. Aber die derzeitige Empfehlung von 80 % Einzelzimmern setzt zu niedrige Standards. Die setzen wir an anderen Stellen deutlich höher an.
Zweitens der Hitzeschutz. Ältere Menschen gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen. Übergangsfristen beim Hitzeschutz von bis zu zehn Jahren sind nicht akzeptabel. Verschattung, Begrünung oder mobile Kühlung sind keine Luxusmaßnahmen, sondern sie sind notwendige Vorsorge. Klimafolgenanpassung ist gerade in Pflegeeinrichtungen ein Gebot der Stunde, ein Gebot dieser Stunde. Beide Punkte werden wir in weiteren Beratungen aufgreifen. - Vielen Dank für den Gesetzentwurf.