Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es erhebliche Auswirkungen auf die Pflege und die Eingliederungshilfe in unserem Bundesland. Selbstverständlich dürfen die Pflege und die Eingliederungshilfe auf keinen Fall ungeregelt bleiben. Denn - ich denke, darüber besteht Einigkeit - die Menschen, die pflegebedürftig sind, und diejenigen, die Einrichtungen der Eingliederungshilfe nutzen, sind besonders schutzwürdig.
Gleichzeitig muss das rechtliche Grundgerüst in seinen Rahmenbedingungen so flexibel sein, dass neue Versorgungsmodelle auf den Weg gebracht werden können. Es gibt immer wieder innovative Ansätze, die den unterschiedlichen Bedarfen im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe gerecht werden können und müssen. Dabei müssen wir darauf achten, dass diese auch weiterhin umgesetzt werden können.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch ein Beschluss des Landtages auf der Basis eines Antrages der koalitionstragenden Fraktionen zur Etablierung eines Pflegeheimplatz-Finders endlich umgesetzt werden. Beispiele dazu existieren z. B. in Nordrhein-Westfalen. Ich denke, jeder kennt aus seinem persönlichen Umfeld oder vielleicht aus eigener Erfahrung die Schwierigkeiten, die es bedeuten kann, einen geeigneten Pflegeplatz zu finden. Das war übrigens auch immer wieder Thema, wenn wir uns mit pflegenden Angehörigen verständigt haben.
Um die Leistungsanbieter nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten, sollen im Rahmen der Möglichkeiten die Prüfungszeiträume verlängert werden. Der Abbau von Bürokratie ist hierbei und nicht nur hierbei immer begrüßenswert. Das vorhandene Personal ist am besten in der Betreuung, im persönlichen Kontakt gefragt und nicht in der Abarbeitung von Dokumenten, gerade dann, wenn die Daten nicht sinnvoll genutzt werden, sondern auf irgendwelchen Datenfriedhöfen landen.
Mit einigen Sorgen betrachte ich die Aussage, dass die Heimaufsicht auch nach der Ansicht des Landesrechnungshofes nicht in der Lage ist, ihrer Aufgabe nachzukommen. Ich denke, wir werden uns im Ausschuss mit dieser Aussage im Gesetzentwurf noch beschäftigen müssen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient aus meiner Sicht die Aussage über die geplante Streichung der Regelung zur Zustimmung durch den zuständigen Ausschuss bei dem Erlass entsprechender Verordnungen. Die Vor- und Nachteile dieser geplanten Änderung werden wir auch noch sehr intensiv innerhalb der Koalition besprechen müssen.
Aus meiner Sicht unverzichtbar ist der bessere Gewaltschutz für Menschen in der Pflege und der Eingliederungshilfe. Aus der Sicht meiner Fraktion gehen wir hiermit einen wichtigen Schritt.
Insgesamt liegt uns ein komplexer Gesetzentwurf vor. Die Zeit für die Beratung inklusive der notwendigen Anhörung ist relativ knapp. Deswegen bitte ich bereits heute um eine konstruktive zielorientierte Debatte im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Ziel, dass wir diesen Gesetzentwurf noch vor Ende dieser Wahlperiode endgültig hier im Plenum behandeln werden. - Vielen Dank.