Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Gesetzentwurf und die zweite Lesung heute behandeln Gerechtigkeitsfragen. Ich will es ausdrücklich sagen, es ist nicht das erste Mal, dass wir auf Veranlassung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Veränderungen im Strafvollzug reden. An dieser Stelle wird wieder deutlich, wie wichtig es ist, dass wir ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht haben, das uns dann eben auch einmal auf eine solche Gerechtigkeitslücke hinweist, womit wir merken, wie wichtig es ist, dass wir genau diese Unabhängigkeit nicht nur bewahren, sondern tatsächlich auch gemeinsam schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits im Ausschuss gesagt, uns geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Wir haben die Forderungen der Gefangenengewerkschaft nicht erst seit der Anhörung, sondern schon davor aufgegriffen. Die Tatsache, dass die Eckvergütung steigt, ist gut und richtig. Das entspricht auch den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Wir sagen aber, wir hätten uns gewünscht, dass es tatsächlich endlich auch einen Mindestlohn im Gefängnis für die Gefangenen gibt, weil das die Chance auf Resozialisierung für den Übergang und für die Zeit danach tatsächlich einmal mehr verbesserte.
Ohne Schulden in ein Leben in Freiheit zu gehen, das wäre tatsächlich angemessen. Insofern will ich auch sagen, auch der Teilerlass der Verfahrenskosten ist ein richtiger Schritt, zweifelsohne, aber auch hierbei hätten wir uns tatsächlich einmal mehr einen weiteren Schritt gewünscht.
Parallel dazu das will ich auch ausdrücklich sagen halten wir die Sicherstellung einer systematischen Schuldnerberatung im Strafvollzug ausdrücklich für unerlässlich.
Die bessere finanzielle Ausstattung von Gefangenen in Vorbereitung des Lebens danach ist die beste Prävention - nicht die alleinige Prävention, natürlich nicht, aber auf dem Weg der Resozialisierung ist es eben ein Teil der Prävention, um Rückfallkriminalität vorzubeugen.
Es hat etwas mit Perspektivlosigkeit zu tun. Wir wissen, wie schwer es für viele Gefangene ist, danach tatsächlich Fuß zu fassen. Nicht ohne Grund halten wir Rechtspolitikerinnen ja auch jedes Jahr auch in den Haushaltsberatungen am Programm ZEBRA, was durchaus erfolgreich ist, fest, weil wir wissen, vor welchen Herausforderungen die Gefangenen nach ihrer Haftentlassung tatsächlich stehen.
Deswegen: Wir werden mit Sicherheit nicht das letzte Mal darüber geredet haben. Davon gehe ich bei der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes aus. Also, insofern, wir werden uns auch bei diesem Thema wiedersehen. - Vielen Dank.