Christian Hecht (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Positiv ist, dass wir mit der Neuregelung des Justizvollzugrechts gegen den Drogenmarkt in den JVA eine Handhabe bekommen. Schriftstücke, die als Drogenträger in Frage kommen können, dürfen jetzt nicht nur elektronisch detektiert, sondern auch als Kopien an die Häftlinge weitergegeben werden. Zur Klarstellung: Die Hauptdrogen in den Justizvollzugsanstalten sind heutzutage synthetische, die flüssig auf Papier aufgebracht werden und als scheinbare Anwaltspost in die JVAs gelangen, deren Kontrolle bekanntlich tabu ist. Ein kleines Drogenpapierschnipsel ist hinter Gittern harte Währung. Dieses Geschäftsmodell wird nachhaltig gestört, wenn künftig von jeder Post nur noch Kopien ausgehändigt werden. Ich freue mich auf die Evaluation dieser Regelung in der neunten Wahlperiode.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts   wir haben es schon gehört   zur Gefangenenvergütung vom Juni 2023 um. Das war unausweichlich. Verzichtbar ist allerdings   das kritisiert auch die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme  , dass das Justizvollzugspersonal zu inoffiziellen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes gemacht werden soll. Justizvollzugsbeamte sollen unter anderem beurteilen, ob bei Häftlingen die Voraussetzungen des § 4 des Verfassungsschutzgesetzes gegeben sind. Das heißt konkret, sie sollen beurteilen, ob der Häftling Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen die Sicherheit oder gegen den Bestand des Bundes verfolgt. Das zutreffend zu bewerten, damit ist sogar der Verfassungsschutz überfordert, wie man in seiner Berichterstattung über die demokratische AfD, zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2024, nachlesen kann.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Da ist ja alles sauber!)

Wie sollen Vollzugsbeamte diese grundrechtsrelevante Aufgabe übernehmen können? Hierbei schaut man im schlimmsten Orwell’schen Sinne in die Fratze des totalen Überwachungsstaates. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang, welche Daten zu übermitteln sind, was ebenfalls nach Feststellung der Landesdatenschutzbeauftragten gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Eine solche Ausweitung der verpflichtenden Zuarbeit des Justizvollzugs an den Verfassungsschutz, also eine an politische Vorgaben gebundene Behörde, die dann das von der Führung bestellte Süppchen kocht, lehnen wir ab.

In Abwägung der positiven und negativen Aspekte des Gesetzentwurfs

(Guido Kosmehl, FDP, lacht)

reicht es deswegen bei uns, bei der demokratischen AfD, nur zu einer Enthaltung. - Vielen Dank.