Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Justizvollzugsrechts in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5477

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/6520

(Erste Beratung in der 88. Sitzung des Landtages am 13.05.2025)


Die Berichterstatterin steht schon in den Startlöchern. Das ist Frau Tschernich-Weiske. Sie hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.


Karin Tschernich-Weiske (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 8/5477 in der 88. Sitzung am 13. Mai 2025 an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Finanzen.

Worum geht es im Kern? - Mit diesem Gesetzentwurf werden die Justizvollzugsgesetzbücher an verschiedenen Stellen weiterentwickelt. Ziel ist ein moderner, sicherer und zugleich zukunftsfähiger Justizvollzug in Sachsen-Anhalt.

Dabei orientiert sich der Entwurf ausdrücklich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 zur Gefangenenarbeit. Das Gericht hat klar formuliert: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, ein wirksames, wissenschaftlich fundiertes und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept vorzulegen.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs ist daher die Stärkung der Anerkennung von Arbeit im Vollzug sowohl durch eine höhere monetäre Vergütung als auch durch die Wiedereinführung und Erweiterung nicht monetärer Vergütungsanteile. Gleichzeitig fließen Erfahrungen aus der Praxis ein, die sich in den vergangenen Jahren als notwendig erwiesen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich in der 37. Sitzung am 28. Mai 2025 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 27. August 2025 statt. Wir haben dabei bewusst ein breites Spektrum an Expertise einbezogen, z. B. den Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung, die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter, den Bund der Strafvollzugsbediensteten, die Gefangenengewerkschaft sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz. So konnten wir die vollzugliche, wissenschaftliche und datenschutzrechtliche Perspektive gleichermaßen berücksichtigen.

Im weiteren Beratungsverlauf lagen dem Rechtsausschuss für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Sie zielten darauf ab, die datenschutzrechtlichen Hinweise aus der Anhörung umzusetzen und kleinere fachliche Anpassungen vorzunehmen, unter anderem zur Berücksichtigung des Vollzugs in freien Formen.

Der Ausschuss für Finanzen hat diese vorläufige Beschlussempfehlung aufgegriffen und den Gesetzentwurf in geänderter Fassung unterstützt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Sitzung am 21. Januar 2026 erneut mit dem Gesetzentwurf. Beratungsgrundlage war eine zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Synopse. Der Ausschuss hat diese übernommen und empfiehlt mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 8/6520.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.