Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was mich an dem Antrag zur Debatte und dem darauf erwartungsgemäß folgenden Floskel-Tsunami stört, ist die viel zu enge Sicht auf das Thema und auch das Fehlen jeglicher Selbstkritik.

Das Erheben von Steuern ist kein Selbstzweck. Der Ruf nach geringeren Steuern ist wohlfeil, geht aber am Problem vorbei. Steuern dienen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Der Staat schafft damit den Rahmen und die Grundlagen für das Leben im Land. Es wird der Rechtsstaat ermöglicht, Sicherheit geschaffen, Gesundheit gewährleistet, sozialer Ausgleich organisiert, Infrastruktur gebaut und, und, und. Das - Herr Bernstein, auch SAP, Sie sprachen es an - ist die Grundlage für wirtschaftlich tätige Unternehmen.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

So weit dürfte Einigkeit bestehen. Wenn nun der Ruf nach geringeren Steuern ertönt - das macht er eigentlich immer; bei der FDP ist die Wahrnehmung der Partei auf dieses Thema reduziert  ,

(Andreas Silbersack, FDP, lacht - Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

ist das verständlich. Es wird jedoch das Pferd von hinten aufgezäumt. Ehrlicherweise müssten Sie sagen, welche öffentlichen Aufgaben Sie sehen und wie Sie diese finanzieren. Da gibt es eine große Range an Meinungen; die kann man diskutieren. Die Forderung nach Steuersenkungen, wie die der CDU jüngst zu der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt - die FDP hat hier heute deutlich ihre Meinung gesagt  , ist nur dann glaubwürdig, wenn Sie sagen, wie Sie die öffentlichen Aufgaben dann finanzieren oder gestalten.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Zu der Steuersenkung als Anschub für Unternehmen, also für die Wirtschaft, hat Kollege Dr. Schmidt skeptische Dinge gesagt. Ich teile diese Skepsis. Aber wenn man es macht, dann muss es am Ende aufgehen. Das ist natürlich der Punkt.

Aktuell stellt sich der Haushalt des Landes als strukturell unterfinanziert dar. Noch liegt der Jahresabschluss für 2025 nicht vor. Nach dem, was man hört, ist dieser tiefrot. Die GMA, also die globale Minderausgabe, soll erheblich gerissen sein. Aktuell werden Aufgaben in einem großen Umfang über inzwischen zwei rein schuldenfinanzierte Sondervermögen gestemmt. MdLs der Koalition feiern öffentlich den schuldenfinanzierten Erwerb von Rasenmährobotern für Vereine in ihrem Wahlkreis. Das ist schön, gar keine Frage.

(Kathrin Tarricone, FDP: Rasenroboter sind schön!)

Schuldenfinanziert ist es nicht ganz so schön.

(Ulrich Thomas, CDU: Ich habe auch keinen Mähroboter für Vereine gefordert! Wer denn?)

Der Kollege Thomas hat gerade vorgetragen, mit welchem Enthusiasmus er die Steuern senken will.

(Ulrich Thomas, CDU: Ich habe gesagt, ich will sie nicht erhöhen!)

Gern, macht das, aber macht erst einmal den Haushalt wenigstens ausgeglichen, dass wir darüber reden können. Stattdessen fahren wir tiefrote Zahlen und ihr kommt original noch mit dem Wunsch: Jetzt senken wir Steuern, das ist doch völlig unrealistisch.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der Finanzbedarf der eben auch von Ihnen hier beschlossenen öffentlichen Aufgaben übersteigt die Einnahmen erheblich. Es gibt drei Wege, das zu korrigieren. Sie könnten die Aufgaben bzw. die Kosten für die Aufgaben reduzieren; das ist sehr schwierig. Kollege Dr. Schmidt ist das eben einmal durchgegangen.

Man kann versuchen, an der Stelle etwas zu machen: Aufgabenkritik - 18,7 - Personalschlüssel. Der Finanzminister hat etwas gemacht, das nicht Begeisterung auslöst. Das kann man versuchen. Am Ende - man sieht es, wenn man auf die Haushaltszahlen und auf die Haushaltsabrechnung guckt, die jetzt kommen wird - haben Sie es nicht gemacht. Der Haushalt ist im Ergebnis tatsächlich nicht ausgeglichen.

Dann bleiben nur die anderen Varianten. Das sind entweder bessere Einnahmen oder halt Schulden. Sie haben sich für diesen letzteren, einfachen Weg entschieden. Wenn wir wirklich - ich kenne die Zahlen nicht, es wird gerufen - eine halbe Milliarde im Roten stehen, dann gehen die einfach in die Verschuldung. Das ist Ihre Haushaltspolitik.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Dann sagen Sie: Jetzt senken wir noch die Steuern. Das ist faktisch auch eine Steuererhöhung, nur eben für Leute, die jetzt in der Kita sind und nichts Böses ahnen. In dieser Situation eine Senkung der Erbschaftsteuer vorzuschlagen, also die Belastung der zukünftigen Generationen zu verschärfen oder aber Einnahmeerhöhungen rigoros abzulehnen, ist unredlich, wenn man nicht zugleich zumindest bereit ist, einen Vorschlag zur Schließung der Lücke zu unterbreiten. So sind Steuersenkungsforderungen hohles Wortgeklingel.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das merken die Leute auch und finden dann Politik unehrlich und misstrauen ihr.

Jetzt ist Herr Kosmehl gerade nicht da: 29 Millionen € - das ist die Veranschlagung der Erbschaftsteuer im Jahr 2026. Das ist tatsächlich eher ein kleinerer Wert, wenn man auf den Gesamthaushalt guckt. Das ist aber natürlich der Effekt, dass Erbschaftsteuern aus bestimmten Gründen bei uns deutlich weniger anfallen als in anderen Ländern.

Zur Erbschaftsteuer selbst. Eine Reform der Erbschaftsteuer ist tatsächlich nötig. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein eigentlich sinnvolles Instrument durch jahrelange politische Kompromisse seine Wirkung verliert. Sie ist heute ungerecht, unnötig kompliziert und hochgradig gestaltungsanfällig.

Das ist keine Behauptung aus dem politischen Raum, sondern das Ergebnis von Datenauswertungen sowohl aus den Finanzverwaltungen selbst, als auch aus umfassenden wissenschaftlichen Analysen.

Das jüngst vorgelegte Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Reform der Erbschaftsteueraufkommen und Verteilungswirkung als Forschungsprojekt im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion im November 2025 zeigt,

(Zuruf von Jörg Bernstein, FDP)

- ja, man kann Aufträge erteilen  , dass große Vermögen kaum besteuert werden, während kleinere und mittlere Erbschaften im Verhältnis deutlich stärker belastet sind. Große Unternehmensvermögen bleiben häufig nahezu steuerfrei. Das ist offensichtlich nicht steuergerecht.

Die Parteien sind gut beraten, sich mit der Reformierung der Erbschaftsteuer zu beschäftigen. In diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht - die Vorredner sind schon darauf eingegangen - mit der Erbschaftsteuer befassen. Es ist zu vermuten, dass wir nach der Entscheidung Näheres über den rechtlich zu beachtenden Rahmen möglicherweise auch Anforderungen an verpflichtend vorzunehmende Änderungen haben werden.

Klar, Uli Thomas hat eben die Ablehnung der Erhöhung der Erbschaftsteuer verkündet. Das wird nicht reichen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns mutmaßlich - ich kenne das Urteil nicht; das werden wir sehen - Dinge aufschreiben, wie wir das machen müssen. Bei der Grundsteuer hatten wir eine solche Situation. Dabei reicht es nicht zu sagen: „Nein, das will ich nicht.“, sondern da muss man mit einem Konzept um die Ecke kommen, welches Steuergerechtigkeit herstellt. Das wird herausfordernd sein.

(Zuruf: Erbschaftsteuer!)

- Das ist mir schon klar. Das Bundesverfassungsgericht wird dazu eine Entscheidung treffen. Dann kann man nicht sagen: Ich mache da nichts. Diese Entscheidung wird es dann nicht sein, wenn das Verfassungsgericht aufschreibt, es muss Änderungen geben, um Steuergerechtigkeit herzustellen.

Der gerade bundespolitisch vorliegende noch unbezifferte Reformansatz der Sozialdemokratie, der die FDP veranlasst, ihrem Koalitionspartner eine mitzugeben - das ist ein bisschen das Ziel der Debatte  , greift Elemente auf, die sich auch in bündnisgrünen Überlegungen finden. Kleine bis mittlere Erbschaften sollen entlastet werden, selbstgenutztes Wohneigentum geschützt bleiben, große Vermögensübertragungen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Positiv hervorheben möchte ich ausdrücklich das Aufgreifen des Lebensfreibetrags. Das ist tatsächlich auch eine Debatte, die bei uns geführt wird. Sie kann ein wirksames Instrument sein, um mehrfach begünstigte große Vermögen zu begrenzen und gleichzeitig breite Bevölkerungsschichten zu entlasten.

Auch der vorgeschlagene Freibetrag für kleine und mittelständische Unternehmen in Höhe von 5 Millionen € ist ein interessanter Ansatz. Für klassische Familienbetriebe kann er in Kombination mit einer langfristigen Stundungsregel eine sinnvolle Lösung darstellen, um Liquiditätsprobleme bei der Unternehmensnachfolge zu vermeiden.

Der Knackpunkt bleibt der Umgang mit sehr großen Betriebsvermögen. Dazu komme ich auf die eingangs genannte Studie des DIW zurück. Sie zeigt klar, wo die Probleme des geltenden Erbschaftsteuerrechts liegen. Sie zeigt ebenso klar, dass Reformen möglich sind, ohne Mittelstand und Arbeitsplätze zu gefährden.

Das DIW weist nach, dass die heutige Steuervergünstigung für Großunternehmensvermögen die Bemessungsgrundlage massiv aushöhlt. Allein deren Abschaffung würde das Erbschaftsteueraufkommen um rund zwei Drittel erhöhen, und zwar fast ausschließlich bei sehr großen Vermögensübertragungen. Kleine und mittlere Erbschaften spielen dabei kaum eine Rolle.

Die Studie zeigt, dass Liquiditätsprobleme bei Unternehmensnachfolgen lösbar sind, nicht durch pauschale Steuerbefreiung, sondern durch Stundung und Ratenzahlung der Steuerschuld über lange Zeiträume von bis zu 20 Jahren.

Das DIW hat verschiedene konkrete Tarifmodelle durchgerechnet, mit klaren Steuersätzen, Freibeträgen und Verteilungswirkungen. Wer es ernst meint und interessiert am Konkreten ist, kann damit durchrechnen, was die Reformszenarien im Einzelnen bedeuten würden.

Auch der Ansatz des Lebensfreibetrags ist kein Selbstläufer, sondern muss klug austariert und mit einem progressiven Tarif für große Vermögen optimiert werden, wenn man Verteilungsgerechtigkeit erreichen will.

Die vorhin kurz angesprochene Regionalisierung ist tatsächlich eine ganz schreckliche Idee, weil wir damit natürlich einen Wettbewerb hineinbekommen würden, den unser Land auf jeden Fall verliert.

Die Debatte über die Neugestaltung der Erbschaftsteuer wird in naher Zukunft detailliert zu führen sein. Ziel muss es sein, Steuergerechtigkeit herzustellen und auch die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zu gewährleisten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Meister, ich will Ihren Enthusiasmus zurückzugehen nicht bremsen. Ich will Sie nur darüber informieren, dass Herr Scharfenort eine Intervention hat.


Olaf Meister (GRÜNE):

Danke für den Hinweis.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Scharfenort, bitte, Sie haben das Wort.


Jan Scharfenort (AfD):

Sie haben sich in Ihrem Debattenbeitrag wenigstens die Mühe gemacht, sachlogisch zu argumentieren. Ich möchte erst einmal zur Aufklärung beitragen: Sie waren so fair, auch das Gutachten zu nennen, das Sie als Grüne in Auftrag gegeben haben. Das ist das berühmte DIW mit Prof. Fratzscher, unter Kollegen immer niedlich gern auch „Fratzschelino” genannt, weil er in der Vergangenheit mit seinen Prognosen zuverlässig immer falsch gelegen hat.

Ich denke, jeder Hiwi weiß, ob man das bei Fraunhofer oder woanders in Auftrag gibt, das Ergebnis, das am Ende herauskommt, steht vorher schon fest. Am Ende geht es Ihnen wieder um mehr Steuern, nicht um weniger.

Sie haben beschrieben, wozu Steuern gut sind. In der Volkswirtschaft sagt man: Okay, es gibt öffentliche Güter, für die es keinen Markt gibt; die müssen eben finanziert werden. Dazu brauchen wir Steuern. Wir haben sicherlich unterschiedliche Auffassungen darüber, was öffentliche Güter sind oder was, wie Sie meinen, noch über die Steuern finanziert werden muss.

Ich möchte einen anderen Ansatz verfolgen. Wir wissen, dass wir in Sachsen-Anhalt eine Staatsquote von 62,5 % haben. Jetzt frage ich Sie: Wie hoch darf es denn noch sein? Wie hoch darf die Staatsquote denn noch steigen? 100 %? Dann haben wir 100 % Sozialismus. Gibt es da eine Grenze? Oder gibt es Überlegungen, vielleicht auch von Ihnen persönlich? Ich frage Sie jetzt auch einmal persönlich: Sie sind ja durchaus ein kluger Kopf. Haben Sie vielleicht das Ziel, die Staatsquote zu senken? Oder kommt das überhaupt nicht als Idee bei Ihnen vor?


Olaf Meister (GRÜNE):

Zum DIW. Es ist einfach sehr herablassend, wenn man sich so zu einem durchaus renommierten Institut äußert. Man kann wissenschaftlich anderer Meinung sein und dagegen argumentieren. Die Leute mit irgendwelchen Spitznamen zu titulieren, finde ich nicht so überzeugend.

Die Frage nach der Staatsquote. Also den Wert für Sachsen-Anhalt, den Sie nennen, kenne ich nicht. Das kann ich weder bestätigen noch dementieren. Ich habe davon gesprochen, dass man sich als Gesellschaft darüber klarwerden muss, welche Ausgaben man möchte. Das war mein Appell an die Koalition, die letztlich den Haushalt mit einem bestimmten Aufgabenvolumen festlegt. Wenn ich dieses Aufgabenvolumen habe, dann muss ich auch bereit sein, es zu finanzieren.

Da könnte man anderer Meinung sein. Sie könnten sagen, folgende Position will ich gar nicht. Da bin ich wieder bei Herrn Dr. Schmidt, der eine lange Liste gemacht hat, die in weiten Teilen tatsächlich unstrittig ist. Da kann man in Einzelpunkten sagen: Nein, das brauche ich nicht. Oder: Will ich wirklich so viel für Umwelt ausgeben, wie wir das tun? Das würden jetzt andere Parteien vielleicht sagen. Dazu gibt es tatsächlich unterschiedliche Meinungen. Das muss man diskutieren.

Man muss auch schauen, ob man in der Lage ist, das alles zu finanzieren. Tatsächlich ist die Möglichkeit, Steuern zu erheben und Einnahmen zu generieren, begrenzt. Ich kann also nicht alles, was ich für politisch wünschenswert halte, in den Haushalt schreiben; das muss klar sein.

Dieser Prozess findet austariert statt. Das ist eine gesellschaftliche Diskussion. Der wird sich nicht an einer bestimmten Staatsquote messen, die ich jetzt habe, sodass man sagen kann: Das ist es jetzt. Tatsächlich ist das die Debatte, die geführt wird. Dass das nicht unendlich steigen kann, ist klar. Vielmehr ist die Frage: Wie groß ist der Haushalt und wie kriege ich den sinnvoll finanziert?