Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Anlass für die heutige Debatte ist der Vorschlag der Bundes-SPD, die Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer grundlegend zu reformieren. Auch von der CSU sind Vorschläge zu vernehmen, Änderungen im geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht vorzunehmen. Der Vorschlag der SPD für eine Erbschaftssteuerreform zielt darauf ab, dass künftig große Unternehmensvermögen im Falle einer Erbschaft oder Schenkung stärker besteuert werden, kleinere Erbschaften sollen dagegen entlastet werden.

Tatsächlich sieht das geltende Recht für sehr große Erbschaften ohne Verwandtschaft des Erben zum Erblasser hohe Steuersätze von bis zu 50 % vor. In der Praxis kommen sie allerdings höchst selten zur Anwendung, da gleichzeitig hochkomplexe Sonder- und Verschuldungsregelungen für Betriebsvermögen greifen. Die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zu dem Thema im Jahr 2014 zwar grundsätzlich gebilligt, doch das Erbschaftssteuerrecht ist derzeit wieder Gegenstand zweier Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.

In einem Verfahren zur Erbschaftssteuer geht es um die Anpassung bzw. Erhöhung der persönlichen Freibeträge ggf. mit regionalem Bezug. Gegenstand des zweiten Verfahrens ist eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil Betriebsvermögen weitestgehend steuerfrei übertragen werden könne, Privatvermögen aber sehr hoch belastet werde.

Der Ausgang beider Verfahren kann erhebliche Auswirkungen auf etwaige Reformüberlegungen bei der Erbschaftssteuer haben und sollte daher auch mit Hinweis an die SPD abgewartet werden, bevor weitreichende Reformansätze bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer diskutiert werden und wir möglicherweise die Gesetze dann wieder ändern müssten, weil uns das Bundesverfassungsgericht sagt, so bitte nicht.

Fest steht allerdings schon jetzt, dass es auch zukünftig für das Betriebsvermögen, insbesondere für Mittelstandsbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, eine bedarfsgerechte Verschonung bei der Erbschaftssteuer geben muss.

(Beifall bei der FDP - Andreas Silbersack, FDP: Jawohl!)

Dabei sind wir uns darin einig, dass eine Besteuerung von Betriebsvermögen maßvoll erfolgen muss. Keinesfalls darf der Fortbestand familiengeführter Unternehmen, gerade auch im Interesse des Erhalts der Arbeitsplätze, durch eine zu hohe Erbschaftssteuerlast gefährdet werden. In welcher Form die Verschonung erfolgen soll, wird zu diskutieren sein. Hierbei können Freibeträge für Betriebsvermögen oder auch langfristige zinslose Stundungen einer Erbschaftssteuerlast für die Erben ein probates Mittel sein.

Mit der Erbschaftssteuerreform im Jahr 2016 hat sich die Komplexität des Erbschaftssteuergesetzes aufgrund der vielfältigen Verschonungsvarianten und der Antragsrechte bezüglich des begünstigten Betriebsvermögens noch einmal deutlich erhöht. Das derzeit geltende Erbschaftssteuerrecht ist damit komplizierter und streitanfälliger geworden.

Es erschließt sich daher nur noch wenigen Steuerfachleuten und das auch nur in glücklichen Stunden.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Sehr schön! Sehr schön gesagt!)

Dies führt zu einem erheblichen Beratungsaufwand für Unternehmer durch Hinzuziehung von spezialisierten Steuerberatungskanzleien, um für den Erbfall oder eine geplante Schenkung die richtige Gestaltung zu wählen.

Aufgrund des gleichzeitig signifikant gestiegenen Verwaltungs-, Überwachungs- und Prüfaufwandes ist die Administrierbarkeit der Erbschaftsteuer nicht nur für die Finanzverwaltung der Länder, sondern auch für die Unternehmen und die Steuerberater deutlich schwieriger geworden. Hieran sollte im Rahmen einer etwaigen Erbschaftsteuerreform angesetzt werden.

Es muss zukünftig gewährleistet sein, dass die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens rechtssicher und verwaltungsökonomisch sowohl für die Unternehmer und ihre Nachfolger als auch für die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet wird. Dabei sind im geltenden Recht bestehende jährliche Informationspflichten der betroffenen Unternehmen, um von hohen Erbschaftsteuerlasten verschont zu bleiben, im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus in Deutschland aufzuheben oder zumindest deutlich zu reduzieren.

(Beifall bei der FDP)

In diesem Zusammenhang ist es mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass die von einigen Ländern geforderte Regionalisierung der Regelungen zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dem von allen Seiten zu Recht geforderten Abbau vom Bürokratieaufwand widersprechen würde.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE - Guido Kosmehl, FDP: Aber der Söder!)

Abschließend möchte ich losgelöst von einer Reform der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer klarstellen - jetzt komme ich zu dem Kollegen Bernstein  : Dass wir steuerliche Impulse brauchen, ist unstreitig, hierbei helfen aber nicht punktuelle Eingriffe bei einzelnen Steuerarten. Es geht vielmehr um ein Gesamtkonzept,

(Beifall bei der FDP - Andreas Silbersack, FDP: Bierdeckel!)

bei dem auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates erhalten bleibt.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Ohne diese Handlungsfähigkeit wären wir die Aufgaben der Zukunft, Fachkräftemangel, demokratischer Wandel, dringend benötigte Investitionen in Infrastruktur und Bildung, nicht bewältigen können. Immer mehr Schulden - das sage ich ganz deutlich auch als Finanzminister dieses Landes   sind keine Option.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Wir müssen also die Frage der steuerlichen Entlastung, im Übrigen nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern, vor allem auch im Kontext der Staatsmodernisierung und des Abbaus von Bürokratie, aber auch unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Machbarkeit diskutieren. Wenn wir keine spürbaren Fortschritte erzielen, dann führen Steuersenkungen allein nicht dazu, dass auch tatsächlich investiert wird und die Wachstumsperspektiven damit verbessert werden. Dann verpuffen Steuersenkungen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.