Detlef Gürth (CDU):
Danke schön, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beschlussempfehlung bezüglich einer Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, über die wir gerade sprechen und die wir dann auch beschließen sollten, sprechen wir über eine zentrale Aufgabe staatlicher Verantwortung, nämlich die für eine leistungsfähige, sichere und auch zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur. Ohne diese sind weder wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand noch individuelle Freiheit und Daseinsvorsorge gesichert. Beides brauchen wir dringend.
Das alte Straßengesetz ist schon in die Jahre gekommen, hat viele gute Dienste geleistet, hat Zuständigkeiten ziemlich klar geregelt und hat auch Planungssicherheit geschaffen. Wir mussten aber feststellen, dass sich viel verändert hat. Es sind die Anforderungen an Planungs- und Genehmigungsverfahren immer komplexer geworden. Das Bundesrecht und das EU-Recht haben sich verändert.
Es gibt aber auch so praktische Aspekte wie den, dass Klimaveränderungen zu anderen Anforderungen im Straßenbau führen, weil wir stärkere und häufigere Starkregenereignisse haben. Man muss dafür überlegen, wie wir das regeln. Wer ist der Straßenbaulastträger? Wer ist Anteilseigner? Wer ist Nutzer? Wer muss daran beteiligt werden, die mittlerweile größer gewordenen Investitionen beim Unterhalt und beim Straßenbau so zu schultern, dass es die Kommunen nicht überfordert?
Wir haben jetzt mit dem neuen Gesetzentwurf - wir haben durchaus einige Monaten beraten - ein gutes Instrument vorliegen. Ich möchte ausdrücklich auch der Landesregierung, Ihnen, Frau Ministerin, und Ihrem Haus für den Entwurf danken, der große Zustimmung gefunden hat und der die Grundlage der Beratungen war.
Ich glaube, wir haben jetzt ein modernes, gutes Instrument für die Regelung des Straßenbaus für Investitionen, aber auch für die Frage des Unterhalts. Wir haben Verfahrensbeschleunigungen darin, wir haben eine Vereinfachung der Verfahren in vielen wichtigen Bereichen, wir haben mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und wir sichern mancherorts mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen und für die Straßenbaulastträger durch diesen Gesetzentwurf.
Es ist ein gutes Gesetz. Es ist eine behutsame, aber zugleich auch konsequente Modernisierung. Es sind einige gute, neue Dinge enthalten, die selbst von der Opposition gerade angesprochen wurden. Ich will nur auf die Frage der Genehmigungsprozeduren noch einmal eingehen. Es wird jetzt viele Bauvorhaben geben. Die sind in einer Größenordnung durch den Infrastrukturpakt des Bundes möglich - Gott sei Dank , wie es noch vor zwei Jahren nicht möglich erschien. Das bedeutet, die Verfahren müssen noch geschultert werden können, bevor eine Generation von Planern dahinstirbt. Das ist jetzt möglich; denn jetzt können wir ohne Planfeststellungsverfahren neue Brücken und neue Straßen bauen oder wir können die bestehenden modernisieren, wenn es nicht ein komplett neues Vorhaben mitten in der Landschaft ist. Das schafft unglaublich viel Beschleunigung und das ist ein gutes Instrument. Ich freue mich darauf, dass es nun auch angewendet werden kann.
Die Baulastträger haben natürlich auch mehr Rechtssicherheit, weil wir mittlerweile mit dem veränderten Bundes- und EU-Recht so manche Formulierung und Definition anpassen mussten. Das findet mit diesem Straßengesetz statt und schafft natürlich Rechtsklarheit.
Zu der Frage der Regulierung, wie wir die Oberflächenentwässerung künftig geregelt bekommen, und vor allem zu der Frage, wie wir die Finanzierung gesichert bekommen, ist eine gute Lösung darin enthalten.
(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
Bisher war es so - das muss man eindeutig sagen , dass viele notwendige Bauvorhaben im Bereich unserer Infrastruktur gescheitert sind, weil die Baulastträger Angst hatten, wie sie die Oberflächenentwässerung und alles, was dazu gehört, refinanziert bekommen.
(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Ja!)
Das war bisher ein Hemmschuh und diesen Hemmschuh beseitigen wir durch eine neue Regelung.
(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
Dazu sind dem Ministerium und der Landesregierung gute Lösungen eingefallen, die wir übernehmen. Das beschleunigt mehr und mehr Investitionen in die wichtige Infrastruktur.
Es sind viele Dinge gesagt worden, die ich hier nicht wiederholen will. Ich will deswegen abschließend ein wenig Zeit einsparen und allen danken, die konstruktiv mitgewirkt haben. Es ist ein neues, es ist ein modernes Gesetz. Ich bitte und werbe hier um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Gürth, auch wenn es bloß 53 Sekunden waren, aber für Sie ist das etwas. Danke.