Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5888
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/6453
(Erste Beratung in der 96. Sitzung des Landtages am 11.09.2025)
Herr Grube würde gern die Berichterstattung vornehmen. - Herr Grube, ich gebe Ihnen das Wort.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 96. Sitzung am 11. September 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes zu Planungs- und Beschleunigungsverfahren im Verkehrsbereich in das Straßengesetz übernommen werden, soweit diese von landesrechtlicher Relevanz sind.
Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, zu einer erheblichen Beschleunigung von Straßenplanungs- und Genehmigungsverfahren zu führen. Es geht um Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, zur Ausweitung der Duldungspflicht und einer frühzeitigeren vorzeitigen Besitzeinweisung und um Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen. Es sollen nur noch dann langwierige Planfeststellungsverfahren erforderlich sein, wenn Landes- und Kreisstraßen neu gebaut oder erheblich umgestaltet werden.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 41. Sitzung am 5. September 2025 vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag darauf, zu diesem Gesetzentwurf am 26. September 2025 eine Anhörung durchzuführen. Dazu wurden der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, der Landkreistag Sachsen-Anhalt, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, der Verband Beratender Ingenieure sowie der Bauindustrieverband Ost eingeladen.
Mit Schreiben vom 23. September 2025 liegt eine gemeinsame Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und des Wasserverbandstages Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt e. V. in der Vorlage 1 vor. Vorlage 2 ist die Stellungnahme des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 24. September 2025, Vorlage 3 die der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Vorlage 4 ist die Stellungnahme des Bauindustrieverbandes Ost vom 26. September.
Am 26. September 2025 fand die Anhörung im Infrastrukturausschuss statt. Die geladenen und anwesenden Gäste, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie der Bauindustrieverband Ost, haben zu diesem Gesetzentwurf vorgetragen.
Die Fraktionen der Koalition legten am 5. November 2025 einen Änderungsantrag zu § 23 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzentwurfs vor, Vorlage 5.
Der federführende Infrastrukturausschuss erarbeitete in der 44. Sitzung am 7. November 2025 im Ergebnis seiner Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung an die beiden mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Er stimmte dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 6 Stimmen zu.
Die vorläufige Beschlussempfehlung an die beiden mitberatenden Ausschüsse, Vorlage 6, den Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung anzunehmen, wurde ebenfalls mit 7 : 0 : 6 Stimmen beschlossen.
Eine zweite gemeinsame Stellungnahme, Vorlage 7, haben der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Wasserverbandstag Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt am 20. November 2025 zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen übergeben.
Am 27. November 2025 war der Gesetzentwurf Thema im Innenausschuss. Dieser schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 4 Stimmen an, Vorlage 8.
Der Umweltausschuss war am 26. November 2025 an der Reihe und folgte der Beschlussempfehlung des Infrastrukturausschusses mit 7 : 0 : 4 Stimmen, Vorlage 9.
Der Landesrechnungshof übersandte am 10. Dezember 2025 ein Schreiben zu dem Gesetzentwurf, Vorlage 10, und der GBD legte eine Synopse vor, Vorlage 11. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales einvernehmlich abgestimmten Änderungen, darunter sprachliche und rechtsförmliche Änderungen.
Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der 45. Sitzung des federführenden Infrastrukturausschusses am 12. Dezember 2025 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag auf der Grundlage der in der Synopse des GBD, Vorlage 11, enthaltenen Änderungsempfehlungen zu erarbeiten. Im Ergebnis dieser Beratung verabschiedete der Infrastrukturausschuss die Beschlussempfehlung an den Landtag mit 6 : 0 : 4 Stimmen, in der er empfiehlt, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/6453 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Grube.