Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Bevor ich mit meinen inhaltlichen Ausführungen zu dem Gesetzentwurf beginne, möchte ich eine kurze Replik auf den Abg. Hecht geben. Ihr Unverständnis für und Ihre negativen Meinungsäußerungen zur Landeszentrale für politische Bildung sind ja nichts Neues. Ich würde mir eine ähnliche Leidenschaft wünschen, wenn die Vertreter Ihrer Fraktion im Kuratorium mitwirken.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Aber aus eigener Erfahrung: Das ist ein bisschen schwieriger. Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie keinen neuen Termin haben; hier schon einmal zum vormerken: Am 3. März tagt das Kuratorium. Vielleicht schafft es dann auch einmal die AfD-Fraktion, ihre Vertreter zu entsenden. Denn das ist auch eine Aufgabe der Mitwirkung in demokratischen Gremien.
Aber nun zum Gesetzentwurf, mit dem die GRÜNEN die Etablierung von Bürgerräten beabsichtigen, um die demokratische Teilhabe zu stärken. Die demokratische Teilhabe zu stärken, z. B. durch die Wahrnehmung des Wahlrechts oder durch eine Kandidatur für kommunale Vertretungen, ist selbstverständlich auch im Sinne der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.
Aber den vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir sehr kritisch. Auf einige rechtliche Schwierigkeiten wurde bereits durch meine Vorredner hingewiesen. Ich möchte einige weitere ergänzen. Fangen wir mit den Begrifflichkeiten an, die hierin verwendet werden. Sie sprechen von Bürgerräten. Bürger sind gemäß der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Grundgesetzes haben, Angehörige von EU-Staaten, alle mindestens 16 Jahre alt und sie müssen seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben. Ein Einwohner dagegen ist jeder, der in einer Gemeinde wohnt. Sie sprechen in dem Gesetzentwurf explizit von Einwohnerinnen und Einwohnern. Was möchten Sie jetzt: einen Einwohnerrat oder einen Bürgerrat? - Das müssten Sie einmal erläutern.
Wir haben in der letzten Wahlperiode im Rahmen einer Enquete-Kommission sehr lange über die Stärkung direktdemokratischer Elemente gesprochen.
Wir haben aus meiner Sicht damals gute Kompromisse gefunden, die einerseits direktdemokratische Elemente stärken, andererseits aber nicht dafür sorgen, dass die repräsentative Demokratie und diejenigen, die als Mitglied in kommunalen Vertretungen tätig sind, in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unnötig eingeschränkt werden.
Was mich bei der Debatte hier grundsätzlich stört, das ist, wenn hier davon gesprochen wird, dass eine Repräsentation der Menschen nur stattfindet, wenn man Bürgerräte einsetzt. Ich habe das immer so verstanden, dass unsere kommunalen Vertretungen selbstverständlich die Menschen repräsentativ widerspiegeln, plus die demokratische Bestätigung durch eine entsprechende Wahl.
(Zustimmung bei der CDU)
Mit der Schaffung von Beiräten und sachkundigen Einwohnern haben wir bereits heute die Möglichkeit, persönliche Expertisen auch von Nichtmitgliedern der kommunalen Vertretungen einzubeziehen. Die Einbringer werden jetzt das ist in dem Gesetzentwurf auch lesbar für den Zufall bei der Mitgliederauswahl plädieren. Die Schwierigkeiten bei der zufälligen Auswahl wurden heute bereits erläutert. Ich persönlich sehe das auch sehr kritisch.
Auch die Hürden zur Einsetzung von Bürgerräten sind im Verhältnis zu den sonstigen Quoren, die wir im Kommunalverfassungsgesetz dafür geregelt haben, unverhältnismäßig niedrig. Natürlich ist ein Finanzargument bei demokratischen Prozessen nur eingeschränkt anzuwenden. Aber eine Bemerkung sei mir doch gestattet: Hierzu finden sich im Gesetzentwurf keinerlei Ausführungen, doch die Vorschläge, die Sie hier einbringen, werden zweifelsohne Geld kosten.
Ich möchte es noch einmal ausdrücklich betonen: Als CDU-Landtagsfraktion begrüßen wir jedes Engagement von Menschen für die Gesellschaft, gerade bei demokratischen Meinungsbildungsprozessen. Und das wurde von dem Vertreter der FDP schon geäußert : Wir sind eine Koalition, deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überweisen. Ich werde meinem Kollegen Herrn Kosmehl ausdrücklich nicht widersprechen, wenn er sich relativ skeptisch dazu geäußert hat, ob es noch gelingt, über diesen Gesetzentwurf
(Zuruf von der FDP)
bis zum Ende der Wahlperiode noch einmal im Plenum zu beraten.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Krull.