Juliane Kleemann (SPD):
Herr Präsident! Hohes Haus! An meiner statt sollte jetzt eigentlich jemand anderes stehen, unser geschätzter Kollege Rüdiger Erben. Seine gewohnt fachkundige und sachliche Art wird uns fehlen; das schmerzt sehr.
(Beifall im ganzen Hause)
Zum Antrag. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen seit jeher für Beteiligung und Mitwirkung sowie für eine lebendige Demokratie, die mehr ist als das Setzen eines Kreuzes auf einen Stimmzettel.
Ich sage es gleich vorweg: Das Anliegen dieses Gesetzentwurfs ist nicht falsch; denn Bürgerräte können in der Tat ein sinnvolles Instrument sein, wenn sie gut aufgesetzt sind. Ein Gesetz könnte dabei helfen, wichtige Rahmenbedingungen zu beschreiben, die die Installation von Bürgerräten vor Ort ermöglichen, und Debatten darüber, wie wir das machen und wie es hilfreich wäre, erübrigen, weil es geregelt ist. Ich glaube, dass der Entwurf in die richtige Richtung weist, aber rund ist er nicht.
So wird eine Entschädigung für Bürgerräte auf Landesebene vorgesehen, für kommunale Bürgerräte jedoch nicht. Warum? Warum diese Unterscheidung? - Das ist weder sachlich noch sozial gerechtfertigt. Denn der zeitliche Aufwand, die Verantwortung und die intensive Auseinandersetzung mit komplexen Themen unterscheiden sich doch nicht danach, wo ein Bürgerrat arbeitet, ob auf Landes- oder auf kommunaler Ebene. Ernst gemeinte Beteiligung darf keine sozialen Hürden aufbauen, sehr geehrte Damen und Herren.
Weiter: Der Gesetzentwurf erklärt den Bürgerrat mit der Übergabe seiner Empfehlungen für beendet. Aber entspricht das der politischen Realität? Sachlagen können sich ändern, Vorhaben können sich verzögern und Abstimmungen können mitunter Monate dauern. Was passiert dann mit dem Ergebnis der Beratung des Bürgerrats? Wird dann ein neuer Bürgerrat mit neuer Zusammensetzung und neuem Wissensstand einberufen und fängt alles von vorne an? - Das ist weder praktikabel noch konsequent.
Wenn Bürgerräte ernsthaft beraten sollen, braucht es eine klare Anbindung bis mindestens zur parlamentarischen oder Vertretungsentscheidung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir Beteiligung nur simulieren, was wiederum Frustration erhöht.
Zum Dritten gibt es einen handfesten Widerspruch im Gesetzentwurf. In § 5 Abs. 3 sollen die Sprecherinnen und Sprecher des Bürgerrates in die Berichterstellung der Landesregierung einbezogen werden. Gleichzeitig besagt der Gesetzentwurf, dass der Bürgerrat bereits mit der Übergabe der Empfehlungen endet. Da gibt es eine Lücke. Entweder es gibt Sprecherinnen und Sprecher oder der Bürgerrat ist beendet. Ein solcher Widerspruch mag im ersten Moment vielleicht technisch wirken, ist aber politisch relevant; denn er betrifft die Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit der Rückkopplung.
Viertens das Losverfahren. Ist die Zusammensetzung nun zufällig oder soll der Bürgerrat repräsentativ zusammengesetzt sein? - Der Gesetzentwurf spricht einerseits von einem Zufallsverfahren, andererseits von einer - Zitat - „gesellschaftlich möglichst ausgewogenen Gruppe“. Auch hier hakt der Entwurf. Entweder wir losen oder wir definieren Repräsentativitätskriterien. Letztere müssen dann aber klar benannt, begründet und transparent beschrieben sein. Alles andere würde Unklarheit schaffen und Tür und Tor für Kritik öffnen. Das aber würde die Akzeptanz von Bürgerräten und ihrer Arbeit schwächen.
Das Auslosen wirkt auf den ersten Blick gut und gerecht. Allerdings ist die Teilnahme freiwillig, was die Gefahr einer sozialen Schieflage eher fördert als verhindert. Erfahrungsgemäß nehmen Alleinerziehende und Schichtarbeiter eher seltener teil. Es besteht daher die Möglichkeit, dass überwiegend bildungsnahe Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Das wäre aus unserer Sicht keine soziale Gerechtigkeit.
Dann das zeigen die jetzt schon oft zitierten Beispiele aus Osterburg -: Es fehlt ein Passus, der Mandatsträger, Bürgermeister, Landräte, Amtsmitarbeitende und andere in Amt und Würden von der Teilnahme ausschließt. Denn in Osterburg haben wertvolle Erfahrungen gezeigt, dass wir wissen, wenn Personen mitmachen, die bereits in anderer Funktion Entscheidungen treffen können, ist das dem Anliegen, sich zu Sachthemen zu äußern und keine Politik zu machen, nicht förderlich. Das untergräbt vielmehr die Autorität und Legitimität der gewählten Volksvertreter in den Vertretungen, sowohl in den Kommunen als auch im Land.
Abschließend sei gesagt, dass meine Fraktion die in der Begründung suggerierte Aussage, Bürgerräte seien zur Legitimation unserer Demokratie notwendig, ausdrücklich nicht teilt.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Unsere Demokratie ist legitim. Sie ist stark, und ja, sie verträgt andere Mitgestaltungsmöglichkeiten. Dafür können Bürgerräte gut sein.
Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es noch einmal: Das Anliegen halten wir für wichtig, aber der Entwurf weist Lücken und Widersprüche auf. Ich denke, es ist sinnvoll und angeraten, zu schauen, was der Gesetzentwurf hergibt, um das Instrument der Bürgerräte zu qualifizieren und die Handhabbarkeit für die Kommunen und das Land zu erleichtern. Wir plädieren daher für eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Kleemann.