Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6510


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf der zuständige Minister Herr Richter.

(Guido Kosmehl, FDP: Landwirtschaft, Forsten und Jagd!)


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vorstellen. Damit schreiben wir das Jagdrecht in Sachsen-Anhalt nach den grundlegenden Reformen aus dem Jahr 2011 fort und passen es an aktuelle fachliche, rechtliche und praktische Anforderungen an. Uns ging es damit nicht um Symbolpolitik, sondern um Lösungen für konkrete Probleme in der Praxis.

Ein zentraler Punkt ist die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das bedeutet ausdrücklich keine automatische Bejagung. Der Wolf bleibt streng geschützt. Aber wir schaffen ein rechtssicheres und praktikables Verfahren, um in Konfliktsituationen schneller, klarer und strukturierter handeln zu können. Das ist notwendig, um Weidetierhalter zu entlasten, die öffentliche Sicherheit im Blick zu behalten und gleichzeitig den Artenschutz zu gewährleisten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei den Wildschäden. Mit der Wiedereinführung der Ersatzpflicht sorgen wir für klare Verantwortlichkeiten. Bejagungsschneisen werden dabei als wirksames Instrument anerkannt, um Schäden zu vermeiden und zu mindern. Damit reagieren wir auf zahlreiche Konflikte, die nach Auslaufen der früheren Regelung entstanden sind.

Auch für Bewegungsjagden schaffen wir mehr Klarheit. Eine effektive Schwarzwildbejagung funktioniert nur jagdbezirksübergreifend und mit Hunden. Künftig ist klar geregelt, dass überjagende Hunde bei rechtzeitiger Information keine Störung des Jagdausübungsrechts darstellen.

Zudem möchte ich erwähnen, dass die Anhörung der Beteiligten im Zeitraum vom 10. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 durchgeführt wurde. Einbezogen wurde eine Reihe von Verbänden und Ämtern, die Stellung genommen haben bzw. dazu aufgefordert worden sind. Diese sind: das Landesverwaltungsamt, der Landkreistag Sachsen-Anhalt, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, die Landkreise und kreisfreien Städte, die Landkreise Mansfeld-Südharz und Wittenberg, die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer e. V., die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Sachsen-Anhalt, der Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V., der Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V., der Verein Familienbetriebe Land und Forst Sachsen-Anhalt e. V., der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V., der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e. V., der Bund Deutscher Forstleute - Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., der Verein NaturFreunde Deutschlands - Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., der Naturschutzbund Deutschland e. V., der Forstverein Sachsen-Anhalt e. V., der BUND e. V. - Landesverband Sachsen-Anhalt sowie der Verein Freie Bauern Sachsen-Anhalt e. V.

Ich glaube, wir haben keinen vergessen. Alle bis auf eine Institution, die es nicht geschafft hat, haben trotz der knappen Anhörungsfrist über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel Stellung zu dem Gesetzentwurf bezogen. Die vorgebrachten Argumente haben wir geprüft und abgewogen. Einige Vorschläge wurden übernommen und sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten.

Begrüßt wurden insbesondere die Regelung zur Thematik der überjagenden Hunde, die Beifangsregelung bei der Fallenjagd sowie die Wiedereinführung der Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden. Von einigen Verbänden wurde auch die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz begrüßt.

Insbesondere redaktionelle Änderungen bzw. Änderungen, die sich auf die Konkretisierung geplanter Neuregelungen beziehen, wurden als hilfreiche Ergänzung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Eine Erweiterung der Liste der bejagbaren Tierarten über den Wolf hinaus soll nicht Gegenstand dieser Gesetzesänderung sein. Daher konnte den eingegangenen Vorschlägen hierzu nicht gefolgt werden.

Mehrere Verbände schlugen eine Neuregelung der Vorschriften zu den Jagdgenossenschaften vor. Diese konnten teilweise übernommen werden. Teilweise wird den mit den vorgeschlagenen Änderungen verfolgten Anliegen mit der aktuellen Regelung bereits Rechnung getragen, unter anderem in Bezug auf die Bereitstellung von Geodaten für das Jagdkataster.

Kritik brachten insbesondere die Naturschutzverbände an den geplanten Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz vor. NABU, BUND, und NaturFreunde weisen auf den weiterhin bestehenden strengen Schutzstatus des Wolfes hin und kritisieren, dass vor einer Bestandsregelung oder Regulierung der Wolfspopulation zunächst Herdenschutzmaßnahmen Priorität haben müssen. Entgegen der Annahme dieser Verbände wurde der günstige Erhaltungszustand des Wolfes rechtswirksam festgestellt

(Zustimmung von Kathrin Tarricone, FDP)

und damit die Möglichkeit der Bejagung geschaffen. Unser Gesetzentwurf orientiert sich dabei an den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes und bildet damit einen rechtssicheren Rahmen für ein Bestandsmanagement.

(Zuruf von der AfD)

Sowohl der Jagdverband als auch die Landkreise, das Landesverwaltungsamt und die kommunalen Spitzenverbände übten deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung zur Tötung von wildernden Katzen. Auf diese Kritik haben wir entsprechend reagiert und die Regelung dem Entwurf wieder entnommen.

Der inhaltlich zwischen insgesamt sechs Verbänden abgestimmte Formulierungsvorschlag zur Neuregelung des Wildschadenersatzes wurde in den Gesetzentwurf aufgenommen. Weitergehende Vorschläge, wie die Einführung eines Stadtjägers oder die Neuregelung der Vorschriften zu den Jagdbeiräten, wurden geprüft, sollen aber aufgrund der Kontroversität nicht Teil der aktuellen Gesetzesänderungen werden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Verhandlungen zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Richter. - Es gibt eine Intervention von Herrn Roi. - Herr Roi, bitte.


Daniel Roi (AfD):

Ich habe eine Frage an den jetzt zuständigen Minister. Zunächst Hut ab, dass Sie als Finanzminister jetzt auch noch Landwirtschaft, Ernährung und Forsten nebenbei mitmachen. Ich hoffe, Sie schaffen das.

(Zuruf von der CDU)

Das wird aus meiner Sicht den großen Aufgaben, die wir in diesen Bereichen haben, nicht ganz gerecht, aber das ist ja die Entscheidung des Ministerpräsidenten bzw. der Landesregierung.

Sie haben gerade den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes angesprochen. Können Sie uns, zumal wir darüber schon öfter diskutiert haben, sagen, wie die Landesregierung dazu steht? Sie haben gesagt, der günstige Erhaltungszustand sei festgestellt worden. Können Sie anhand von Zahlen sagen, wie Sie dazu stehen? Bei welcher Anzahl an Tieren ist in Sachsen-Anhalt der günstige Erhaltungszustand gegeben? - Das ist eine Frage, die immer wieder diskutiert wird. Dazu hätte ich von Ihnen gern einmal eine Stellungnahme.


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Herr Roi, die Zahlen werden wir sicherlich im Ausschuss im Einzelnen belegen können. Ich kann Ihnen sagen, dass die Population weiter zugenommen hat, im letzten Jahr allerdings nicht in dem Maß wie in den Jahren zuvor. Die einzelnen Zahlen habe ich nicht vorliegen. Ich habe sie mir allerdings angeschaut. Es ist eine Größenordnung erreicht, bei der wir als Landesregierung sagen, wir können den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen. Aber die Einzelheiten sollten wir im Ausschuss, der morgen in der Mittagspause schon tagt, erörtern. Dann werden wir auch das weitere Verfahren abstimmen können.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Richter.