Thomas Staudt (CDU):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Steigende Wohnkosten und hohe Energiepreise belasten viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Diese Sorgen sind real, und niemand in diesem Haus will soziale Härten, Wohnungsverlust oder eine Gefährdung der Daseinsvorsorge.
(Zustimmung bei der CDU)
Auch die CDU-Fraktion nimmt diese Herausforderungen ernst und sieht den politischen Handlungsauftrag. Gut gemeint ist jedoch nicht automatisch gut gemacht. Politisches Handeln muss verantwortungsvoll, rechtssicher und nachhaltig sein. Maßnahmen, die kurzfristig Entlastung versprechen, aber langfristig Schäden verursachen, helfen niemandem.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er vermischt landespolitische Zuständigkeiten mit weitreichenden bundespolitischen Forderungen und erweckt Erwartungen, die das Land Sachsen-Anhalt weder erfüllen kann noch darf. Das ist politische Symbolik, aber kein verantwortungsvoller Umgang mit den Sorgen der Menschen.
Hinzu kommt, dass der Antrag keinerlei Erwägungen aus der Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales vom 5. September 2025 zur Drs. 8/5319 berücksichtigt. Dort wurden zahlreiche Aspekte, die heute gefordert werden, bereits ausführlich diskutiert, ohne dass diese Erkenntnisse im Antrag Niederschlag gefunden hätten.
(Zuruf von Monika Hohmann, Die Linke)
Das zeigt, dass hier nicht auf Grundlage fachlicher Beratung gearbeitet wurde.
(Zustimmung bei der CDU)
Zum geforderten Moratorium bei Zwangsräumungen im Winterhalbjahr ist klar festzustellen: Zwangsräumungen sind stets das letzte Mittel und erfolgen ausschließlich auf Grundlage rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen. Ein pauschales Moratorium greift tief in das Eigentumsrecht ein, berührt die Gewaltenteilung und verschärft Konflikte.
(Zustimmung bei der CDU)
Prävention ist hier der richtige Weg, nicht die Aussetzung rechtsstaatlicher Verfahren. Prävention findet im Land Sachsen-Anhalt längst statt. Wohnraumsicherung, Schuldner- und Sozialberatung sowie Wohngeld sind bewährte und zielgerichtete wirksame Instrumente.
(Beifall bei der CDU)
Aufgabe der Politik ist es, diese Strukturen zu stärken, statt neue Bürokratie oder Parallelstrukturen zu schaffen.
Besonders kritisch sind die zahlreichen bundespolitischen Forderungen des Antrags. Ein Mietendeckel, weitreichende Kündigungsverbote oder staatlich festgesetzte Energiepreise greifen massiv in Marktmechanismen ein und sind rechtlich sowie ökonomisch problematisch.
(Zustimmung bei der CDU)
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Solche Eingriffe führen zu einem Investitionsrückgang, weniger Neubau und damit zu noch weniger und knapperem Wohnraum.
(Beifall bei der CDU)
Wer bezahlbares Wohnen sichern will, muss Investitionen ermöglichen - durch verlässliche Rahmenbedingungen für kommunale, genossenschaftliche und private Anbieter sowie durch gezielte Programme im sozialen Wohnungsbau.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)
Ordnungspolitik bedeutet, Verantwortung zu ermöglichen und nicht durch Verbote zu blockieren.
Auch ein generelles Verbot von Strom-, Heizungs- und Gassperren überzeugt nicht. Energieversorger sind wirtschaftlich handelnde Unternehmen und können nicht pauschal zu sozialpolitischen Akteuren erklärt werden.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
Ein solches Verbot würde die Kosten verlagern und neue Ungerechtigkeiten schaffen. Richtig ist es, bestehende Härtefallregelungen und Sozialleistungen konsequent anzuwenden und weiterzuentwickeln.
(Beifall bei der CDU)
Meine Damen und Herren! Die CDU steht zur sozialen Marktwirtschaft. Sie verbindet soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft und rechtsstaatlicher Ordnung. Der Antrag setzt hingegen überwiegend auf staatliche Eingriffe, Verbote und Preisfestsetzungen.
Das mag kurzfristig Entlastungen suggerieren, gefährdet aber langfristig den Wohnungsbau, die Versorgungssicherheit und die Stabilität.
(Beifall bei der CDU)
Zum Schluss: Wir wollen soziale Härten vermeiden. Wir wollen Menschen unterstützen, die Hilfe benötigen. Und wir wollen Politik machen, die trägt. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion den Antrag in der vorliegenden Form ab.
Wir halten eine vertiefte fachliche Beratung für erforderlich und beantragen, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales zu überweisen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Es gibt eine Frage von Frau Hohmann. Herr Staudt, möchten Sie diese beantworten?
Thomas Staudt (CDU):
Ich probiere es.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Schauen wir mal. - Frau Hohmann, Sie können die Frage erst einmal stellen.
Monika Hohmann (Die Linke):
Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Ich habe bei Ihrer Rede aufgehorcht, als Sie sagten, dass es sich um Bundesthemen handelt, die wir hier im Land gar nicht bewerkstelligen können und bei denen wir als Land sowieso nicht sehr viel machen können. Da rattert es bei mir sofort im Kopf, weil wir in den letzten Jahren ja verstärkt Anträge eingebracht haben. Zum Beispiel ging es um den sozialen Wohnungsbau.
Wir hatten eine Förderrichtlinie, die aufgrund der Tatsache, dass sie nicht praktikabel war, nicht angewendet wird. Wir haben fast 100 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau wieder an den Bund zurückgegeben. Wir haben Housing-First-Modelle verlangt. Wir haben darüber diskutiert. Wieso sind Sie der Meinung, dass wir als Land bei Housing-First-Modellen außen vor sind?
(Daniel Rausch, AfD: Weil es sich nicht rechnet!)
Zur Strategie zur Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030: Können Sie mir eine Strategie nennen, die wir hier im Land haben, mit der wir im Land die Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 beenden wollen? Oder glauben Sie etwa, dass es bei uns in Sachsen-Anhalt keine obdachlosen Menschen gibt?
Meine letzte Anmerkung, die ich dazu habe: Wir fordern den Ausbau der Beratungsangebote. Das ist doch kein Bundesthema, sondern ein Landesthema.
Vor etwa einem Jahr, im Januar 2025, hatten wir einen Antrag zur Vereinfachung von Wohngeldanträgen gestellt. Soll ich Ihnen sagen, was daraus geworden ist? - Die meisten Landkreise machen es so wie bisher.
Ich sage ganz vorsichtig: Sie schikanieren damit viele Leute, die bei Folgeanträgen unnötigerweise so viele Unterlagen beibringen müssen, dass sie bald das Handtuch werfen und sagen, ich habe die Nase voll, ich stelle keinen Antrag mehr. - Wo sind wir als Land hierbei außen vor?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Thomas Staudt (CDU):
Das war nicht nur eine Frage, sondern es waren viele Aspekte und viele Fragen. Deshalb bin ich der Meinung, dass man das in einem Ausschuss klären kann und klären sollte. Wir beide hatten im Ausschuss auch schon einmal das Thema Obdachlosigkeit. Das hatten wir schon einmal angesprochen. Sie haben vorhin auch Zahlen genannt, aber Sie haben nur Prozente genannt und keine Zahlen.
Ich glaube, bei der Anzahl der leerstehenden Wohnungen gerade in Sachsen-Anhalt - wir reden dabei vielleicht nicht von Halle und Magdeburg - ist das Thema Obdachlosigkeit, glaube ich, anders zu betrachten.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Kerstin Eisenreich, Die Linke)
Ob für eine Obdachlosigkeit wirklich immer der Grund ist, dass es keine Wohnungen gibt,
(Sven Czekalla, CDU: Richtig!)
oder ob es auch persönliche oder Umstandsprobleme gibt, muss man sich im Einzelnen anschauen.
(Kerstin Eisenreich, Die Linke: Nein!)
Bei 20 %, 25 % Wohnungsleerstand in der Altmark z. B. bin ich der Meinung, dass es keinen Menschen geben muss, der auf der Straße wohnen muss oder wohnen möchte oder auch nicht.
(Kerstin Eisenreich, Die Linke: Doch! Das gibt es! - Andreas Henke, Die Linke: Das geht am Leben vorbei!)
- Das mag aus Ihrer Sicht durchaus am Leben vorbei sein. Aber es gibt genügend soziale Angebote, die genutzt werden können. Diese müssen genutzt werden. - Danke schön.