Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6352

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6491

(Erste Beratung in der 103. Sitzung des Landtages am 17.12.2025)


Berichten zum Gang der Beratungen wird uns nun Frau Gensecke.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/6352 in der 103. Sitzung am 17. Dezember 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit diesem Gesetzentwurf sollen mit einer Demografiepauschale und einer Bildungspauschale zwei neue Zuweisungsregelungen für Landkreise und kreisfreie Städte eingeführt werden, um Belastungen durch rückläufige Geburten- bzw. Anmeldezahlen zu mildern sowie zusätzliche Mittel zur Freistellung des Personals für Qualifizierungsmaßnahmen bereitzustellen.

Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, befasste sich der Sozialausschuss umgehend am 18. Dezember 2025 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Außerdem wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet und mit 11 : 0 : 1 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung empfohlen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner in der 87. Sitzung am 15. Januar 2026 mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu der Beratung lagen weiterhin schriftliche Stellungnahmen und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Regelung der Ergänzungszuweisung zur Milderung der Belastungen durch die demografische Entwicklung gemäß § 12d vor, der die erforderliche Mehrheit fand. Der Finanzausschuss empfahl einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Annahme des Gesetzentwurfes in der Ursprungsfassung mit der beantragten Änderung.

Zu der abschließenden Beratung in der 58. Sitzung des Sozialausschusses am 16. Januar 2025 lag neben der Änderungsempfehlung des Finanzausschusses und schriftlichen Stellungnahmen eine zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zum Gesetzentwurf vor, die bereits die Änderungsempfehlung des Finanzausschusses enthielt. Diese hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und zur Beratungsgrundlage erklärt. Bei der Beratung wurden auch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/5460 sowie ein Selbstbefassungsantrag der Fraktion Die Linke in der ADrs. 8/SOZ/83 mit dem Titel „Situation der Kita-Fachkräfte in Sachsen-Anhalt endlich ernstnehmen!“ einbezogen.

Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Sozialausschuss einstimmig die Ihnen in der Drs. 8/6491 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Gensecke.